Ich habe die Grenze von 801€ überschritten.
Bei der DIBA habe ich meinen Freistellungsauftrag auf 801€ gesetz und diesen dank der Wirtschaftskrise auch verbraucht.
Meine frage ist jetzt muss ich bei meinen anderen Banken den Freistellungsauftrauftrag kündigen oder ziehen die Banken mir dann automatisch
25% + X ab?
Wie ist das mit der Kirchensteuer, wenn ich erst im September aus der Kirche ausgetreten bin?
Muss ich meinen Banken das mitteilen?
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Frage zum Freistellungsauftrag
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|master| hat geschrieben:Du musst die Aufträge kündigen, die Banken wissen von den Aufträgen bei anderen Banken nichts. Versäumst du das wird irgendwann die Steuerfahndung klingeln.
Kirchensteuer? Keine Ahnung was die Kirchensteuer mit deinen Freistellungsaufträgen zu tun hat.
Nein, du musst bei den anderen Banken nicht den FSA kündigen.
Man kann bei jeder Bank ohne Probleme den Höchstbetrag angeben. Allerdings musst du dann im nächsten Jahr bei jeder Bank eine Steuer-Zinsbescheinigung holen.
Jeder cent der über den 801€ liegt wird unterliegt dann der Abgeltungssteuer. Sprich 25%+Soli+Kirchensteuer.
In deiner Steuererklärung kann man angeben ob man in der Kirche ist, oder wann man ausgetreten ist. Falls du im Sept. ausgetreten bist, wird dann bis zu diesem Zeitpunkt die Kirchensteuer einbehalten.
Ich selber hab bei keiner Bank angegeben, welcher Konfession ich angehöre.
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überall den max. fsa beantragen, ohne Probleme?
hast du dafür auch gute quellen?
ich hab da einige anders lautende Infos:
Hat ein Verbraucher in der Addition seiner gestellten Freistellungsaufträge den maximalen Freibetrag (derzeit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete) überschritten, kann er aufgrund der Meldungen an das Bundesamt für Finanzen schnell zu Nachfragen kommen. Dabei ist es noch nicht einmal nötig, mehr steuerfreie Zinserträge ausgezahlt zu bekommen, als laut Freibetrag zulässig, sondern es reicht schon, dass die Summe der gestellten Freistellungsaufträge über der zulässigen Grenze liegt. Eine solche Nachfrage kann zu einer ganzen Menge an Arbeit führen, da der Anleger im schlimmsten Fall alle Kontounterlagen aufarbeiten und einsenden muss.
hast du dafür auch gute quellen?
ich hab da einige anders lautende Infos:
Hat ein Verbraucher in der Addition seiner gestellten Freistellungsaufträge den maximalen Freibetrag (derzeit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete) überschritten, kann er aufgrund der Meldungen an das Bundesamt für Finanzen schnell zu Nachfragen kommen. Dabei ist es noch nicht einmal nötig, mehr steuerfreie Zinserträge ausgezahlt zu bekommen, als laut Freibetrag zulässig, sondern es reicht schon, dass die Summe der gestellten Freistellungsaufträge über der zulässigen Grenze liegt. Eine solche Nachfrage kann zu einer ganzen Menge an Arbeit führen, da der Anleger im schlimmsten Fall alle Kontounterlagen aufarbeiten und einsenden muss.