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Einkommensteuer: Einspruch wg. gekürzter Pendler-Pauschale?
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- Tank Jr.
- Beiträge: 941
- Registriert: Okt 2006
Einkommensteuer: Einspruch wg. gekürzter Pendler-Pauschale?
Lohnt es sich wegen der gekürzten Pendler-Pauschale Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen?
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- Razor
- Beiträge: 1911
- Registriert: Mai 2002
- Wohnort: Republik Sudan
- Kontaktdaten:
Aus Erfahrung bringt so ein Einspruch zur jetzigen Zeit nichts.
Wenn die Pendlerpauschale wieder ab dem Kilometer 1 zählt, dann kann man das Geld beim Finanzamt nachfordern. Denn der Steuerbescheid ist ja immer "vorläufig'.
Falls Du doch Einspruch einlegen willst:
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abi ... index_html
Wenn die Pendlerpauschale wieder ab dem Kilometer 1 zählt, dann kann man das Geld beim Finanzamt nachfordern. Denn der Steuerbescheid ist ja immer "vorläufig'.
Falls Du doch Einspruch einlegen willst:
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abi ... index_html
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- Gorre
- Beiträge: 419
- Registriert: Nov 2001
- Kontaktdaten:
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... chale.html
Zitat akademie.de:
"Ungeachtet dieser an sich positiven Entscheidung werden die Finanzämter bis zum endgültigen Urteil die Anerkennung der Kosten für die ersten 20 Kilometer zwar verweigern. Ein individueller Einspruch dagegen ist nun aber nicht mehr erforderlich: Entscheidet das Bundesverfassungsgericht letztlich zu Ihren Gunsten, werden alle vorläufigen Steuerbescheide automatisch korrigiert und Sie bekommen anstandslos Ihr Geld."
Zitat akademie.de:
"Ungeachtet dieser an sich positiven Entscheidung werden die Finanzämter bis zum endgültigen Urteil die Anerkennung der Kosten für die ersten 20 Kilometer zwar verweigern. Ein individueller Einspruch dagegen ist nun aber nicht mehr erforderlich: Entscheidet das Bundesverfassungsgericht letztlich zu Ihren Gunsten, werden alle vorläufigen Steuerbescheide automatisch korrigiert und Sie bekommen anstandslos Ihr Geld."
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- Razor
- Beiträge: 1911
- Registriert: Mai 2002
- Wohnort: Republik Sudan
- Kontaktdaten:
In Deutschland? Nie im Leben!!!!!!!! Da wird jeder Bundesbürger sein Geld eigenständig nachfordern müssen!!! Das gab's noch nie das das Finanzamt selber kommt und dem Bürger Geld gibt.Original geschrieben von TFPrince2
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... chale.html
Zitat akademie.de:
.....werden alle vorläufigen Steuerbescheide automatisch korrigiert und Sie bekommen anstandslos Ihr Geld."
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- Patriot
- Beiträge: 1264
- Registriert: Mär 2001
Original geschrieben von sparta
In Deutschland? Nie im Leben!!!!!!!! Da wird jeder Bundesbürger sein Geld eigenständig nachfordern müssen!!! Das gab's noch nie das das Finanzamt selber kommt und dem Bürger Geld gibt.
Original geschrieben von sparta
oh, da spricht der Kenner, der Mann vom Fach, der wirklich was voran treibt, der Macher, der Manager von Übermorgen...
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- Razor
- Beiträge: 1911
- Registriert: Mai 2002
- Wohnort: Republik Sudan
- Kontaktdaten:
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- Klesk
- Beiträge: 790
- Registriert: Jul 2004
Du kannst Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann bekommst du das Geld. Falls die EP weiterhin ab dem 21. km gilt, musst du das Geld natürlich zurückzahlen. Mit Zinsen.
Lass es bleiben, macht den Finanzämtern nur ein Haufen Arbeit, der Scheiß.
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