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Darf ich so durch die Kanze heizen?

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gotcha
Dopefish
Dopefish
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Beitrag von gotcha »

Original geschrieben von Devilsome
imho bringen nebelscheinwerfer bei nebel auch so gut wie gar keine verbesserung...habs schon öfters bei uns in der e-klasse probiert und naja..totaler schwachsinn, die dinger :(

is dieses standlicht in den blinkern eigentlich erlaubt? (das heißt nicht, dass ich mir das machen will, keine sorge ;>)
ich glaube schon
Bild
Bind

Beitrag von Bind »

Ich weiß nich ob das erlaubt is, aber ich wills haben. :)

€: Demnächst werde ich übrigens meine Rückleuchten, bis aufs Rückwärtsfahrlich komplett rot machen. (Ich weiß das es nicht erlaubt is)
Schaltplan

Beitrag von Schaltplan »

du hast dich grad geoutet oder?
airbohne

Beitrag von airbohne »

Original geschrieben von Devilsome
imho bringen nebelscheinwerfer bei nebel auch so gut wie gar keine verbesserung...habs schon öfters bei uns in der e-klasse probiert und naja..totaler schwachsinn, die dinger :(
jo die sind echt nur zum prollen. ich seh damit bissel was am rand mehr, aber nen wirklich merkbarer unterschied ist da keiner
Bind

Beitrag von Bind »

Original geschrieben von pq.raven
du hast dich grad geoutet oder?

Wer? Ich?
nik0r

Beitrag von nik0r »

Original geschrieben von Cpt. Kewl
ist keine Straftat, sondern nur ordnungswidrigkeit....

seid mal nicht so engelsgleich... habt ihr auch probleme mit xenon lichtern?
nö, habe ich nicht.
das xenon licht erleichtert mir zB das fahren bei nacht ungemein.
sicherlich gibt es manche situationen, bei denen das xenonlicht für den gegenverkehr scheiße sein mag, aber das sind normale scheinwerfer in manchen situationen auch (v.a. wenn die höhenregulierung falsch eingesetllt ist).

grüße aus berlin.
Lucky5

k

Beitrag von Lucky5 »

die frontschnebelscheinwerfer darf man schon bei jedem wetter benutzten.
nur die schlussleuchte nicht!
GuNNeRy
Hossman
Hossman
Beiträge: 254
Registriert: Nov 2002

Beitrag von GuNNeRy »

sehr lustig was hier alles so geglaubt wird..
117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B – 1) 10,00 €
quelle ist der bundeseinheitliche tatbestandskatalog, neuste auflage.

gibt schlimmeres als mit NS zu fahren...
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