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Fragen zu: Widerruf & Umtausch & Mahnung

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
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D4N,
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Beiträge: 1042
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Fragen zu: Widerruf & Umtausch & Mahnung

Beitrag von D4N, »

ich habe vor einiger zeit bei einem deutschen onlineshop eine bestellung aufgegeben, die zahlung tätigte ich per vorkasse, die lieferung erfolgte prompt. es stellte sich allerdings heraus das der artikel nicht passend ausfiel.

ich schrieb den versand per email an und wies darauf hin das ich den ursprünglichen kaufpreis auf mein konto zurücküberwiesen haben möchte. ich habe mich dabei auf das gesetzliche umtauschrecht berufen (das ja überhaupt nicht existend ist). als antwort erhielt ich eine email in der stand, das ich den artikel plus rechnung (kopie), frei an den versender zurücksenden solle.

da es ja, wie oben erwähnt, kein gesetzliches umtauschrecht gibt und ich den kaufpreis zurückhaben möchte, habe ich dem paket einen widerruf beigelegt. in dem schreiben widerrufe ich den ehemals geschlossenen kaufvertrag (innerhalb der frist) und fordere nochmals zur überweisung auf. das war letzte woche, ich weiß das das paket angenommen wurde (DHL tracking), auf meine email anfrage im bezug auf den bearbeitungsstatus wurde bisher nicht reagiert.

rückbuchungen scheinen dem versender nicht zu gefallen. natürlich ist davon im shop nichts zu sehen, erst auf der rechnung wird dies mit: "KEINE RÜCKBUCHUNGEN MEHR !!! NUR UMTAUSCH !!!" dem kunden bekannt gemacht. allerdings gibt es auf deren webseite AGB's dort wird auch das widerrufsrecht aufgeführt.

was ist wenn der versender sich weiterhin tot stellt? tritt dann das klassische mahnverfahren in kraft?
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Master
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Beitrag von Master »

Frist setzen und dann nach Ablauf ab zum Anwalt. Kommunikation nur schriftlich (besser zu beweisen).
Oder gleich zum Anwalt und der Frist einen "offiziellen Touch" geben lassen, kann halt teuer werden.
Flitsche
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Beitrag von Flitsche »

richtig, es gibt ein "Umtauschrecht" aber ein Fernabsatzgesetz, welches genau deinen FAll regelt.

Lies dir mal das hier durch: Fernabsatzgesetz@Wikipedia oder google nach Fernabsatzgesetz.

Grundsätzlich hast du dich richtig verhalten. Du hast das Paket (hoffentlich innerhalb der 2 Wochen) zurückgeschickt und um rücküberweisung des Geldes gebeten.

Allerdings ist eine Woche noch nicht wirklich genug, um bereits zu Mahnen. Ausserdem würdest du nicht direkt Mahnen sonderne eine angemessene Frist setzen, in der sie dir das Geld zurucküberweisen müssen. "Angemessen" solltest du auch per google definieren. Sollten sie darauf nicht reagieren solltest du einen Anwalt einschalten.
rückbuchungen scheinen dem versender nicht zu gefallen. natürlich ist davon im shop nichts zu sehen, erst auf der rechnung wird dies mit: "KEINE RÜCKBUCHUNGEN MEHR !!! NUR UMTAUSCH !!!" dem kunden bekannt gemacht. allerdings gibt es auf deren webseite AGB's dort wird auch das widerrufsrecht aufgeführt.


das ist nicht rechtens und kannst du ignorieren. klingt höchstens danach, dass sie sehr zickig sind bei rückbuchungen :/
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henning hat geschrieben:L'etat c'est Peter.
Zeyall
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Beitrag von Zeyall »

die dürfen sich bis zu 5 oder 6 wochen mit der rückbuchung zeit lassen. das darfst du nicht vergessen.

ansonsten haben meien beiden vorredner recht
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