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Verfasst: 16.02.2005, 21:59
von gotcha
ne frage, kennt sich jemand mit der rechtslage bezüglich des KFZ-kennzeichens aus? ich hätte da ein paar fragen

- sind KFZ Lennzeichen "Urkunden", das heißt darf ich dieses in gewissen maßen verändern ohne dass es als "urkundenfälschung" durchgeht???
- kann man mir was anhängen wenn ich das EU-zeichen von den neuen schildern um 180 grad umklappe oder entferne und den rand schwarz mit edding anmale? denn ich habe gehört das EU zeichen ist noch nicht rechtlich geschützt
- ist es über irgendwelche hintertüren möglich noch ein altes kennzeichen für eine zulassung nach vorübergehender stilllegung für ein klassisches fahrzeug zu bekommen? ich weiß dass es eine möglichkeit gibt, aber ob diese GANZ legal ist hängt davon ab ob kennzeichen "urkunden" sind

wäre sehr gut wenn da jemand bescheid weiß :)

Verfasst: 16.02.2005, 22:29
von tho
also rummalen darfst du auf dem kennzeichen selber nicht, das hab ich in der fahrschule gelernt, wie sich das mit dem EU zeichen verhält, kann ich dir leider auch nicht sagen, sry :|

Verfasst: 16.02.2005, 22:35
von moutz
jegliche Veränderung fällt unter die Urkundenfälschung. Somit machst du dich Strafbar.

Verfasst: 16.02.2005, 22:55
von tho
Original erstellt von boufan
jegliche Veränderung fällt unter die Urkundenfälschung. Somit machst du dich Strafbar.
word!

:catch:

Verfasst: 17.02.2005, 20:05
von trogloDyt
aber ich glaube die alten kennzeichen gibts noch beim schilderdealer Deines vertrauens, hab zumindest noch welche gesehn als ich am dienstag meins zugelassen hab...