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Keine Wohnungsübergabe bei Auszug?!

Verfasst: 21.08.2012, 00:03
von ^dem0n^
Wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen, aber unsere Hausverwaltung möchte keine Übergabe im herkömmlichen Sinn machen. Sie wollen, dass wir einfach den Schlüssel abgeben, und sie beauftragen dann eine Firma, die das Übergabeprotokoll erstellt - ohne uns.

Hä? :ugly:

Kommt mir irgendwie nicht ganz rechtens vor. Weiß da jemand Bescheid, ob das so in Ordnung ist?

Verfasst: 21.08.2012, 00:11
von Nomschta
wissen tu ich darüber nichts, aber was sollte denn das problem sein? die werden wahrscheinlich eine vollmacht von der hausverwaltung bekommen und wenn alles sauber läuft und protokolliert wird?

Verfasst: 21.08.2012, 00:44
von ^dem0n^
Anscheinend hab ich mich unklar ausgedrückt: Wir gehen nicht mit irgendwem von der Firma in die Wohnung, wir "übergeben" sie nicht. Wir geben nur den Schlüssel bei der Hausverwaltung ab, und dann kommt eine Firma in die Wohnung und schaut ohne uns nach Mängeln / Zählerständen usw. Dann erstellt sie ein Übergabeprotokoll. Wie das mit den Unterschriften dann geregelt ist weiß ich nicht.

Hab ich so noch nie erlebt und bei Mietangelegenheiten werd ich recht schnell misstrauisch, deswegen frag ich. Google spuckt dazu nichts aus.

Verfasst: 21.08.2012, 01:04
von Nomschta
achso. ja das ist tatsächlich ungewöhnlich. solang ihr nichts unterschreibt wo falsche sachen oder wischiwaschi drin stehen.

gibts denn keine möglichkeit bei der übergabe dabei zu sein?

Verfasst: 21.08.2012, 17:04
von jaysson
Lass dir einfach vorher schriftlich zusichern, dass die Hausverwaltung / Eigentümer auf sämtliche Forderungen verzichten werden.

Ansonsten gillt: Dabei sein ist alles! Die können da ja sonst ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Nach meinem Empfinden solltest du auch darauf bestehen können. Die angestrebte Praxis deiner Hausverwaltung lädt ja nur dazu ein, da dann nochmal ein bisschen die Türrahmen zu verkratzen und dir einmal Abschleifen und Neustreichen in Rechnung zu stellen etc. und sollte somit nicht rechtlich erzwingbar sein.

Verfasst: 21.08.2012, 17:31
von ^dem0n^
Natürlich haben wir den Wunsch geäußert, bei dieser Begehung dabei zu sein, aber das wurde brüsk abgelehnt.
Das Haus in dem wir wohnen wurde leider von einer Gesellschaft gekauft, die nicht unbedingt für ihre Seriösität bekannt ist. :sad:

Das Einzige das uns einfällt ist, am Tag der Schlüsselabgabe Fotos von allem zu machen, aber irgendeinen Furz an den wir nicht gedacht haben finden die dann sicher trotzdem.

Verfasst: 21.08.2012, 17:35
von Fahrradträger
Habe die Praxis jetzt schon von einigen Leuten gehört, dass der Vermieter auf einen Teil der Kaution scharf ist bei diesem Prozedere unterstelle ich jetzt einfach mal. Wenn der Vermieter also nicht will, mach das Übergabeprotokoll einfach mit einem Zeugen. Wenn du wen vom Fach kennst um so besser, ansonsten ruhig mal beim Mieterschutzbund anfragen zwecks weiterer Details.

Verfasst: 21.08.2012, 17:52
von ^dem0n^
Die Unterstellung liegt nahe; das Unternehmen ist auch dafür bekannt, die Mieten in die Höhe zu treiben. Kaum hatten die das Haus gekauft bekamen wir auch schon ein Schreiben über eine Mieterhöhung. :rolleyes:

Das "eigene" Übergabeprotokoll mit einem Zeugen + Fotos ist eine gute Idee. Muss dieser Zeuge irgendwelche Eigenschaften erfüllen, also darf das z. B. ein Familienmitglied oder Freund sein oder muss es ein Außenstehender sein?

