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Vermögenswirksame Leistungen

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
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Hauer
Cadavre
Cadavre
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Beitrag von Hauer »

So, hab gemerkt, das viele net wissen, das man einen Anspruch auf VL vom Arbeitgeber hat !


ich versuch mal, euch das ein bissel näher zu bringen:



[red]"Geschenk" des Arbeitgebers[/red]

So, jeder Arbeitgeber [green]sollte[/green] Vl an seine Arbeitnehmer zahlen !

Dabei erhalten Arbeitnehmer je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber zur privaten Vermögensbildung dazu.

Den Höchstsatz zahlen allerdings nur wenige Unternehmen: das sind vornehmlich Banken, Versicherungen und der Groß- und Außenhandel. Im Einzelhandel oder im öffentlichen Dienst gibt es dagegen oftmals nur 6,65 Euro. Dennoch: In einem Jahr können dadurch bis zu 480 Euro zusammen kommen.

[red]Voraussetzung[/red] dafür ist, dass der Arbeitnehmer einen Sparvertrag abgeschlossen hat, der mindestens sechs Jahre läuft und anschließend noch ein Jahr lang ruht. Die Sparform ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Anleger muss demzufolge einen Bausparvertrag abgeschlossen haben oder einen Beteiligungskauf beispielsweise über einen Investmentfonds getätigt haben. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber sofort nach Vertragsabschluss von dem Sparplan unterrichtet wird, damit er weiß, wohin er die vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen hat.


soooo....

dazu gibt der STAAT auch noch was....

--->
Auch wenn der Arbeitgeber nichts zur Vermögensbildung dazuzahlt, kann es sich für den Arbeitnehmer lohnen, einen solchen Vertrag abzuschließen. Denn bei vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Staat eine Sparzulage, und zwar an

1) Ledige ohne Kinder, die nicht mehr als 17.900 Euro im Jahr zu versteuern haben,

2) Verheiratete ohne Kinder, deren zu versteuerndes Einkommen 35.800 Euro im Jahr nicht überschreitet

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, das alles, was abzugsfähig ist, vom Bruttoeinkommen abgezogen werden darf. Brutto darf der staatlich geförderte Anleger also mehr verdienen als die oben genannten Grenzen. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage mit der Einkommenssteuererklärung.


Aktien- und Fondssparpläne

Für Beteiligungen, wie zum Beispiel Fondssparpläne zahlt der Staat den Arbeitnehmern in den alten Bundesländern bis zu einer Sparsumme von maximal 408 Euro im Jahr 20 Prozent dazu, also bis zu 81,60 Euro im Jahr. Bei einem berufstätigen Ehepaar entsprechend bei bis zu 816 Euro 163,20 Euro im Jahr. Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern erhalten bis 2004 sogar 25 Prozent Zuschuss für eine Sparsumme bis zu 408 Euro, und damit bis zu 102 Euro jährlich. (Verheiratete bis maximal 816 Euro: 204 Euro) Seit 1999 können Anleger sogar die Arbeitnehmerzulage für Beteiligungskäufe kassieren, wenn sie bereits den staatlichen Zuschuss beim Bausparen ausschöpfen.

Bausparverträge

Beim Bausparen ist die Arbeitnehmersparzulage halb so groß.

Bausparverträge fördert der Staat bis zu einer Summe von 470 Euro im Jahr, also 40 Euro (VL!)im Monat. Hier schießt der Staat maximal 9 Prozent der Zahlungen als Sparzulage zu, also bis zu 43 Euro im Jahr.

"Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich in erster Linie dann, wenn der Arbeitgeber einen kräftigen Zuschuss gibt. Aber auch wenn man die staatliche Zulage bekommt, kann man selbst mit einer sicheren Anlage wie dem Bausparvertrag bis zu 7 Prozent Rendite erzielen"

Wohnungsbauprämie

Ein zusätzliches Bonbon gibt es für die Arbeitnehmer, die über die geförderte Summe hinaus auf das Bausparkonto einzahlen: Sie erhalten eine Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent der Sparsumme, wenn sie ein bestimmtes, zu versteuerndes Einkommen nicht übersteigen. Bei Ledigen darf das Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro, bei Verheirateten nicht mehr als 51.200 Euro im Jahr betragen. Brutto dürfen die Sparer je nach Familienstand und Kinderzahl also deutlich mehr verdienen.

Wer kann WoP bekommen?

Jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.



[blue]so...hab mal was aus meinen büchern rausgeschrieben..hab aber das gefühl, das noch einiges fehlt. Also stellt auch fragen !!![/blue]
:)
Mes.o.D.

Beitrag von Mes.o.D. »

Wie sieht es da mit Azubis und Beamten aus???

Bekommen Studenten was vom Staat dazu?? Gibt es da eine Lücke im Gesetz...von wegen Arbeitgeber???
Hauer
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Beitrag von Hauer »

Die faulen studenten bekommen auch was vom staat, [green]jeder[/green] eigentlich ! sie müssen nur die passenden beiträge dafür einzahlen !
was für'ne lücke ?
:)
Mes.o.D.

Beitrag von Mes.o.D. »

Original erstellt von -ka-
Die faulen studenten bekommen auch was vom staat, [green]jeder[/green] eigentlich ! sie müssen nur die passenden beiträge dafür einzahlen !
was für'ne lücke ?
400 Euro job un so.....
Hauer
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Beitrag von Hauer »

Original erstellt von gkz4ed2l


400 Euro job un so.....
hmmm...???
wenn der AG vl zahlt.....
:)
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