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Rechtliche Lage für eine WG

Verfasst: 24.08.2012, 14:25
von davino
Mahlzeit.

Ich habe hier mal vor na Zeit einen Thread eröffnet, dass ich nun meine erste Wohnung habe.
Jetzt möchte ich aber gerne mit einer Freundin zusammenziehen und ihr mein Schlafzimmer geben, um mir die Miete und auch ebenfalls den Haushalt zu erleichtern.

Jetzt ist es aber so, dass ich in einem Haus wohne, wo die Vermieter direkt im Haus mitwohnen. Auf die Anfrage, ob ich bei mir jemanden einziehen lassen könnte, wurde strikt verneint. Es ist deren Haus und da kann ich nichts machen. Am 1.11 könnte ich theoretischerweise schon eine neue Wohnung beziehen.

Wie siehts denn aus, wenn sie am 1.9 hier trotzdem miteinzieht, "privat" an mich Miete zahlt und ich sie dann nur als "Gast" sehe? Ich will hier nämlich nicht 10 Jahre alleine wohnen und da hab ich auch kein Bock drauf.

Verfasst: 24.08.2012, 14:48
von Nomschta
rechtlich gesehen geht das glaub ich nicht. wieviele personen dauerhaft in der wohnung wohnen dürfen, bestimmen allein die vermieter.
zumal sie im gleichen haus wohnen, würd ich das risiko nicht eingehen, da die das ja bemerken.

Verfasst: 24.08.2012, 14:49
von Flitsche
privat an dich miete zahlen, ist nicht legales untervermieten (afaik)... insbesondere, wenn du vorher schon gefragt hast, ist das etwas risikoreich..

Verfasst: 24.08.2012, 15:17
von huensohn
Kannst bis zu 6 Wochen "Dauerbesuch" in deiner Bude haben.
Ne Nacht Später dann wieder 6 Wochen, usw., von daher...

Miete darfst du vom Besuch natürlich nicht verlangen, aber ob du dir dafür ne "Aufwandsentschädigung" in Form von Bargeld geben lässt wird genauso schwer nachzuprüfen sein wie die tatsächliche Dauer des Besuches.
Vermieter soll sich mal ficken gehn.

Verfasst: 24.08.2012, 16:08
von davino
mein vater sein atze (ja, er trägt die tshirts von denen :lol: ) ist anwalt und da hat er jetzt gerade mal nachgefragt. die vermieter dürfen mir nicht vorschreiben, mit wem ich mein leben verbringe bzw wer bei mir ein und ausgehen darf.

wenn es keinen rechtlichen grund gibt, wie zB boxkampfveranstaltung oder bodybuilding-wettbewerbe in meiner wohnung, so können sie von der theorie her nicht dagegen angehen, es sei denn es wird sehr gut begründet. dann aber nicht mit sowas wie "es muss hier ruhig bleiben im haus, da muss ich rücksicht auf die anderen nehmen."

was ist denn wenn ich mal mit meiner freundin zusammenziehen möchte? darf sie dann ebenfalls nicht einziehen? ist dann aber auch wirklich eine sehr heikle sache.

Verfasst: 24.08.2012, 16:37
von Gustavo
Ich verstehe deine Frage nicht richtig: Willst du nur bis Ende Oktober in der Wohnung wohnen und fragst für die Übergangszeit oder was?
Unabhängig davon brauchst du in deinem Fall in der Tat die Erlaubnis deines Vermieters, die er unter bestimmten Umständen nicht verweigern dürfte, aber falls sich an deiner finanziellen Situation nichts geändert hat, seit du den Mietvertrag unterschrieben hast, trifft das auf dich nicht zu. Insofern könnte er dich abmahnen und dir danach eine außerordentliche Kündigung vorlegen.
Was phanatiC sagt ist wieder mal Schwachsinn².

Verfasst: 24.08.2012, 16:52
von Flottii
Sag doch einfach sie ist deine Freundin, und lass das mit der Miete weg. Sie zieht bei dir ein, war vorher noch nicht geklärt.

Und das was Gustavo sagt (der Verweigerungspunkt könnte man umgehen wenn man nichts von Miete sagt.)

