Willkommen im #Neuland
Login wie bei quake.ingame.de zuvor, die Passwörter aus der alten Datenbank wurden aber gelöscht - einmal hier neu anfordern.
Wer seine E-Mail-Adresse nicht mehr hat oder kennt, bitte eine Nachricht mit Infos schicken o. im Discord melden.

PQ Discord Server: #planetquake                                                                                                                                         Spenden? Hier entlang!

Umsatzsteuer beim Erbe?!

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
Antworten
donnosch
Visor
Visor
Beiträge: 2100
Registriert: Mai 2002

Umsatzsteuer beim Erbe?!

Beitrag von donnosch »

Servus miteinander!

Kurze Frage:
Wird die Umsatzsteuer von 19% fällig, wenn man von einem Geldvermögen erbt (also keine anderen Wertanlagen, Firmenangelegenheiten oder Immobilien)?

Ich bin etwas verwirrt, da die Erbschaftssteuer bereits abgerechnet ist und sich mir die Logik hinter der Umsatzsteuer beim Gelderbe nicht erschließt.

Noch dazu: Das Erbe wird von jemandem verwaltet, der zusätzlich Stammbaumforschung betrieben hat, um alle Erben ausfindig zu machen. Dieser Aufwand wird allerdings bereits mit einem gewissen Prozentsatz des Erbes vergolten.

Also, Juristen von PQ, assemble!
Bild
UliSchleicher
Cadavre
Cadavre
Beiträge: 3328
Registriert: Mai 2002

Beitrag von UliSchleicher »

Erbe sollte einfach ganz an den Staat gehen. Der Geldadel muss vernichtet werden :mad:
^dem0n^

Beitrag von ^dem0n^ »

Wenn ihr den Testamentsvollstrecker vergütet fällt Umsatzsteuer an, da es sich um eine Dienstleistung handelt. Auf vererbtes Privatvermögen selbst nicht. Es sieht nochmal anders aus, wenn es sich nicht um Privatvermögen handelt.
Hamster123
Bones
Bones
Beiträge: 3076
Registriert: Mai 2003
Kontaktdaten:

Beitrag von Hamster123 »

"Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers."

Heißt nicht umsonst Erbschaftssteuer ;)
donnosch
Visor
Visor
Beiträge: 2100
Registriert: Mai 2002

Beitrag von donnosch »

Hamster123 hat geschrieben:"Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers."

Heißt nicht umsonst Erbschaftssteuer ;)

Was genau willst du mir sagen?
Ich weiß, was Umsatzsteuer ist, meine Frage war eher, wie sie hierzu logisch passen soll.
Die Erbschaftssteuer habe ich bereits erwähnt, da sie ZUSÄTZLICH anfällt.. angeblich.

Mehr Hintergründe:

Eine magistrierte Historikerin einer Firma, die Forschungs- und Dienstleistungen zur Klärung juristischer Sachverhalte erbringt, hat in ihrem Schreiben zusätzlich zu ihrer Bezahlung UND der Erbschaftssteuer ZUSÄTZLICH 19% Umsatzsteuer auf das Gesamterbe angerechnet. Es handelt sich um Privatvermögen.
Bild
Na-V
Assist
Assist
Beiträge: 5060
Registriert: Apr 2000
Kontaktdaten:

Beitrag von Na-V »

Klingt, als wäre es falsch. Was Flamon schreibt klingt richtig :)

€: Ach und mal so allgemein: Is da eines Tages eine bei euch aufgetaucht und hat gesagt "Hey, ihr nigerianischer Onkel ist gestorben und hat eine Million übrig gehabt, hier ist euer Geld!"?
Das klingt sehr strange...
o7
^dem0n^

Beitrag von ^dem0n^ »

donnosch hat geschrieben:Eine magistrierte Historikerin einer Firma, die Forschungs- und Dienstleistungen zur Klärung juristischer Sachverhalte erbringt, hat in ihrem Schreiben zusätzlich zu ihrer Bezahlung UND der Erbschaftssteuer ZUSÄTZLICH 19% Umsatzsteuer auf das Gesamterbe angerechnet. Es handelt sich um Privatvermögen.
In dem Fall fällt nur Umsatzsteuer auf ihre Vergütung an.
Antworten