Willkommen im #Neuland
Login wie bei quake.ingame.de zuvor, die Passwörter aus der alten Datenbank wurden aber gelöscht - einmal hier neu anfordern.
Wer seine E-Mail-Adresse nicht mehr hat oder kennt, bitte eine Nachricht mit Infos schicken o. im Discord melden.
PQ Discord Server: #planetquake Spenden? Hier entlang!
Login wie bei quake.ingame.de zuvor, die Passwörter aus der alten Datenbank wurden aber gelöscht - einmal hier neu anfordern.
Wer seine E-Mail-Adresse nicht mehr hat oder kennt, bitte eine Nachricht mit Infos schicken o. im Discord melden.
PQ Discord Server: #planetquake Spenden? Hier entlang!
Freistellungsauftrag
-
- Anarki
- Beiträge: 1511
- Registriert: Mär 2001
Freistellungsauftrag
Hi,
ich hab vor kurzem bei der ING DibBa ein Extra-Konto eröffnet.
Bei den Unterlagen, die ich jetzt per Post bekommen habe, ist auch ein sogenannter "Freistellungsauftag für Kapitalerträge" dabei.
Ich hab leider wenig Ahnung was das genau sein soll. :/
Wäre echt dankbar wenn mir das jmd erklären könnte.
ich hab vor kurzem bei der ING DibBa ein Extra-Konto eröffnet.
Bei den Unterlagen, die ich jetzt per Post bekommen habe, ist auch ein sogenannter "Freistellungsauftag für Kapitalerträge" dabei.
Ich hab leider wenig Ahnung was das genau sein soll. :/
Wäre echt dankbar wenn mir das jmd erklären könnte.
-
- Uriel
- Beiträge: 2959
- Registriert: Jan 2008
Bis zu einem bestimmten Freibetrag werden dann keine Steuern auf die Zinsen deines Kontos erhoben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag
-
- Grunt
- Beiträge: 249
- Registriert: Aug 2005
Du kannst bis zu einer Höhe von 801€ Freistellungsaufträge für Konten/Verträge bei Banken oder Kreditinstituten verteilen, bei den du Kunde bist.
Dafür is eben auch wichtig zu wissen, ob etvl. schon andere Freistellungsaufträge (z.B. bei deiner Hausbank oder Bausparkasse) verteilt wurden.
Ich habe bei meinen eigenen Verträgen und denen meiner Freundin festgestellt, dass es wohl mal Mode gewesen sein muss, der kleinen Kack-Bank, bei der einem die Eltern oder wer auch immer mal ein Konto eröffnet haben, den Feristellungsauftrag in voller Höhe zu erteilen. Das heisst natürlich, dass du keine anderen Freistellungsaufträge mehr verteilen kannst, sondern die bestehenden erst senken musst, denn mehr als 801€ dürfen die Freistellungsaufträge in der Summe nicht überschreiten.
Dafür is eben auch wichtig zu wissen, ob etvl. schon andere Freistellungsaufträge (z.B. bei deiner Hausbank oder Bausparkasse) verteilt wurden.
Ich habe bei meinen eigenen Verträgen und denen meiner Freundin festgestellt, dass es wohl mal Mode gewesen sein muss, der kleinen Kack-Bank, bei der einem die Eltern oder wer auch immer mal ein Konto eröffnet haben, den Feristellungsauftrag in voller Höhe zu erteilen. Das heisst natürlich, dass du keine anderen Freistellungsaufträge mehr verteilen kannst, sondern die bestehenden erst senken musst, denn mehr als 801€ dürfen die Freistellungsaufträge in der Summe nicht überschreiten.
-
- Lucy
- Beiträge: 877
- Registriert: Feb 2004
*räusper* Was aber auch keine Sau interessiert, wenn du es tust, solange du den bei der "Kack-Bank" gar nicht (voll) in Anspruch nimmst. *räusper*Original geschrieben von wurstkoenig
Das heisst natürlich, dass du keine anderen Freistellungsaufträge mehr verteilen kannst, sondern die bestehenden erst senken musst, denn mehr als 801€ dürfen die Freistellungsaufträge in der Summe nicht überschreiten.
-
- Patriot
- Beiträge: 1260
- Registriert: Dez 2003
-
- Administrator
- Beiträge: 5443
- Registriert: Jan 2001
- Wohnort: Hamburg
- Steam: basst1
- Kontaktdaten:
Hm, afair ist das so nicht ganz richtig. Die Bank muss schließlich die Zinsabschlagsteuer samt SoLi ans Finanzamt abführen, wo sie dann später in der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet wird. Wenn die Bank das nicht in der richtigen Höhe tut, kann sie u.U. auch Probleme bekommen. Ist natürlich nervig für eine Bank, wenn binnen 5 Jahren der Freibetrag 3 mal gesenkt wird oO (1601 -> 1421 -> 801)Original geschrieben von Thor._.
