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Einkommensteuer: Einspruch wg. gekürzter Pendler-Pauschale?

Verfasst: 15.06.2008, 02:34
von Debee
Lohnt es sich wegen der gekürzten Pendler-Pauschale Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen? :confused:

Verfasst: 15.06.2008, 09:22
von s3b
ja

Verfasst: 15.06.2008, 09:27
von Callahan
Aus Erfahrung bringt so ein Einspruch zur jetzigen Zeit nichts.
Wenn die Pendlerpauschale wieder ab dem Kilometer 1 zählt, dann kann man das Geld beim Finanzamt nachfordern. Denn der Steuerbescheid ist ja immer "vorläufig'.

Falls Du doch Einspruch einlegen willst:
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abi ... index_html

Verfasst: 15.06.2008, 09:31
von TFPrince
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... chale.html

Zitat akademie.de:
"Ungeachtet dieser an sich positiven Entscheidung werden die Finanzämter bis zum endgültigen Urteil die Anerkennung der Kosten für die ersten 20 Kilometer zwar verweigern. Ein individueller Einspruch dagegen ist nun aber nicht mehr erforderlich: Entscheidet das Bundesverfassungsgericht letztlich zu Ihren Gunsten, werden alle vorläufigen Steuerbescheide automatisch korrigiert und Sie bekommen anstandslos Ihr Geld."

Verfasst: 15.06.2008, 09:41
von Callahan
Original geschrieben von TFPrince2
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... chale.html

Zitat akademie.de:
.....werden alle vorläufigen Steuerbescheide automatisch korrigiert und Sie bekommen anstandslos Ihr Geld."
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: In Deutschland? Nie im Leben!!!!!!!! Da wird jeder Bundesbürger sein Geld eigenständig nachfordern müssen!!! Das gab's noch nie das das Finanzamt selber kommt und dem Bürger Geld gibt. :lol:

Verfasst: 15.06.2008, 12:29
von Master
Original geschrieben von sparta
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: In Deutschland? Nie im Leben!!!!!!!! Da wird jeder Bundesbürger sein Geld eigenständig nachfordern müssen!!! Das gab's noch nie das das Finanzamt selber kommt und dem Bürger Geld gibt. :lol:
Original geschrieben von sparta
oh, da spricht der Kenner, der Mann vom Fach, der wirklich was voran treibt, der Macher, der Manager von Übermorgen...


:catch:

Verfasst: 15.06.2008, 12:54
von Callahan
Meine Toleranz hat wirklich Grenzen.

Verfasst: 15.06.2008, 20:33
von Soulbreaker
Du kannst Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann bekommst du das Geld. Falls die EP weiterhin ab dem 21. km gilt, musst du das Geld natürlich zurückzahlen. Mit Zinsen.

Lass es bleiben, macht den Finanzämtern nur ein Haufen Arbeit, der Scheiß.