Verfasst: 24.08.2012, 17:04
von davino
Also einfach sagen meine Freundin zieht bei mir ein und dann _kann_ sie es nicht verweigern? @Gustavo

Würde dann nur noch bis 31.10 drinnewohnen und mir dann mit ihr eine neue Wohnung suchen.

Verfasst: 24.08.2012, 17:31
von Gustavo
Na ja, juristisch gesehen ist die Frage, wie ihr die Wohnung benutzen würdet; weil du geschrieben hast, dass sie dein Schlafzimmer bekommen würde, kann man wohl davon ausgehen, dass ihr die typische WG-Modalität habt, dass jeder mindestens ein "eigenes" Zimmer hat, das der andere nicht einfach mitbenutzt. Wenn sie jetzt wirklich deine Freundin wäre, würde man davon nicht mehr ausgehen, aber da wäre dann im Zweifelsfall auch wieder die Frage seit wann ihr zusammen seid, weil du natürlich nicht der erste wärst, der auf die Idee kommt als Single eine Wohnung zu mieten und dann auf einmal eine "neue" Freundin hat usw. usf.
Tipp: Wenn du zum 31.10. ausziehst, scher dich einfach nicht um diese ganzen Miet-Geschichten, lass sie als Besuch bei dir wohnen, zieht dann in eine gemeinsame Wohnung und gut. Zwei Monate sind am äußeren Rand dessen, was man noch Besuch nennen kann.

Verfasst: 24.08.2012, 20:15
von davino
also ich "würde" dann bis zum 31.10 noch da wohnen, wenn die vermieter strikt dagegen sind, dass sie bei mir miteinzieht.

und ich glaube, es interessiert keinen jurist, wie die wohnung aufgeteilt ist :O

Verfasst: 25.08.2012, 01:22
von Flitsche
beschreib mal deine bude, dass wir uns ne vorstellung machen können, ob der vermieter berechtigterweise der meinung ist, es sei eine einpersonenwohnung. also zimmeraufteilung und qm..

Verfasst: 25.08.2012, 02:07
von Neron
Naja es ist für den Vermieter schon berechtigt von Verlangen zu wissen wie viele Leute denn da wohnen. Denn danach bemisst sich ja Müllgebühr bzw Betriebskosten etc.

Verfasst: 25.08.2012, 15:19
von Gustavo
davino hat geschrieben:und ich glaube, es interessiert keinen jurist, wie die wohnung aufgeteilt ist :O

Wie genau deine Wohnung im Speziellen aufgeteilt ist nicht. Aber ob ihr als WG dort wohnt (sie hat einen Teil der Wohnung, den du nicht ohne weiteres mitbenutzen darfst) oder als Paar (ihr teilt das gesamte Objekt) schon, ob du das jetzt glaubst oder nicht.

Ansonsten ist die Grenze, wann eine Wohnung überbelegt ist, sehr eng gezogen (aus Vermietersicht). Wenn du (mindestens) zwei Zimmer hast, ist es fast unmöglich, da drunter zu kommen, außer du wohnst in Downtown-Tokyo. Waren afair 12m² pro Person oder etwas in der Preisklasse.

Verfasst: 25.08.2012, 18:24
von davino
Ich besitze 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 großen Flur, 1 Badezimmer & eine Küche. Es ist wirklich viel zu viel hier für mich. :ugly: 52 m² usw

Verfasst: 25.08.2012, 18:27
von snakeshit
Also wirklich. Das alles alleine sauber zu halten und zu bewohnen, is absolut unmöglich.

Das schreit doch nach nem Untermieter. :ugly:

Ein Azubi-Kollege is damals auch mit seiner Freundin zusammengezogen. Die hatten direkt getrennte Schlafzimmer (Freiraum für Jeden und so). Das wäre durchaus ein Argument. :ugly:

Verfasst: 03.09.2012, 23:26
von davino
:D

werde nächsten monat 1 zimmer an eine vermieten, die getarnt als meine freundin hier einziehen soll. wie sieht das mit dem mietsvertrag aus? muss sie da mit mir zsm unterschreiben? wenn ja, würd sie, falls das verhältnis nicht klappt nicht fristlos ausziehen können?

