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Beurlaubung Studium

Verfasst: 23.10.2009, 10:38
von Lucky69
Guten Morgen.

Ich bin gerade mit meinem studium fertig geworden und muss mich jetzt entscheiden, ob ich mich beurlauben oder exmatrikulieren lassen.

Ich werde unabhängig davon fertig.

Beurlaubung: studiengebühren werden teilweise erstattet.
Exmatrikulation: Studiengebühren werden komplett erstattet.


FRAGE: Welchen Grund gibt es, sich nach Beendigung des Studiums beurlauben statt komplett exmatrikulieren zu lassen?

In der Verwaltung sagen sie mir, dass das egal wäre, was man macht, aber dann gebe es ja nicht beide möglichkeiten.

any ideas?

Verfasst: 23.10.2009, 10:40
von factorx
Ich würd mich an deiner Stelle noch eben schnell für alle möglichen Studiengänge einschreiben, in denen es was umsonst gibt (MSDN-AA, Matlab-Lizenzen, Corel-Lizenzen, x...). Zumindest bei uns in NRW kostet das keine zusätzlichen Studiengebühren, aber so kommt man noch schnell günstig an verdammt teure Software.

Verfasst: 23.10.2009, 10:52
von tomsta
Moin,

Mh, kommt drauf an:
Wie hoch waren/sind die Studiengebühren, wie lange wäre diese Beurlaubung (also bis zur entgültigen Exmatrikulation) und was wird im Falle einer direkten Exmatrikulation gemacht (Festanstellung, Urlaub,...)?

Auf Anhieb fallen mir die Krankenversicherungskosten ein, welche für eine Beurlaubung sprechen würden: Als Student (<30 Jahren) sind diese doch erheblich geringer (~50%), sofern man nicht direkt in eine Anstellung wechselt.

Gruß

Verfasst: 23.10.2009, 13:40
von Lucky69
naja. da ich schon nen job habe, werde ich mich dann wohl gleich richtig exmatrikulieren. hat man wenigstens kein aerger mehr damit.

Verfasst: 09.11.2009, 00:05
von H0neyBe4r
Naja, der Studentenstatus kann schon praktisch sein wenn man noch nichts in Aussicht hat, man darf bspw. weiter im Wohnheim wohnen und so. Es gab in meinem Wohnheim früher auch Leute die ihr Studium geschmissen, eine Ausbildung angefangen haben und trotzdem im Wohnheim geblieben sind. Bis die Wohnheimverwaltung angefangen hat Immatrikulationsbescheinigungen zu verlangen.