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Verfasst: 16.03.2005, 21:45
von gotcha
Original geschrieben von Devilsome
imho bringen nebelscheinwerfer bei nebel auch so gut wie gar keine verbesserung...habs schon öfters bei uns in der e-klasse probiert und naja..totaler schwachsinn, die dinger :(

is dieses standlicht in den blinkern eigentlich erlaubt? (das heißt nicht, dass ich mir das machen will, keine sorge ;>)
ich glaube schon

Verfasst: 17.03.2005, 15:25
von Bind
Ich weiß nich ob das erlaubt is, aber ich wills haben. :)

€: Demnächst werde ich übrigens meine Rückleuchten, bis aufs Rückwärtsfahrlich komplett rot machen. (Ich weiß das es nicht erlaubt is)

Verfasst: 17.03.2005, 17:10
von Schaltplan
du hast dich grad geoutet oder?

Verfasst: 17.03.2005, 17:25
von airbohne
Original geschrieben von Devilsome
imho bringen nebelscheinwerfer bei nebel auch so gut wie gar keine verbesserung...habs schon öfters bei uns in der e-klasse probiert und naja..totaler schwachsinn, die dinger :(
jo die sind echt nur zum prollen. ich seh damit bissel was am rand mehr, aber nen wirklich merkbarer unterschied ist da keiner

Verfasst: 17.03.2005, 18:21
von Bind
Original geschrieben von pq.raven
du hast dich grad geoutet oder?

Wer? Ich?

Verfasst: 17.03.2005, 19:47
von nik0r
Original geschrieben von Cpt. Kewl
ist keine Straftat, sondern nur ordnungswidrigkeit....

seid mal nicht so engelsgleich... habt ihr auch probleme mit xenon lichtern?
nö, habe ich nicht.
das xenon licht erleichtert mir zB das fahren bei nacht ungemein.
sicherlich gibt es manche situationen, bei denen das xenonlicht für den gegenverkehr scheiße sein mag, aber das sind normale scheinwerfer in manchen situationen auch (v.a. wenn die höhenregulierung falsch eingesetllt ist).

grüße aus berlin.

k

Verfasst: 17.03.2005, 21:59
von Lucky5
die frontschnebelscheinwerfer darf man schon bei jedem wetter benutzten.
nur die schlussleuchte nicht!

Verfasst: 17.03.2005, 22:46
von GuNNeRy
sehr lustig was hier alles so geglaubt wird..
117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B – 1) 10,00 €
quelle ist der bundeseinheitliche tatbestandskatalog, neuste auflage.

gibt schlimmeres als mit NS zu fahren...