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Rechtsschutz für Zwischenvermietung

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wie
Bitterman
Bitterman
Beiträge: 152
Registriert: Sep 2006

Rechtsschutz für Zwischenvermietung

Beitrag von wie »

Hallo allerseits,

da ich meine (gemietete) Wohnung für einige Zeit untervermieten will, würde ich gerne eine Rechtsschutzversicherung für diese Zeit abschließen um Stress mit den zukünftigen Bewohnern vorzubeugen. Leider finde ich zu so einer Art Versicherung keine Informationen, da ich nicht Besitzer der Immobilie, aber trotzdem Vermieter bin.

Kennt jemand eine passende Versicherung?
Hauer
Cadavre
Cadavre
Beiträge: 3410
Registriert: Mär 2003
Wohnort: Frankfurt

Beitrag von Hauer »

Thema Rechtsschutz:

Generell ist bei Rechtsschutzversicherung (mit Immobilienpaket) eine Untervermietungsklausel mitdrin. ALLERDINGS gilt das meist nur für 1 Zimmer und ist meist auch nur zeitlich befristet.

(Bin gerade auf der Arbeit - google mal nach Untervermietungsklausel - Rechtsschutzversicherung)

Spech es auf jedenfalls mit dem Wohnungsbesitzer ab!!!! Eventzuell kann er einen eigenen Mietvertrag für den Untervermeiter aufsetzen, dann bist Du erstmal außen vor. ..


Da wir gerade beim Thema sind:

Sofern Du all Dein Hausrat (Möbel, Geschirr etc.) in der Wohnung drin lässt, ist dieses über Deine Hausratversicherung abgesichert. Sofern aber der Untervermieter seine eigenen Sachen mitbringt (oder nur einen Bruchteil), dann sollte er eine eigene Hausrat abschließen.
:)
wie
Bitterman
Bitterman
Beiträge: 152
Registriert: Sep 2006

Beitrag von wie »

Hallo,

danke schonmal. Werde schauen was ich finde.

Leider findet der Eigentümer es besser, wenn ich mich um alles kümmer.
Bezüglich der Hausratsversicherung: ist es nicht so, dass dann die Haftpflicht des Untermieters zahlt? Sind ja nicht seine Möbel.
Hauer
Cadavre
Cadavre
Beiträge: 3410
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Wohnort: Frankfurt

Beitrag von Hauer »

wie hat geschrieben:Hallo,

Bezüglich der Hausratsversicherung: ist es nicht so, dass dann die Haftpflicht des Untermieters zahlt? Sind ja nicht seine Möbel.

Ja richtig... Hausrat ist halt mehr wg. Einbruch, Wasser, Feuer, Vandalismus, Diebstahl, Spannungsschäden etc.

Klar, macht der Untermieter irgendein Schaden, dann greift die Haftpflicht. Sofern er eine hat ;)

Lass Dir aufjeden Fall eine (Miet-)Kaution geben....
:)
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