ganz einfache frage eigentlich, zumindest wenn sich jemand damit auskennen sollte, und zwar zur entfernungspauschale.
bisher war ich ja immer mit dem auto unterwegs und hab da halt meine kilometer eingetragen, so weit so gut. seit letztem jahr fahre ich bahn, da kann man natürlich immernoch die selbe entfernungspauschale zu grunde legen.
allerdings kommen bei berechnung der entfernungspauschale 2200€ raus, aufwendungen für die bahn sind aber nur 1700. die formulierung in elster ist relativ schwammig, da steht ich kann das angeben wenn es den zulässigen höchstbetrag der entfernungspauschale von 4500€ übersteigt.
muss ich das angeben oder ist das wirklich nur ein "kann wenn höher"?
wenn ich es angebe, entsteht mir dann daraus ein nachteil gegenüber der nichtangabe?
Beispielrechnung in Elster kommt zumindest auf den gleichen Betrag, allerdings ist die ja nicht verbindlich.
€: Bonusfrage Werbungskosten
ich hab mir letztes jahr ein neuen PC gekauft den ich gern als Werbungskosten absetzen würde. Da steht jetzt natürlich irgendwas von "wenn mehr als 410€, dann muss man das auf die jahre der üblichen nutzungsdauer verteilen".
da der PC in Einzelteilen gekauft und selbst zusammen gebaut wurde, kann ich dann die einzelnen Teile angeben um unter den 410€ zu bleiben, oder ist es egal weil man als Fachinformatiker/ITler eh sagen kann typische Nutzungsdauer ist nur ein jahr?
€€: Bonusfrage hat sich erledigt, PC Einzelteile müssen als gesamtprodukt abgeschrieben werden. und die affenärsche zählen sogar maus/tastatur dazu.
daraus ergibt sich jetzt aber die frage wie man das mit der mehrjährigen abschreibung macht. teil ich einfach die rechung durch drei und geb das die nächsten beiden jahre wieder zu 1/3 mit an?
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ay. steuererklärung...
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[Entfernungspauschale]
2sec googlen.
"Werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, können die tatsächlichen Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale max. 4.500 Euro angesetzt werden. "
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ent ... spauschale
Nun rate mal, was du angeben wirst
Edith sagt: Bitte daran denken, dass bei der Pauschale nur der einfache Weg zählt.
[Abschreibungen]
Du kannst natürlich auch die Komponenten einzeln angeben bzw in Pakete schnüren. Zum Beispiel CPU/Mainboard/RAM im Jahr 1 und den Rest in Jahr 2. Wird halt schwierig wenn die Belege sehen wollen. Deshalb rüste ich zyklisch auf
PC Abschreibungen gehen über 3 Jahre, dh Gesamtsumme durch 3 und dann die nächsten 3 Jahre den gedrittelten Wert angeben.
2sec googlen.
"Werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, können die tatsächlichen Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale max. 4.500 Euro angesetzt werden. "
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ent ... spauschale
Nun rate mal, was du angeben wirst
Edith sagt: Bitte daran denken, dass bei der Pauschale nur der einfache Weg zählt.
[Abschreibungen]
Du kannst natürlich auch die Komponenten einzeln angeben bzw in Pakete schnüren. Zum Beispiel CPU/Mainboard/RAM im Jahr 1 und den Rest in Jahr 2. Wird halt schwierig wenn die Belege sehen wollen. Deshalb rüste ich zyklisch auf
PC Abschreibungen gehen über 3 Jahre, dh Gesamtsumme durch 3 und dann die nächsten 3 Jahre den gedrittelten Wert angeben.
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- Haste
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ok man kann wohl aufrüstkomponenten als "instandhaltung" oder so direkt absetzen. wird nur blöd das zu erklären weil auf der Rechnung noch ein Gehäuse für den Rechner meiner Frau steht, sieht so wie ein Komplettgerät aus. naja muss ichs halt dritteln und nächstes mal wird wieder gehäuse getrennt bestellt.
den tipp mit der entfernungspauschale find ich ganz gut, aber ich muss doch trotzdem die km angeben, dann merken die doch dass das nicht stimmen kann? Sorry dass ich so blöd frage, hab das bisher halt noch nie so gemacht. oder denk ich mir einfach irgendwelche km aus, dass es dann knapp unter 4500 ist?
den tipp mit der entfernungspauschale find ich ganz gut, aber ich muss doch trotzdem die km angeben, dann merken die doch dass das nicht stimmen kann? Sorry dass ich so blöd frage, hab das bisher halt noch nie so gemacht. oder denk ich mir einfach irgendwelche km aus, dass es dann knapp unter 4500 ist?
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- Cadavre
- Beiträge: 3328
- Registriert: Mai 2002
Ich verstehe dein Problem nicht. Du schreibst, dass du mit Entfernungspauschale auf 2200 EUR kommst, mit tatsächlichen Aufwendungen nur auf 1700 EUR. Dann nimmst du natürlich die Pauschale, weil sie höher ist.American Fucking Psycho hat geschrieben: den tipp mit der entfernungspauschale find ich ganz gut, aber ich muss doch trotzdem die km angeben, dann merken die doch dass das nicht stimmen kann? Sorry dass ich so blöd frage, hab das bisher halt noch nie so gemacht. oder denk ich mir einfach irgendwelche km aus, dass es dann knapp unter 4500 ist?
km ausdenken geht nicht. Du kannst ja nur die Strecke Wohnort - erste Tätigkeitsstätte angeben und das FA kontrolliert das meines Wissens mit einem Routenplaner.