was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07
Verfasst: 23.02.2009, 17:46
und warum überweist mir derjenige über 300euro?
steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
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Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste?Original geschrieben von fiLa
und warum überweist mir derjenige über 300euro?
steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...Original geschrieben von infected|shr00mz
wenn er es schnell genug ausgibt bevor jemand etwas merkt, muss er dann die kohle wieder zurückzahlen? schon oder?
ist meine stadt, nur verstehe ich nicht wieso was von 2007 erst jetzt kommt?Original geschrieben von Gent
Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste?
Wenns ned Deine Stadt ist: moWl und auf die Bahamas! Verjuckt die Kohle!
Hä? Seit wann denn bitte das?Original geschrieben von Jagged
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das ThemaOriginal geschrieben von EviLsEyE
Hä? Seit wann denn bitte das?
Wenn ich Geld auf dem Konto habe, darf ich das auch sofort ausgeben.. wäre ja noch schöner
Law or it didnt happen !Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das Thema
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen.
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.Original geschrieben von EviLsEyE
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..
Was auf meinem Konto ist, darf ich mir ganz einfach auszahlen lassen.. ich guck doch nicht alle Überweisungen durch, ob die alle gerechtfertigt sind
Klar, dass wenn das dem "Auftraggeber" auffällt und er es zurückbuchen lassen möchte, dass er es zurück kriegt..
Aber ich denke nicht, dass ich dafür sorgen muss, dass das auf meinem Konto ist - könnte mir vorstellen, dass die Bank dann einfach das Konto ins Minus zieht oder so..
Aber davon hab ich noch nie was gehört, dass ich mein Geld auf dem Konto x Tage nicht anrühren darf, weil es unter Umständen wegen einer Fehlbuchung zurückgebucht werden können muss
Also ich meine, das du es bis zum Ablauf der Frist nichtmal anrühren darfst, weil es eben nicht dein Geld ist. Du musst die Bank oder den Überweiser (falls erkennbar) nicht auf den Fehler hinweisen, aber darfst es halt nicht anrühren, ansonsten machst dich in dem Moment strafbar.Original geschrieben von DeLaiken
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.
Achtung Halbwissen.Original geschrieben von infected|shr00mz
Es besteht ein Rückforderungsanspruch, der sich ebenfalls auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) begründet. Der Rückforderungsanspruch verjährt frühestens nach drei Jahren.
241a II bgb? hab mit recht allerdings nix am hut.. ;DOriginal geschrieben von Cpt.Gambit
Law or it didnt happen !