bisher war ich ja immer mit dem auto unterwegs und hab da halt meine kilometer eingetragen, so weit so gut. seit letztem jahr fahre ich bahn, da kann man natürlich immernoch die selbe entfernungspauschale zu grunde legen.
allerdings kommen bei berechnung der entfernungspauschale 2200€ raus, aufwendungen für die bahn sind aber nur 1700. die formulierung in elster ist relativ schwammig, da steht ich kann das angeben wenn es den zulässigen höchstbetrag der entfernungspauschale von 4500€ übersteigt.
muss ich das angeben oder ist das wirklich nur ein "kann wenn höher"?
wenn ich es angebe, entsteht mir dann daraus ein nachteil gegenüber der nichtangabe?
Beispielrechnung in Elster kommt zumindest auf den gleichen Betrag, allerdings ist die ja nicht verbindlich.
€: Bonusfrage Werbungskosten
ich hab mir letztes jahr ein neuen PC gekauft den ich gern als Werbungskosten absetzen würde. Da steht jetzt natürlich irgendwas von "wenn mehr als 410€, dann muss man das auf die jahre der üblichen nutzungsdauer verteilen".
da der PC in Einzelteilen gekauft und selbst zusammen gebaut wurde, kann ich dann die einzelnen Teile angeben um unter den 410€ zu bleiben, oder ist es egal weil man als Fachinformatiker/ITler eh sagen kann typische Nutzungsdauer ist nur ein jahr?
€€: Bonusfrage hat sich erledigt, PC Einzelteile müssen als gesamtprodukt abgeschrieben werden. und die affenärsche zählen sogar maus/tastatur dazu.

daraus ergibt sich jetzt aber die frage wie man das mit der mehrjährigen abschreibung macht. teil ich einfach die rechung durch drei und geb das die nächsten beiden jahre wieder zu 1/3 mit an?