Verfasst: 21.08.2012, 17:56
von cHRS
Würde tatsächlich beim Mieterschutzbund anfragen was da zu machen ist. Die kennen sogar diese Fimen vielleicht.

Verfasst: 21.08.2012, 18:04
von Fahrradträger
^dem0n^ hat geschrieben:Muss dieser Zeuge irgendwelche Eigenschaften erfüllen, also darf das z. B. ein Familienmitglied oder Freund sein oder muss es ein Außenstehender sein?
Freund geht auf jeden Fall klar, bei direkter Verwandschaft bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt in wie fern das in Ordnung wäre wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte. Ein "glaubwürdiger" Zeuge ist da nicht verkehrt.

Verfasst: 21.08.2012, 18:36
von snakeshit
^dem0n^ hat geschrieben:Natürlich haben wir den Wunsch geäußert, bei dieser Begehung dabei zu sein, aber das wurde brüsk abgelehnt.
Das Haus in dem wir wohnen wurde leider von einer Gesellschaft gekauft, die nicht unbedingt für ihre Seriösität bekannt ist. :sad:
Deutsche Annington?

Verfasst: 21.08.2012, 19:36
von American Fucking Psycho
finde ich auch extrem merkwürdig und würde auch niemals eine solche übergabe machen ohne dabei zu sein. wenn der eigentümer/vermieter nicht dabei sein will und das einer agentur überlässt ist das sein problem, aber wer weiss was die dir alles im nachhinein anhängen wollen.

wenn es sich wirklich nicht verhindern lässt mach auf jeden fall vorher ein eigenes protokoll und fotografier auch alle ecken, türrahmen, wasserhähne, heizkörper, badeinrichtung, küche... eben alles was man auf/zu machen oder elektro/wasser/gas anschließen kann.

kein plan inwiefern ein solches vorgehen rechtens ist. was spricht dagegen einfach einen schlüssel bei der hausverwaltung abzugeben und dann einfach bei dem übergabetermin da zu sein? oder wisst ihr den termin nicht?

Verfasst: 21.08.2012, 20:52
von JenKowalski
Übergabeprotokoll
Die Rücknahme der Wohnung sollte immer in einem gemeinsamen Übergabetermin erfolgen, der schriftlich protokolliert wird. In diesem Protokoll sollten vor allem streitige Punkte einzeln aufgeführt und dokumentiert werden, am besten auch fotografisch. Dies gilt erst recht dann, wenn der Mieter noch Sachen in der Wohnung zurückgelassen hat. Diese sollten penibel notiert und dokumentiert werden, am besten im Beisein eines Zeugen.

Allerdings: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Es reicht aus, wenn der Mieter die Schlüssel in der Verwaltung abgibt oder sie mit der Post schickt.

Quelle: Rechtsanwalt Stefan Pfeiffer

aber ganz ehrlich, bei einer negativ bekannten vermietung, würde ich auch vorher ein protokoll fertigen. frag wirklich einfach mal beim mieterbund nach, wie du das am besten machst, damit es notfalls auch gerichtlich bestand hat.

Verfasst: 21.08.2012, 21:33
von freesta
ich würde direkt mal zu einem anwalt gehen und fragen, was er alles von euch braucht, damit er sich nachher die kaution wiederholen kann falls der vermieter probleme macht.
grundsätzlich ist alles protokollieren und zeugen zu haben sicherlich der richtige ansatz.

Verfasst: 22.08.2012, 08:35
von juyotoken
Du mal ne ganz blöde Frage: steht denn was von der Wohnunsübergabe beim Auszug in deinem Mietvertrag drin?

Verfasst: 22.08.2012, 08:54
von American Fucking Psycho
da wird wie in den meisten mietverträgen nur ein standardsatz stehn dass eine zu machen ist, aber nicht in welcher form.

es prallen ja auch zwei grundsätzlich unterschiedliche interessen aufeinander - vermieter will die kaution behalten, mieter sie zurück bekommen. daher hat der vermieter schon gründe die wohnung möglichst schlecht, der mieter sie möglichst gut dastehn zu lassen. das wird einfach nicht fair ablaufen wenn die übergabe nicht gemeinsam erfolgt.

