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Pendlerpauschale als Student möglich?

Verfasst: 17.08.2010, 11:42
von s4ma
Hi Leute,

im Moment plagen mich paar Dinge zu Steuerthemen und die Frage, ob es sich nicht lohnt ein Student einzuschreiben um einige Kostenvorteile zu nutzen. Vorweg, ich habe keine Ahnung von sowas und ich finde auch keine Website die mir das aufschlussreich erläutern kann.

Zum Thema: Ich habe mein Studium im Ausland abgeschlossen und werde nun 7 Monate lang diverse Praktika in Deutschland absolvieren. Diese sind demnach keine Pflichtpraktika. Ab September werde ich z.b. ein Praktikum in Köln machen und aus Aachen (meine Eltern) vier Monate lang pendeln. Aus diesem Grund müsste doch für mich eine Pendlerpauschale anfallen oder? Ich habe ausgrechnet, dass ich mir wohl eine Monatskarte für 225 € (monatl.) zulegen müsste. Dies ist auch gleichzeitig die kostengünstigste Variante. Auf vier Monate könnte ich dann 900 € absetzen dachte ich mir.

Ab Januar werde ich drei Monate lang aus Aachen nach Düsseldorf pendeln. Demnach könnte ich nochmal 675 € absetzen laut meiner Theorie.

Ich überlege nun mich in eine Uni in NRW einzuschreiben um von diesem NRW Semesterticket Gebrauch zu machen. Falls ich mich einschreiben sollte, fiele dann trotzdem eine Pendlerpauschale für mich an? Eventuell ist das eine naive Frage, aber fragen kostet ja nichts.

Der Hauptgrund mich in eine Uni einschreiben zu wollen ist auch der, dass ich dann einen niedrigeren Krankenkassenbeitrag zahlen muss nach meinen Praktika. Von April bis Ende August (ab Sept. 2011 studiere ich wieder) müsste ich anstelle von 140 nur 70 € blechen. Und ich würde auch gerne weiterhin flexibel bleiben mit Bus und Bahn für die übrigen Monaten.

Verfasst: 17.08.2010, 13:16
von Master
Zahlst du denn Steuern?

Verfasst: 18.08.2010, 09:50
von s4ma
Hi Master,

ja ich werde Steuern (Klasse 1) zahlen.

Verfasst: 18.08.2010, 17:34
von Master
Ich bin normaler Arbeitnehmer und musste mir diese Frage bisher nicht stellen, habe aber kurz recherchiert und konnte keine besonderen Einschränkungen zur Entfernungspauschale bezogen auf Art der Arbeit oder die Art des Verkehrsmittels feststellen.
Da die Praktika wohl bezahlt werden und du damit ein versteuerbares Einkommen hast, hast du meiner bescheidenen Meinung nach auch ein Anrecht auf die Entfernungspauschale. Die Art des Verkehrsmittels ist übrigens egal, denn nur die Entfernung zwischen ständigem (!) Wohnsitz und Arbeitsstätte zählt für die Berechnung. Da du während der Praktikumszeit bei deinen Eltern leben wirst passt das soweit. Köln - Aachen sind 80km (nur eine Strecke zählt für die Berechnung), bei 4 Monaten macht das eine Pauschale von 2880 Euro (laut Rechner im Inet). Wie das jetzt natürlich bei Geringverdienern ist weiß ich leider nicht, hier kann ein Anruf beim Finanzamt weiterhelfen.

Gesetzestext
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Verfasst: 20.08.2010, 18:28
von ^dem0n^
Meiner Ansicht nach hakt es allein schon an der "regelmäßigen Arbeitsstätte", da es sich um befristete Stellen handelt.

Aber um die ursprüngliche Frage zu beantworten: In dem Zusammenhang ist es dem Finanzamt hupe, ob man Student ist oder nicht.

Eine ausführliche Erklärung zur Entfernungspauschale gibt's z. B. hier:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... chale.html

Ich würd an Deiner Stelle lieber versuchen, vom Arbeitgeber ein Jobticket zu bekommen. Dann kann sich der entsprechende Personaler mit den Steuern rumschlagen. ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Jobticket

Verfasst: 23.08.2010, 12:02
von Master
Meiner Ansicht nach hakt es allein schon an der "regelmäßigen Arbeitsstätte", da es sich um befristete Stellen handelt.
Nope, das ist egal. "Nicht regelmäßige Arbeitsstätten" wäre zB Außendienst.

Verfasst: 23.08.2010, 13:09
von ^dem0n^
Ooooh... na wenn Du es sagst, muss ich mich wohl der entwaffnenden Argumentlosigkeit Deines laut eigenen Aussagen einer "kurzen Recherche" entspringenden Wissensspeichers beugen. :ugly:

Im Ernst: Laut Lohnsteuerrecht ist eine regelmäßige Arbeitsstätte "der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers". Befristete Stellen sind keine dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit. Sie sind befristet.

Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat unter bestimmten Umständen übrigens auch ein Außendienstmitarbeiter inne, nämlich dann, wenn er den Firmensitz regelmäßig aufsucht.

Verfasst: 29.09.2010, 15:39
von Malaria2k
Soweit ich mich damit auskenne, solltest du den Anspruch haben. Einfach Steuererklärung machen und die Fahrten angeben. Dort ist es auch möglich das Jahr aufzuteilen und Angaben zu einem Zeitraum und Strecke anzugeben. Somit kann der Arbeitsort auch wechseln.

Mach die Steuererklärung auch für meine Freundin immer und die hat zwar nicht den Arbeitgeber, allerdings den Arbeitsort letztes Jahr gewechselt und das war kein Problem bei der Berechnung.

Nur geh nicht davon aus, dass das soviel Geld ist was du dadurch mit der Steuererklärung zurückbekommst.

Dich an einer Uni einzuschreiben sollte dabei auch kein Problem darstellen, das es 2 voneinander unabhängige dinge sind.