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Steuer absetzen

Verfasst: 22.01.2012, 11:52
von fame
Servus,

ich wollte mir die Tage einen root Server bestellen, für Backups, Zarafa, etc.

Wenn ich es irgendwie schaffen würde das Ganze von der Steuer abzusetzen würde ich direkt die größere Version nehmen. Mir fällt nur keine Begrüdung ein. Vielleicht ist/war ja hier jemand schon einmal in derselben Situation und hat einen Tipp.

Bin btw. Informatiker und arbeite im Bereich Storage. Bin jedoch "nur" Angestellter und nicht selbstständig, dann wärs ja leicht :(

Verfasst: 22.01.2012, 14:13
von Callahan
Wenn dann kann dies nur im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzfähigkeit als Arbeitzimmer bei den Werbungkosten in Höhe von max. 1250 Euro geltend gemacht werden. Dies aber auch NUR wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weiterhin werden IT Produkte so gut wie gar nicht berücksichtigt.
Nachweis: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.
Ansonsten besteht privat keine Absetzfähigkeit.

Verfasst: 22.01.2012, 14:18
von fame
Angenommen ich mache ab und zu Homeoffice, reicht das um soetwas wie ein Arbeitszimmer abzusetzen? Und muss ich dafür dann einen eigenen Raum speziell fürs Homeoffice haben oder reicht mein privater Schreibtisch?

Danke schonmal für deine Hilfe!

Ich hab in 2 Wochen einen Termin bei der Steuerhilfe, zur Not könnte ich da auch nochmal nachfragen. Würde aber den Server gerne morgen bestellen :)

Verfasst: 22.01.2012, 15:34
von Callahan
Also, da bis dato eine nicht genaue Regelung festgesetzt wurde (Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011 - Az. 10 K 4126/09 vs. Revision des Bundesfinanzhof X R 32/11) wird im Einzelfall entschieden. Daher kann man vorab kaum eine 100% Einschätzung geben ob die Sachen abzugsfähig sind. Weiterhin sollte schon ein eigener Raum vorhanden sein, außer wenn es räumlich nicht möglich ist und ein abgetrennter Bereich bereit steht. Nur ein Schreibtisch ergibt kein Arbeitszimmer. Aber wie schon gesagt, ob abzugsfähig, Einzelfallentscheidung. Es kann soweit kommen, das man Raumskizzen einreichen muss. Probieren sollte man es aufjedenfall!

Verfasst: 22.01.2012, 15:54
von fame
Okidoki, danke für deine Einschätzung!

Ich lese da raus dass meine Chancen eher schlecht stehen. Klar, versuchen werde ich es, aber ich nehme dann wohl doch lieber die billigere Variante.

Verfasst: 22.01.2012, 17:24
von Callahan
Nun ja, ob man da jetzt schlecht da steht oder nicht liegt immer am Bearbeiter deiner Einkommenssteuererklärung. Selbst schlecht darstehen, so sollte man das nicht sehen. Das ist halt die bescheuerte Bürokratie in Deutschland. Erst recht in der Hinsicht das der Finanzhof es nicht hinnimmt das ein Gericht gegen ihn geurteilt hat in Sachen Absetzung eines Arbeitszimmers und deren Bemessung. Erfreulich ist es das Du so bedacht jetzt an die Sache gehst und nicht vorläufige Kosten mit fraglichen nachträglichen Erträgen decken willst. Sehr lobenswert!

Verfasst: 26.01.2012, 19:27
von Dagon
Ich würd mir auch nicht zu viel Hoffnung machen:
Steuern - Neue Urteile zum Arbeitszimmer - Meldung - Stiftung Warentest

Auf jeden Fall später bitte berichten wie es ausgegangen ist!

Verfasst: 26.01.2012, 21:09
von fame
Werde ich tun wenn ich es nicht vergesse. Habe den Server erst diese Woche bestellt, d.h. es ist erst für die Steuererklärung 2012 interessant, das dauert noch etwas :)

Verfasst: 29.01.2012, 21:32
von XiLLeR
o_O.

naja holst dir einfach ein gewerbeschein (40€?) und musst halt mehr bürokratie am jahresende erledigen. Leicht möglich ist schon, aber bürokratie aufwand.. da würd ich 1 Woche lieber irgendwo arbeiten gehen..

Verfasst: 31.01.2012, 08:19
von dKJon
Oder evtl als Werbungsgeld absetzen, da du das Ding vllt benutzt um Bewerbungen zu schreiben.