Fick ya! QUAKE III (aber nicht ARENA) ist nicht mehr indiziert
Verfasst: 29.11.2024, 23:57
Hört Hört ihr versifften Maulfotzen, Quake III (Nicht Arena) ist nicht mehr indiziert
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=21813
Ende 1999 erschien Quake III: Arena und man hatte es dann ganz eilig. Wie im Dokument zur Indizierung nachzulesen, stellte das bayerische Landesamt nämlich am 06. Januar einen Antrag. Nur einen Tag später wurde das Spiel mit vorläufiger Anordnung von der damals tätigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) indiziert. Im Folgedokument vom 09. März 2000 wird dann beschrieben, dass kein Vertreter der Firma Activision Deutschland GmbH zum Termin der mündlichen Verhandlung erschienen ist und die Entscheidung bekräftigt. 2012 versuchte man es mit einer vorzeitigen Listenstreichung und in unserem Archiv kann man ebenfalls in den Originaldokumenten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stöbern, warum diese am 25. Januar und nochmal am 03. Mai abgelehnt wurde.
Nun ist die bei Indizierungen übliche Frist von 25 Jahren endlich verstrichen und eine Folgeindizierung glücklicherweise ausgeblieben. In der aktuellen Kurzinfo der mittlerweile zuständigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), datiert auf den 29. November 2024, findet sich der Titel diesmal nämlich unter den (automatischen) Listenstreichungen gemäß §18 Abs. 7 JuschG.
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=21813
Ende 1999 erschien Quake III: Arena und man hatte es dann ganz eilig. Wie im Dokument zur Indizierung nachzulesen, stellte das bayerische Landesamt nämlich am 06. Januar einen Antrag. Nur einen Tag später wurde das Spiel mit vorläufiger Anordnung von der damals tätigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) indiziert. Im Folgedokument vom 09. März 2000 wird dann beschrieben, dass kein Vertreter der Firma Activision Deutschland GmbH zum Termin der mündlichen Verhandlung erschienen ist und die Entscheidung bekräftigt. 2012 versuchte man es mit einer vorzeitigen Listenstreichung und in unserem Archiv kann man ebenfalls in den Originaldokumenten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stöbern, warum diese am 25. Januar und nochmal am 03. Mai abgelehnt wurde.
Nun ist die bei Indizierungen übliche Frist von 25 Jahren endlich verstrichen und eine Folgeindizierung glücklicherweise ausgeblieben. In der aktuellen Kurzinfo der mittlerweile zuständigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), datiert auf den 29. November 2024, findet sich der Titel diesmal nämlich unter den (automatischen) Listenstreichungen gemäß §18 Abs. 7 JuschG.