Hallo Leute,
mein Bruder arbeitet derzeit in einer Vollzeitbeschäftigung und denkt darüber nach, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Er möchte gerne (online) ein hochpreisiges Produkt (~800€) verkaufen, welches er selbst herstellen kann und in seiner jetzigen Form noch nicht existiert. Da er ungerne seinen Job für eine fixe Idee aufgeben möchte, will er zunächst die Akzeptanz am Markt und den potentiellen Kundenkreis ausloten.
Zu diesem Zweck möchte er eine geringe Menge (~10) des Produktes (nach der Arbeit) herstellen und diese im Anschluss mit möglichst wenig Risiko verkaufen. Es soll keine Nebenbeschäftigung aufgebaut werden, sondern einmalig das Marktpotential ermittelt werden.
Ist es legitim, im Rahmen dieses Verkaufs als Privatperson zu agieren? Da er derzeit noch hauptberuflich beschäftigt ist (das auch so schnell nicht ändern möchte), möchte er seine Pflichten möglichst gering halten.
<halbwissen>Meiner Meinung nach ist der Verkauf gewerblich, da eine Profit erzielt werden soll. Außerdem kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung/das Widerrufsrecht nicht einfach ausschließen, weshalb durch jedes verkaufte Gerät weitere Pflichten entstehen können. Ich denke er müsste ein Kleingewerbe anmelden und benötigt die Zustimmung von seinem Arbeitgeber.</halbwissen> Kann jemand mein Halbwissen bestätigen/widerlegen?
Zum Produkt:
Es handelt sich um eine spezielle Form eines PCs - genauer gesagt um ein Bundle aus spezieller Hardware und selbst geschriebener Software.
Die Frage auf den Punkt gebracht:
Welche Pflichten kommen im Rahmen der beschriebenen Situation auf den Verkäufer zu? Was ist notwendig, damit er im Rahmen einer einmaligen Verkaufsaktion legal handeln darf?
Danke im voraus,
Doktor ohne Haare
Willkommen im #Neuland
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Fragen zum Privatverkauf - Benötige ich einen Gewerbeschein?
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- Wrack
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Hätte zwar auch eine Wiki-Recherche genügt, aber egal.
Also die vier Tatbestandsmerkmale für Gewerbe sind:
nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht
Ich würde sagen bis auf die Dauer ist alles andere eindeutig zu bejahen. Und da es bei der Dauer unterschiedliche Meinungen gibt (2 Monate ist bereits eine "gewisse Dauer" vs. mindestens auf mehrere Jahre angelegter Geschäftsbetrieb), würde ich mal besser zum Steuerberater laufen und die Sache mit nem Experten abklären.
Denn es ist unschön, wenn das Finanzamt später für 10x800€ Umsatzsteuer sehen will und gleichzeitig noch ein Steuerhinterziehungsverfahren einleitet ...
Also die vier Tatbestandsmerkmale für Gewerbe sind:
nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht
Ich würde sagen bis auf die Dauer ist alles andere eindeutig zu bejahen. Und da es bei der Dauer unterschiedliche Meinungen gibt (2 Monate ist bereits eine "gewisse Dauer" vs. mindestens auf mehrere Jahre angelegter Geschäftsbetrieb), würde ich mal besser zum Steuerberater laufen und die Sache mit nem Experten abklären.
Denn es ist unschön, wenn das Finanzamt später für 10x800€ Umsatzsteuer sehen will und gleichzeitig noch ein Steuerhinterziehungsverfahren einleitet ...
Wenn die Sonne der Kultur tief steht , werfen auch geistige Zwerge lange Schatten
Proud ex-member of the crew formerly known as SHC!
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