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Kleinreparaturklausel: 1 Vorgang - 2 Rechnungen

Verfasst: 14.03.2011, 11:13
von embolie
Moin moin,
ich weiß nicht wo sonst hin damit, aber da es hier ja schließlich im hartes Geld geht könnt ihr mir ja vielleicht helfen.

Ich bin gerade über meinen Vermieter sehr verärgert. Ich bin mit 3 Freunden Juli letzten Jahres zusammengezogen.
Da waren dann diese beiden Heizungen die nicht funktioniert haben, jedoch haben wir es erst kürzlich reklamiert und dem Vermieter bescheid gesagt, dass er die doch bitte reparieren soll. Da wir aber vertraglich verpflichtet sind ab dem 30.11. zu heizen können wir denen warscheinlich nicht weismachen dass wir für den Ausfall nicht verantwortlich sind.
Egal, jedenfalls kriegen wir dann 2 Rechnungen über jeweils 65 Euro ins Haus, obwohl der Klempner einmal an einem Nachmittag bei uns war um bei einer Heizung ein Ventil aufzudrehen und bei der anderen ein Ventil auszutauschen.
Das ganze hat circa 3 Stunden gedauert.
Die Kleinreparaturklausel besagt, dass ab einem Betrag von 100 Euro der Vermieter diese übernimmt - alles darunter muss der Mieter bezahlen.

Meine Frage ist, ob es rechtens ist für einen Vorgang zwei Rechnungen zu schreiben (weil er ja 2 Heizungen repariert hat) oder muss der Vermieter löhnen weil dieser Vorgang über 100 euro kostet.

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Verfasst: 14.03.2011, 20:45
von Kloeschen
Selber Schuld wenn man zur Miete wohnt.....

Verfasst: 14.03.2011, 20:53
von elektrojude
qualitaetspost :w00t:

Verfasst: 15.03.2011, 11:34
von embolie
:ubla: hat geschrieben:qualitaetspost :w00t:
this

achso: das problem hat sich...gelöst, weil die beiden rechnungen eigentlich nur eine sind. wir müssen jetzt also diese 65 euros zahlen, aber wenigstens verarschen die uns (bisher) nicht.
weiß jemand trotzdem wie sich das verhalten würde, nur so interessenshalber?