Verfasst: 04.09.2012, 09:20
von Flitsche
abgeklärt mit vermieter? falls nicht, lies den thread nochmal :)

falls ja und der vermieter nichts gesagt hat, bleibst üblicherweise du als hauptmieter (und auch als hauptverantwortlicher) bestehen und die ische ist deine untermieterin.

Verfasst: 04.09.2012, 14:48
von JenKowalski
dude, du musst das mit dem vermieter klären! und wenn sie mit in den mietvertrag kommt oder in der einfacheren variante deine untermieterin wird (wofür ihr aber eigentlich vom vermieter auch einen vertrag bekommt) ist das nie fristlos. wenn sie deine untermieterin ist kannst du allerdings kündigen, was bei einem gleichberechtigten vertrag, also einem mietvertrag den beide unterschreiben, nicht funktioniert.

Verfasst: 06.09.2012, 22:23
von davino
theoretischer weise kann sie doch einfach ganz easy hier untermieterin werden, oder? wenn ja wie genau? die vermieter meinten nämlich sie vermieten das nur an 1 person und sie müsste hier als "gast" wohnen, weil sie nagst haben, wenn es richtig zoff gibt wird bei einem einheitlichen mietsvertrag keiner hier ausziehen. mein vater bürgt ja für mich :E

Verfasst: 06.09.2012, 22:35
von Gustavo
Mal ganz ehrlich, warum sollte dir irgendwer dabei hier helfen, deinen Vermieter zu bescheißen?

Verfasst: 06.09.2012, 22:39
von davino
geht hier ja nicht wirklich ums bescheißen, gustavo.
nur weiß ich halt, dass sie es mir nicht verbieten können, dass hier jmd miteinzieht. ;) nur gehts mir ums prinzip :catch:

Verfasst: 06.09.2012, 22:58
von Gustavo
Doch, wenn du ihm die Wahrheit erzählen würdest ("Du willst eine Freundin bei dir nach kurzer Zeit einziehen lassen, die nicht deine 'Partnerin' ist und die einen Teil der Miete zahlen soll, obwohl weder Miete noch deine finanzielle Situation sich seit Einzug drastisch verändert haben"), dürfte er genau das. Das ist so ziemlich die Definition davon, jemanden zu bescheißen würde ich sagen.
Du könntest sie durchaus bei dir wohnen lassen, aber halt wirklich nur als Besuch, der dir keine Miete zahlt.

Verfasst: 07.09.2012, 21:22
von Smith
Ich verstehe den fred immer noch nicht so ganz, wenn du zum 31.10 eh in eine neue Wohnung ziehst, interessiert es doch keinen Schwanz ob da in den nächsten 8 Wochen deine Freundin rumturnt oder nicht.

€dith sagt 6 Wochen sind noch normale Besuchszeit... und wenn deine Freundin dazwischen auch nur einmal einkaufen geht ist das ja fast wie wieder besuchen.

Verfasst: 27.09.2012, 18:32
von JenKowalski
davino hat geschrieben:theoretischer weise kann sie doch einfach ganz easy hier untermieterin werden, oder? wenn ja wie genau? die vermieter meinten nämlich sie vermieten das nur an 1 person und sie müsste hier als "gast" wohnen, weil sie nagst haben, wenn es richtig zoff gibt wird bei einem einheitlichen mietsvertrag keiner hier ausziehen. mein vater bürgt ja für mich :E
das ist eben der unterschied zwischen einem einheitlichen mietvertrag und einem untermietervertrag. den musst du aber auch von deinem vermieter genehmigen lassen. bei dem untermietervertrag, kannste ihr halt kündigen, aber nicht ohne frist.
ist deine vermietung keine richtige gesellschaft? die geben komische argumente.

Verfasst: 27.09.2012, 19:41
von Na-V
Lass sie einfach bei dir wohnen, erzähle dem Vermieter sie ist nur Besuch und kündige, und sucht euch dann so schnell es geht ne neue Wohnung. Und alle werden glücklich!