Verfasst: 22.08.2012, 13:18
von Flitsche
mieterbund - nothing else to say.
bevor man sich ewig mit zurückbehaltenen kautionen und anwälten rumschlägt:

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Die Anwälte wissen, wo Sie mietrechtliche Informationen bekommen und nachlesen können.

Verfasst: 22.08.2012, 13:31
von ^dem0n^
Danke für eure Antworten. :)
Denke mal mit der Methode "eigenes Übergabeprotokoll nebst Zeugen nebst Fotos" sind wir erstmal auf der halbwegs sicheren Seite, zum Anwalt komm ich so schnell nicht. Beim Mieterbund bekommt man als Nicht-Mitglied keine Auskünfte.
steht denn was von der Wohnunsübergabe beim Auszug in deinem Mietvertrag drin?
Keine Ahnung, hab den Mietvertrag gerade nicht vorliegen (und leider auch das Übergabeprotokoll vom Einzug nicht). Muss ich mal gucken wenn ich zuhause bin.

Verfasst: 22.08.2012, 16:03
von Flitsche
nuja, die o.g. telnummer kostet 2 eus pro minute und gibt dir ne verlässliche (da anwalt) info... wenns euch das nicht wert ist, kk. mir wär das risiko von stress hinterher die 10 euro oder was wert..

Verfasst: 23.08.2012, 13:54
von ^dem0n^
Hast Du das schonmal gemacht?
Wir waren mal beim örtlichen Mieterverein, die sagen einem ohne Mitgliedschaft nicht mal die Uhrzeit. :ugly:

edit: Ach was soll's, ich glaub ich werd gleich spontan Mitglied nachdem ich gerade die neueste E-Mail von Herrn Abzock... äh, Hausverwalter gelesen habe. :mad:

Verfasst: 23.08.2012, 16:19
von hacker42
weißt du es? hast du da angerufen? es ist ja nicht so, dass die hotline nicht geld kostet und die nichts daran verdienen.
und es steht auch nichts davon, dass man mitglied sein muss.

Verfasst: 23.08.2012, 20:45
von ^dem0n^
Ja was meinste weswegen ich frage... ist jetzt aber eh egal.

Verfasst: 24.08.2012, 13:15
von ^dem0n^
So, der freundliche Herr vom Mieterverein sagt das Gleiche wie pq.de, eigene Übergabe mit Zeugen + Fotos, dann hat man eigene Beweise für den ordentlichen Zustand der Wohnung in der Hand und der Vermieter ist bei Forderungen in der Nachweispflicht.
Wegen der Renovierungsklauseln muss ich noch einen weiteren Termin ausmachen.

Die Gesellschaft ist jedenfalls schon einschlägig bekannt für diese Wohnungsabnahmemethode und in den meisten Fällen bekommt der Ex-Mieter kurz danach ein Schreiben darüber, dass die Kaution einbehalten wird. Wir können uns also vermutlich so oder so auf irgendwelchen Stress gefasst machen, aber mit eigenen Beweisen sind wir auf der sicheren Seite, und zum Glück haben wir ein Mietkautions-Sparbuch.

Verfasst: 24.08.2012, 14:00
von Flitsche
ich drück euch die Daumen - so was stinkt arg :(

Verfasst: 28.08.2012, 09:31
von moris
Dat is zwar nicht die feine englische Art, aber habt ihr mal darüber nachgedacht, die Kaution mit den letzten Monatsmieten zu verrechnen (Wobei... ich weiß gar nicht, ob man das "darf"... oft genug gemacht wirds jedenfalls...)? Dann würdet ihr den Spieß in Sachen Geld-hinterherlaufen einfach umdrehen. Ich würds der Wohnungsgesellschaft schriftlich ankündigen mit dem Verweis auf deren angestrebtes Prozedere in Bezug auf Wohnungsübergabe.

Verfasst: 28.08.2012, 12:08
von ^dem0n^
Nein, das darf man nicht.

Verfasst: 28.08.2012, 12:16
von JenKowalski
was für ein quatsch, das wäre auf jeden fall nicht rechtens, während das vorgehen des vermieters zwar blöd ist, aber eben nicht illegal. die müssen keine übergabe mit ihm machen, während er aber miete zahlen muss! das ist auf keinen fall ein grund die miete einzubehalten!