Da hast du allerdings recht, aber empfehlenswert finde ich trotzdem alles einfach anzupassen.
Der Bank ist das egal wie hoch der Betrag gestellt ist (außer natürlich die max 801€ für Singles), ist Problem des Kunden wenn die Beträge falsch gestellt sind. :>
-
- Cadavre
- Beiträge: 3411
- Registriert: Mär 2003
- Wohnort: Frankfurt
richtig nervig ist es doch erst, wenn der Kunde im Jahr 10x mal ankommt, und jedes mal den Betrag um 10€ gesenkt haben willOriginal geschrieben von Bass-T
Hm, afair ist das so nicht ganz richtig. Die Bank muss schließlich die Zinsabschlagsteuer samt SoLi ans Finanzamt abführen, wo sie dann später in der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet wird. Wenn die Bank das nicht in der richtigen Höhe tut, kann sie u.U. auch Probleme bekommen. Ist natürlich nervig für eine Bank, wenn binnen 5 Jahren der Freibetrag 3 mal gesenkt wird oO (1601 -> 1421 -> 801)
-
- Patriot
- Beiträge: 1260
- Registriert: Dez 2003
es ging mir darum zu sagen, dass die bank nicht dafür verantwortlich ist wenn der kunde bei 3 banken jeweils 801€ gestellt hat. Außer natürlich der Mitarbeiter weis das und weist den kunden nicht darauf hin...Original geschrieben von Bass-T
Hm, afair ist das so nicht ganz richtig. Die Bank muss schließlich die Zinsabschlagsteuer samt SoLi ans Finanzamt abführen, wo sie dann später in der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet wird. Wenn die Bank das nicht in der richtigen Höhe tut, kann sie u.U. auch Probleme bekommen. Ist natürlich nervig für eine Bank, wenn binnen 5 Jahren der Freibetrag 3 mal gesenkt wird oO (1601 -> 1421 -> 801)
-
- Cadavre
- Beiträge: 3411
- Registriert: Mär 2003
- Wohnort: Frankfurt
dem Mitarbeiter ist das doch scheissegal. Vorallem weil es auch auf dem Formular steht, das man auf seine Höchstgrenzen achten soll, und wenn der Kunde das DIng nicht durchliest ist es doch nicht dem Mitarbeiters Problem. Ich hab damals am Schalter immer gesagt, zu was das Ding gut ist, und das man bei allen anderen Banken nicht über diesen Betrag hinaus darf.Original geschrieben von Thor._.
es ging mir darum zu sagen, dass die bank nicht dafür verantwortlich ist wenn der kunde bei 3 banken jeweils 801€ gestellt hat. Außer natürlich der Mitarbeiter weis das und weist den kunden nicht darauf hin...
Wie ist eigentlich der jetzige Stand zur Abschaffung des FSA?
-
- Cadavre
- Beiträge: 3411
- Registriert: Mär 2003
- Wohnort: Frankfurt
zwickmühle halt....denk ein Bankmitarbeiter darf keine steuertips gebenOriginal geschrieben von Thor._.
der mitarbeiter ist aber auch dazu da dem kunden zu helfen bzw auf gewisse dinge aufmerksam zu machen...
zumindest bei meiner bank war das so
sollte es woanders anders sein dann ist das traurig genug...
naja, hast schon recht....
-
- Lucy
- Beiträge: 877
- Registriert: Feb 2004
Jo, sollte man schon drauf hingewiesen werden und vor allem auch selbst drauf achten.
Ich wollte damit auch nur sagen, dass es keinen Grund gibt sich gleich ins Hemd zu machen, wenn man mal kurzfristig mehr Freibeträge vergeben hat, als man eigentlich darf.
Zumindest solange man insgesamt nicht tatsächlich mehr in Anspruch nimmt als man darf schadet man damit niemandem und es ist letztendlich "nur" eine Nachlässigkeit ohne finanzielle Folgen auf welcher Seite auch immer.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn man dadurch Steuern hinterzieht.
Ich wollte damit auch nur sagen, dass es keinen Grund gibt sich gleich ins Hemd zu machen, wenn man mal kurzfristig mehr Freibeträge vergeben hat, als man eigentlich darf.
Zumindest solange man insgesamt nicht tatsächlich mehr in Anspruch nimmt als man darf schadet man damit niemandem und es ist letztendlich "nur" eine Nachlässigkeit ohne finanzielle Folgen auf welcher Seite auch immer.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn man dadurch Steuern hinterzieht.