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Jobticket und Steuern

Verfasst: 18.04.2016, 13:17
von no^mis
Hey!

Ich fange einen neuen Job an im mai. Für diesen muss ich 38km Wegstrecke pro fahrt jeden tag zurücklegen.

Mein Arbeitgeber zahlt mir ein JobTicket iHv 146,10€ monatlich. Trage ich diesen Wert beim Brutto Netto Rechner ein, entstehen mir monatlich etwa 70€ Steuerplus, das hieße ich zahle dass Ticket zur Hälfte ja schlussendlich selbst.

Zwei Fragen:
A) ist das jobticket wirklich komplett steuerpflichtig, also werden die kompletten 146,10€ monatlich als geldwerter Vorteil angesehen?
B) Kann ich trotzdem werbekosten geltend machen..? Ich kann ja rein theoretisch 30c pro km geltend machen, egal ob ich ein erstattetes Ticket nutze oder nicht.

Rechnung für 2016 (Mai - Dezember) meinerseits:

Ticket: 146,10€ * 8 = 1168,80
Fahrtkosten: 76km * 153Tage * 0,30€ = 3496€
Resultierende abzusetzende Werbekosten: FK abzgl. Ticket = 2327,20€

Hab ich das richtig verstanden..?

Danke!

Verfasst: 25.04.2016, 10:09
von Bone-O-Matic
zu A) Ja
Zu B) frag einen Steuerberater

Verfasst: 25.04.2016, 10:10
von Bone-O-Matic
zu A) Ja
Zu B) frag einen Steuerberater

Verfasst: 25.04.2016, 18:21
von Adieu
zu A) Ja
Zu B) frag einen Steuerberater



:catch:



Man darf als Privatperson keine Beratung geben. Aber die 30 ct/km gilt doch nur fürs Auto. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist es doch ein anderer Betrag?!

Verfasst: 30.04.2016, 15:07
von American Fucking Psycho
a) Ja, und dein Arbeitgeber muss das natürlich auf der Gehaltsabrechnung ausweisen. Regelt sich quasi ohne dein zutun.

b) Natürlich kannst du. Würde es aber nicht so kompliziert mit x cent/km machen, sondern einfach nur die Entfernungspauschale abgreifen, also die Km des einfachen Arbeitswegs eintragen. Kommt in 99% der Fälle mehr bei raus wenn du nicht grade einen Firmenwagen hast für den du Fahrtenbuch schreiben musst weil keine Privatnutzung vereinbart wurde.

Deine Rechnung ist insofern Falsch, weil nur der einfache Weg zählt und du das Bahnticket nicht abziehen musst, da es der AG bereits als geldwerten Vorteil auf der Gehaltsabrechnung ausweisen muss.

Abzusetzen sind dann ca 1700€
Adieu hat geschrieben: die 30 ct/km gilt doch nur fürs Auto. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist es doch ein anderer Betrag?!
nein, gibt da keine Unterschiede mehr, das einzige was zählt ist die Wegstrecke. Ob einem die "Kilometerkosten" jetzt wegen durchgelaufener Schuhe, platter Fahrradreifen, Bahntickets oder Raketentreibstoff entstehen ist egal. Theoretisch kannst du sogar sagen ok direkter Weg wären zwar nur 30km, aber dann trotzdem 45km angeben wenn es signifikant schneller ist einmal autobahn/umgehungsstraße außen rum zu fahren statt in der Stadt im Stau zu stehen.