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Einfach weiter Studieren?

Schule, Ausbildung, Studium, Beruf, Erster und Zweiter Bildungsweg, etc.
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caine
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Einfach weiter Studieren?

Beitrag von caine »

Servus,
meine Freundin hat gerade ihr Dipl. in Psychologie erfolgreich bestanden.
Nun hat Sie das Problem das Sie so erstmal keinen Job findet da jeder noch die Ausbildung zur Therapeutin dazu haben möchte.

Nun will meine Freundin auch diese Ausbildung machen, kann diese aber erst 2013 anfangen.

Während man Studiert zahlt man ja weniger Krankenkasse bzw gar nix ,wenn man Bafög bekommt.
Bald müsste Sie anstatt 77€ den normalen Satz zahlen 150€ ca.

zur Frage:
Wäre es nicht schlau, wenn Sie sich nun für etwas einschreibt, dann bekommt Sie ein Ticket + muss weniger Krankenkasse zahlen.

Darf man das? Kann das ärger geben? Sie zahlt dann zwar diesen Studienbeitrag, lohnt sich aber auf jedenfall
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mnz3000

Beitrag von mnz3000 »

Wie kommst du auf die 150€? Privatversicherung?
Sie wäre doch effektiv dann arbeitslos und hätte je nachdem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe.
caine
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Beitrag von caine »

Nein, wir wohnen zusammen, da muss ich quasi für Sie aufkommen und Heiraten will ich nicht :ugly:

Zahlt man nicht 150€ ca. ? zur Zeit muss sie halt 77€ zahlen weil sie ja noch ein paar Monate eingeschrieben ist. Kenne mich da nicht so aus
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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber ich glaube die Chance ist sehr groß, dass Studiengebühren (Zweitstudium) um ein Vielfaches höher sind als die Ersparnis, die sie von dem Krankenkassensatz hat.
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mnz3000

Beitrag von mnz3000 »

Ok, gefährliches Halbwissen hier, aber nur weil ihr zusammen seid musst du nicht komplett für sie aufkommen.
Arbeitslosengeld I (falls sie da mal eingezahlt hat) errechnet sich doch aus den gezahlten Beiträgen und bei II (Hartz IV) würde das sicherlich auch nur anteilig eingehen.

Ansonsten ist "sich einfach irgendwo einschreiben" definitiv möglich, aber weiterbringen tut einen das sicher nirgends.
snakeshit
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Beitrag von snakeshit »

mnz hat geschrieben:Ok, gefährliches Halbwissen hier, aber nur weil ihr zusammen seid musst du nicht komplett für sie aufkommen.
Arbeitslosengeld I (falls sie da mal eingezahlt hat) errechnet sich doch aus den gezahlten Beiträgen und bei II (Hartz IV) würde das sicherlich auch nur anteilig eingehen.

Ansonsten ist "sich einfach irgendwo einschreiben" definitiv möglich, aber weiterbringen tut einen das sicher nirgends.
ALG I berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt (ohne Urlaubs-/Weihnachtsgeld und sonstigen Sonderzahlungen). Um überhaupt einen Anspruch zu haben, muss man 12 Monate gearbeitet haben. Danach hast den Anspruch auf 6 Monate. Die Höhe liegt bei ca. 60% des Nettogehalts.

Allerdings verfällt der Anspruch nach 2 (?) Jahren.

Bin mir relativ sicher, dass, wenn sie ALG II beantragen würde, er für einen Teil (oder alles) aufkommen müsste, eben weil die beiden zusammen sind. Bei ner WG wär's was anderes.
caine
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Beitrag von caine »

Also ich verdiene, denke ich , viel zu viel. Sie hat noch nie gearbeitet. Ich werd gleich mal googlen was in NRW nen 2. Studium kostet. evtl lohnt sich das ja doch
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Neron
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Beitrag von Neron »

Was will deine Freundin denn bis 2013 machen? --> Job oder bezahltes :ugly: Praktikum suchen, dann kann sie sich locker die paar Euro mehr für die Krankenkasse leisten.
(\__/)
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caine
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Beitrag von caine »

Neron hat geschrieben:Was will deine Freundin denn bis 2013 machen? --> Job oder bezahltes :ugly: Praktikum suchen, dann kann sie sich locker die paar Euro mehr für die Krankenkasse leisten.
Joar , aber zur zeit sieht es eher Mau aus.. deswegen müssen wir ne alternative suchen
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b0rt
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Beitrag von b0rt »

ihr dürft beim arbeitsamt NICHT sagen, dass ihr zusammen seid. Wobei das sogar bei WGs unter umständen dazu führen kann, dass man als Bedarfsgemeinschaft gelistet wird. Da informier dich nochmal, am besten direkt beim arbeitsamt.

Wieso so lange Wartezeit für Therapieausbildung? Bei uns haben eigentlich alle nahtlos weitergemacht, die es machen wollten.
Es gibt übrigens auch andere Jobs die man als Psychologin machen kann, ohne Th.-Ausbildung. (Zur Überbrückung, ist dann vermutlich besser bezahlt als 0815 Job für Abschlusslose)
Bild
Lufthansa Streik Training. Line up and wait...
caine
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Beitrag von caine »

Hmm..naja, aber die werden komischen gucken, denn wir Wohnen ja schon seit ~ 4-5 Jahren zusammen.
Es kann sein das Sie im Mai und im August 6 Wochen jeweils 30std a 30€ verdienen wird. Naja, sie ist auch grad eben erst fertig geworden
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Beitrag von TheDoat »

Wenn sie erst den Bachelor abgeschlossen hat, dann kann sie sich doch fürn Master einschreiben ohne erhöhte Studiengebühren fürchten zu müssen?

Dann bricht sie diesen halt einfach in einem Jahr wieder ab. ;)
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nicKsen
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Beitrag von nicKsen »

ich meine mal gehört zu haben, dass die bedarfsgemeinschaft erst zählt wenn man länger als ein jahr zusammen lebt. also man geht zum amt, sagt man teilt sich ne wohnung mit jemanden und wenn dies nach einem jahr immer noch der fall ist wird die bedarfsgemeinschaft geprüft... kann mich aber auch irren ;)
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