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Auszubildende und Studenten aufgepasst: Auch Ausbildungskosten sind Werbungskosten

Verfasst: 17.08.2011, 22:37
von Nomschta
Lehrlinge und Studenten können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) künftig die Kosten ihrer Ausbildung leichter steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt bis zu fünf Jahre rückwirkend für die erste Berufsausbildung oder das erste Studium nach Schulabschluss.
Grundsätzliche Wirkung haben die Urteile zunächst nicht. [...]
Steuerexperten rechnen damit, dass das Ministerium mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass auf die Münchner Urteile reagieren und danach das Einkommenssteuergesetz erneut überarbeiten wird. Ein Nichtanwendungserlass bewirkt, dass die Finanzämter die BFH-Urteile ignorieren.
ich raff zwar nicht ganz was das jetzt heisst, aber ich glaub es ist ziemlich gut :ubla:

Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar | tagesschau.de

Verfasst: 17.08.2011, 22:40
von Adieu
Welche Kosten? Normal bekommt man doch Geld für die Ausbildung.

Bild

Verfasst: 17.08.2011, 22:42
von Nomschta
frisörazubis bekommen mickrige 200€ im monat, das reicht ja hinten und vorne nicht. und für ein studium bekommt man erst recht nix.

Verfasst: 17.08.2011, 22:43
von TheDoat
Find ich ziemlich dufte! :daumen:

Wenn dann aber ein Nichtanwendungserlass erlassen wird, kannst du diese dufte Sache wieder knicken, ne? Von daher ist der zweite Quote dann eben doch ned so "ziemlich gut".
Aber hey! Who cares! Ich bin ja Schweizer. :lol:

Verfasst: 17.08.2011, 22:46
von Adieu
Nomschta hat geschrieben:frisörazubis bekommen mickrige 200€ im monat, das reicht ja hinten und vorne nicht. und für ein studium bekommt man erst recht nix.
Konnte es nicht glauben und nach etwas Google -> :eek: :shake: Das reicht doch nicht einmal um mit dem Auto/Bus/Taxi :ugly: zur Ausbildung zu kommen.

Ich habe noch irgendwas graues im Hinterkopf, dass Azubis mit sehr wenig Einkommen einen Zuschuss vom Staat bekommen können?!

Verfasst: 17.08.2011, 22:47
von Windows Thorns 7
Das kommt eh nicht durch....

Verfasst: 17.08.2011, 22:49
von quite
Ausbildung ist doch nur was fuer Leute die kein Geld haben.

Verfasst: 17.08.2011, 22:54
von trollolol
Druckfänger hat geschrieben: Ich habe noch irgendwas graues im Hinterkopf, dass Azubis mit sehr wenig Einkommen einen Zuschuss vom Staat bekommen können?!
glaub da gibts ne art bafög (achtung halbwissen) ich könnte aber auch meine nachbarin fragen, die is frisörin... ne so wichtig isses mir jetzt auch nid

Verfasst: 17.08.2011, 22:56
von Adieu
trollolol hat geschrieben:glaub da gibts ne art bafög (achtung halbwissen) ich könnte aber auch meine nachbarin fragen, die is frisörin... ne so wichtig isses mir jetzt auch nid
Mir auch nicht - aber danke :ugly:

Verfasst: 17.08.2011, 23:03
von Hendrix
man kann bspw. dann die miete absetzen, die man während der ausbildung/studium gezahlt hat - das bringt schon nen ordentlichen verlustvortrag bevor man das erste gehalt bezieht

wäre echt top, wenn sich das durchsetzen würde

Verfasst: 17.08.2011, 23:06
von p4nDa
wie is das, wenn ich zb bafoeg bekomm und nicht arbeite? Bekomm ich trotzdem studiengebuehren angerechnet?

Wie ist dass wenn ich ueberhaupt nicht arbeite, kein bafoeg bekomm und angenommen, meine eltern alles zahlen wuerden?

Ich disktuier grad und bin der meinung im 1. fall gehts. im 2 nicht. weil man kein "eigenes" einkommen hat???!!?!?

