Privater Raum in öffentlichem Gebäude
Verfasst: 08.08.2013, 19:35
Gude,
mein Freundeskreis und ich betreiben einen Raum in einem öffentlichen Gebäude der Stadt. Von dieser wurde uns heute nahegelegt den Betrieb so, wie er momentan ist, einzustellen und den Raum als ein Verein zu nutzen.
So, jetzt kam uns natürlich die Frage (weil wir da vor dem Rauchverbot natürlich immer drin geraucht haben) ob wir denn dann wieder in dem Raum rauchen könnten.
Der Raum befindet sich im Keller eines öffentlichen (aber nicht immer öffentlich zugänglichen) Gebäudes der Stadt. Im zweiten Stock befindet sich noch das lokale Bürgerbüro, ansonsten werden die Räume von irgendwelchen Yoga-Gruppen etc benutzt.
Unser Raum hat einen Notausgang sowie eine Feuerschutztür und einen Ventilator zur Abluft. Niemand anderes im Haus müsste durch diesen Raum hindurch um auf die Toiletten zu gelangen, welche sich ebenfalls im Keller befinden.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? Kann das die Stadt per Hausordnung selber regeln oder muss man sich generell dem hessischen Gesetz beugen?
edit: Okay, gerade ergoogled, dass wir kein Hausrecht haben, weil wir den Raum mieten, das ist ja klar. Aber muss sich die Stadt wie gesagt dem Landesgesetz beugen, oder könnte die sagen "wir erlaubens euch"?
mein Freundeskreis und ich betreiben einen Raum in einem öffentlichen Gebäude der Stadt. Von dieser wurde uns heute nahegelegt den Betrieb so, wie er momentan ist, einzustellen und den Raum als ein Verein zu nutzen.
So, jetzt kam uns natürlich die Frage (weil wir da vor dem Rauchverbot natürlich immer drin geraucht haben) ob wir denn dann wieder in dem Raum rauchen könnten.
Der Raum befindet sich im Keller eines öffentlichen (aber nicht immer öffentlich zugänglichen) Gebäudes der Stadt. Im zweiten Stock befindet sich noch das lokale Bürgerbüro, ansonsten werden die Räume von irgendwelchen Yoga-Gruppen etc benutzt.
Unser Raum hat einen Notausgang sowie eine Feuerschutztür und einen Ventilator zur Abluft. Niemand anderes im Haus müsste durch diesen Raum hindurch um auf die Toiletten zu gelangen, welche sich ebenfalls im Keller befinden.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? Kann das die Stadt per Hausordnung selber regeln oder muss man sich generell dem hessischen Gesetz beugen?
edit: Okay, gerade ergoogled, dass wir kein Hausrecht haben, weil wir den Raum mieten, das ist ja klar. Aber muss sich die Stadt wie gesagt dem Landesgesetz beugen, oder könnte die sagen "wir erlaubens euch"?