Servus,
ich wollte mir die Tage einen root Server bestellen, für Backups, Zarafa, etc.
Wenn ich es irgendwie schaffen würde das Ganze von der Steuer abzusetzen würde ich direkt die größere Version nehmen. Mir fällt nur keine Begrüdung ein. Vielleicht ist/war ja hier jemand schon einmal in derselben Situation und hat einen Tipp.
Bin btw. Informatiker und arbeite im Bereich Storage. Bin jedoch "nur" Angestellter und nicht selbstständig, dann wärs ja leicht
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Steuer absetzen
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- Razor
- Beiträge: 1911
- Registriert: Mai 2002
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Wenn dann kann dies nur im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzfähigkeit als Arbeitzimmer bei den Werbungkosten in Höhe von max. 1250 Euro geltend gemacht werden. Dies aber auch NUR wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weiterhin werden IT Produkte so gut wie gar nicht berücksichtigt.
Nachweis: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.
Ansonsten besteht privat keine Absetzfähigkeit.
Nachweis: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.
Ansonsten besteht privat keine Absetzfähigkeit.
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- Combo
- Beiträge: 13806
- Registriert: Okt 2000
- Wohnort: LK Rosenheim
Angenommen ich mache ab und zu Homeoffice, reicht das um soetwas wie ein Arbeitszimmer abzusetzen? Und muss ich dafür dann einen eigenen Raum speziell fürs Homeoffice haben oder reicht mein privater Schreibtisch?
Danke schonmal für deine Hilfe!
Ich hab in 2 Wochen einen Termin bei der Steuerhilfe, zur Not könnte ich da auch nochmal nachfragen. Würde aber den Server gerne morgen bestellen
Danke schonmal für deine Hilfe!
Ich hab in 2 Wochen einen Termin bei der Steuerhilfe, zur Not könnte ich da auch nochmal nachfragen. Würde aber den Server gerne morgen bestellen
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- Razor
- Beiträge: 1911
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Also, da bis dato eine nicht genaue Regelung festgesetzt wurde (Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011 - Az. 10 K 4126/09 vs. Revision des Bundesfinanzhof X R 32/11) wird im Einzelfall entschieden. Daher kann man vorab kaum eine 100% Einschätzung geben ob die Sachen abzugsfähig sind. Weiterhin sollte schon ein eigener Raum vorhanden sein, außer wenn es räumlich nicht möglich ist und ein abgetrennter Bereich bereit steht. Nur ein Schreibtisch ergibt kein Arbeitszimmer. Aber wie schon gesagt, ob abzugsfähig, Einzelfallentscheidung. Es kann soweit kommen, das man Raumskizzen einreichen muss. Probieren sollte man es aufjedenfall!
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- Razor
- Beiträge: 1911
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- Wohnort: Republik Sudan
- Kontaktdaten:
Nun ja, ob man da jetzt schlecht da steht oder nicht liegt immer am Bearbeiter deiner Einkommenssteuererklärung. Selbst schlecht darstehen, so sollte man das nicht sehen. Das ist halt die bescheuerte Bürokratie in Deutschland. Erst recht in der Hinsicht das der Finanzhof es nicht hinnimmt das ein Gericht gegen ihn geurteilt hat in Sachen Absetzung eines Arbeitszimmers und deren Bemessung. Erfreulich ist es das Du so bedacht jetzt an die Sache gehst und nicht vorläufige Kosten mit fraglichen nachträglichen Erträgen decken willst. Sehr lobenswert!
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- Razor
- Beiträge: 1899
- Registriert: Jul 2003
Ich würd mir auch nicht zu viel Hoffnung machen:
Steuern - Neue Urteile zum Arbeitszimmer - Meldung - Stiftung Warentest
Auf jeden Fall später bitte berichten wie es ausgegangen ist!
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Alles was ich bisher geschrieben habe, inklusive diesem Satz, ist eine Lüge.