Alkohol und das Unfallrisiko
Verfasst: 19.11.2012, 21:12
Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.
Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren
Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..
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Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.
Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren
Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..
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