Servus miteinander!
Kurze Frage:
Wird die Umsatzsteuer von 19% fällig, wenn man von einem Geldvermögen erbt (also keine anderen Wertanlagen, Firmenangelegenheiten oder Immobilien)?
Ich bin etwas verwirrt, da die Erbschaftssteuer bereits abgerechnet ist und sich mir die Logik hinter der Umsatzsteuer beim Gelderbe nicht erschließt.
Noch dazu: Das Erbe wird von jemandem verwaltet, der zusätzlich Stammbaumforschung betrieben hat, um alle Erben ausfindig zu machen. Dieser Aufwand wird allerdings bereits mit einem gewissen Prozentsatz des Erbes vergolten.
Also, Juristen von PQ, assemble!
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Umsatzsteuer beim Erbe?!
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"Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers."
Heißt nicht umsonst Erbschaftssteuer
Heißt nicht umsonst Erbschaftssteuer
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Hamster123 hat geschrieben:"Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers."
Heißt nicht umsonst Erbschaftssteuer
Was genau willst du mir sagen?
Ich weiß, was Umsatzsteuer ist, meine Frage war eher, wie sie hierzu logisch passen soll.
Die Erbschaftssteuer habe ich bereits erwähnt, da sie ZUSÄTZLICH anfällt.. angeblich.
Mehr Hintergründe:
Eine magistrierte Historikerin einer Firma, die Forschungs- und Dienstleistungen zur Klärung juristischer Sachverhalte erbringt, hat in ihrem Schreiben zusätzlich zu ihrer Bezahlung UND der Erbschaftssteuer ZUSÄTZLICH 19% Umsatzsteuer auf das Gesamterbe angerechnet. Es handelt sich um Privatvermögen.
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In dem Fall fällt nur Umsatzsteuer auf ihre Vergütung an.donnosch hat geschrieben:Eine magistrierte Historikerin einer Firma, die Forschungs- und Dienstleistungen zur Klärung juristischer Sachverhalte erbringt, hat in ihrem Schreiben zusätzlich zu ihrer Bezahlung UND der Erbschaftssteuer ZUSÄTZLICH 19% Umsatzsteuer auf das Gesamterbe angerechnet. Es handelt sich um Privatvermögen.