Verfasst: 17.08.2011, 23:07
von heidi
Nomschta hat geschrieben:ich raff zwar nicht ganz was das jetzt heisst, aber ich glaub es ist ziemlich gut :ubla:

Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar | tagesschau.de
erm.. was gibt es denn da nicht zu raffen?
da steht doch, dass das ganze erstmal nicht in kraft gesetzt wird (Nichtanwendungserlass) und dann davon ausgegangen wird, dass es eine steueränderung geben wird..
ergo passiert garnix und alles bleibt wie es ist

Verfasst: 17.08.2011, 23:16
von Nomschta
p4nDa hat geschrieben:wie is das, wenn ich zb bafoeg bekomm und nicht arbeite? Bekomm ich trotzdem studiengebuehren angerechnet?

Wie ist dass wenn ich ueberhaupt nicht arbeite, kein bafoeg bekomm und angenommen, meine eltern alles zahlen wuerden?

Ich disktuier grad und bin der meinung im 1. fall gehts. im 2 nicht. weil man kein "eigenes" einkommen hat???!!?!?
bafög zählt afaik nicht als einkommen , ebenso wie kindergeld. denke also dass es keinen unterschied macht.
wie der fuzzi im interview gesagt hat: die sache mit den eltern ist noch nicht geklärt.

@heide: naja aber wenn fett kohle hintersteckt, was bei 10-12 semestern studiengebühren+andere kosten schon sein kann, lohnt sich uU eine klage. und da sind präzedenzfälle ja ein starkes mittel. aber wie gesagt, raff das alles nich so ganz. werde mal beim finanzamt nachfragen da ich da eh hinmuss.

Verfasst: 17.08.2011, 23:20
von snakeshit
Jetzt wär noch interessant, inwieweit man bspw. Wohnungskosten rückwirkend absetzen kann. Von 05-08 kam doch einiges zusammen. :ugly:

Verfasst: 17.08.2011, 23:23
von heidi
Nomschta hat geschrieben:bafög zählt afaik nicht als einkommen , ebenso wie kindergeld. denke also dass es keinen unterschied macht.
wie der fuzzi im interview gesagt hat: die sache mit den eltern ist noch nicht geklärt.

@heide: naja aber wenn fett kohle hintersteckt, was bei 10-12 semestern studiengebühren+andere kosten schon sein kann, lohnt sich uU eine klage. und da sind präzedenzfälle ja ein starkes mittel. aber wie gesagt, raff das alles nich so ganz. werde mal beim finanzamt nachfragen da ich da eh hinmuss.
Also gut.. es besteht eine geringe Chance, dass das BFH Urteil (was im Endeffekt nix anderes ist, als eine nachträgliche schriftliche Auslegung eines zuvor eher ungenau formulierten Gesetztes) wirklich so in Kraft gesetzt wird.
Also könnte man sich jetzt die Mühe machen (wenn man denn nun denkt das es sich lohnt) und eine Steuerrückzahlung beantragen.
Wahrscheinlicher ist aber, dass es eine entsprechende Gesetzesänderung geben wird, und alles so bleibt wie es gerade ist.

Verfasst: 17.08.2011, 23:26
von heidi
snakeshit hat geschrieben:Jetzt wär noch interessant, inwieweit man bspw. Wohnungskosten rückwirkend absetzen kann. Von 05-08 kam doch einiges zusammen. :ugly:
garnicht :p

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 Deshalb sind Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar, sofern ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht.
Und ich behaupte mal, das "wohnen" kein konkreter Zusammenhang mit deiner Späteren Berufstätigkeit ist.

Verfasst: 17.08.2011, 23:39
von skatan
Doch sicher. Wenn du z.B. in ner weit entfernten Stadt studierst und dafür dann dahin ziehst, sind das Aufwendungen für die Berufsausbildung. Das gleiche gilt auch für Studiengebühren. Ob das auch für Bücher geht, ka.
Nur muss das schon in Zusammenhang stehen, also nicht Maschbau studieren und danach dann bei McDonalds an der Kasse stehen.

@panda: der 2. Fall sollte auch gehen, zumindest, wenn man das Geld zuerst auf dein Konto packt.l

Verfasst: 18.08.2011, 17:10
von ^dem0n^
edit: Ich hätte erst den Artikel lesen und dann antworten sollen. :ugly:

Verfasst: 31.10.2011, 18:53
von s4ma