Seite 1 von 1

was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Verfasst: 23.02.2009, 17:46
von fiLa
und warum überweist mir derjenige über 300euro?

steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht

Verfasst: 23.02.2009, 17:47
von phlegmon
oh sorry, das sollte nicht an dich gehn.


schicks mir bitte wieder zurück, danke :wave:

Verfasst: 23.02.2009, 17:50
von Jagged
Würd ma auf ne Falsche Ziffer in der Kontonummer oder in der BLZ tippen, wenn du es garnicht zuornden kannst. Wennde Glück hast, wird es net zurückgebucht und du darfst es behalten, wenn du ganz viel Glück hast, war es wirklich an dich gerichtet :D

Oder vielleicht irgendwas Mit Einkommenststeuer-Veranlagung 2007?!?

¤dit: zu spät :(

Re: was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Verfasst: 23.02.2009, 17:51
von Gent
Original geschrieben von fiLa
und warum überweist mir derjenige über 300euro?

steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste? :ugly:

Wenns ned Deine Stadt ist: moWl und auf die Bahamas! Verjuckt die Kohle!

Verfasst: 23.02.2009, 17:53
von t0rte
Hab mal ausversehen 10.000 Euro überwiesen bekommen von der DKV.

Mein Gott waren die freundlich als Sie mich auf Ihren Fehler aufmerksam gemacht haben. :D

Leider konnte ich mich nicht absetzen :(

Verfasst: 23.02.2009, 17:55
von puffeldiphuu
wenn er es schnell genug ausgibt bevor jemand etwas merkt, muss er dann die kohle wieder zurückzahlen? schon oder? :ugly:

Verfasst: 23.02.2009, 17:56
von Jagged
Original geschrieben von infected|shr00mz
wenn er es schnell genug ausgibt bevor jemand etwas merkt, muss er dann die kohle wieder zurückzahlen? schon oder? :ugly:
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...

Re: Re: was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Verfasst: 23.02.2009, 17:56
von fiLa
Original geschrieben von Gent
Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste? :ugly:

Wenns ned Deine Stadt ist: moWl und auf die Bahamas! Verjuckt die Kohle!
ist meine stadt, nur verstehe ich nicht wieso was von 2007 erst jetzt kommt?

Verfasst: 23.02.2009, 17:57
von EviLsEyE
Da die Fahrtkostenpauschale nachträglich für 2007 geändert wurde, wird das wohl die Nachbesserung sein - bei mir gab's auch letzte oder vorletzte Woche eine Nachzahlung ;)

Verfasst: 23.02.2009, 18:04
von luka_
bei mir auch...
at first is was like :confused: but then i was like :catch:

Verfasst: 23.02.2009, 18:04
von EviLsEyE
Original geschrieben von Jagged
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...
Hä? Seit wann denn bitte das?
Wenn ich Geld auf dem Konto habe, darf ich das auch sofort ausgeben.. wäre ja noch schöner :gaga:

Verfasst: 23.02.2009, 18:08
von fiLa
danke :D

Verfasst: 23.02.2009, 18:26
von Jagged
Original geschrieben von EviLsEyE
Hä? Seit wann denn bitte das?
Wenn ich Geld auf dem Konto habe, darf ich das auch sofort ausgeben.. wäre ja noch schöner :gaga:
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das Thema ;)

Verfasst: 23.02.2009, 18:37
von Cpt.Gambit
Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das Thema ;)
Law or it didnt happen !

Verfasst: 23.02.2009, 19:08
von EviLsEyE
Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen.
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..
Was auf meinem Konto ist, darf ich mir ganz einfach auszahlen lassen.. ich guck doch nicht alle Überweisungen durch, ob die alle gerechtfertigt sind :gaga:

Klar, dass wenn das dem "Auftraggeber" auffällt und er es zurückbuchen lassen möchte, dass er es zurück kriegt..
Aber ich denke nicht, dass ich dafür sorgen muss, dass das auf meinem Konto ist - könnte mir vorstellen, dass die Bank dann einfach das Konto ins Minus zieht oder so..

Aber davon hab ich noch nie was gehört, dass ich mein Geld auf dem Konto x Tage nicht anrühren darf, weil es unter Umständen wegen einer Fehlbuchung zurückgebucht werden können muss :gaga:

Verfasst: 23.02.2009, 19:27
von puffeldiphuu
Es besteht ein Rückforderungsanspruch, der sich ebenfalls auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) begründet. Der Rückforderungsanspruch verjährt frühestens nach drei Jahren.

Verfasst: 23.02.2009, 19:49
von ThorDS
also nur mal zur info
das is die einkommenssteuer (rest)rückzahlung für 2007
zu dem damaligen zeitpunkt war die pendlerpauschale erst ab dem 21.km gültig
und nachdem dies im dezember als verfassungswidrig eingestuft wurde hat man nun eben die rückzahlung bekommen
bzw wurde jetz eben die pauschale ab dem 1. km gerechnet und die 300 sind der erstattungsbetrag
den betrag hab ich heute auch bekommen...


evilseye hat recht
den eintrag hab ich überlesen ._.

Verfasst: 23.02.2009, 22:11
von DeLaiken
Original geschrieben von EviLsEyE
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..
Was auf meinem Konto ist, darf ich mir ganz einfach auszahlen lassen.. ich guck doch nicht alle Überweisungen durch, ob die alle gerechtfertigt sind :gaga:

Klar, dass wenn das dem "Auftraggeber" auffällt und er es zurückbuchen lassen möchte, dass er es zurück kriegt..
Aber ich denke nicht, dass ich dafür sorgen muss, dass das auf meinem Konto ist - könnte mir vorstellen, dass die Bank dann einfach das Konto ins Minus zieht oder so..

Aber davon hab ich noch nie was gehört, dass ich mein Geld auf dem Konto x Tage nicht anrühren darf, weil es unter Umständen wegen einer Fehlbuchung zurückgebucht werden können muss :gaga:
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.

Verfasst: 23.02.2009, 22:14
von Jagged
Original geschrieben von DeLaiken
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.
Also ich meine, das du es bis zum Ablauf der Frist nichtmal anrühren darfst, weil es eben nicht dein Geld ist. Du musst die Bank oder den Überweiser (falls erkennbar) nicht auf den Fehler hinweisen, aber darfst es halt nicht anrühren, ansonsten machst dich in dem Moment strafbar.

Meine es so in Erinnerung zu haben. War bissel verzwickter die Sache.. *narf* Wenn ich ma unseren ehemaligen Lehrer von vor x Jahren treffe, frag ich ihn nochmal genau :>

¤dit: luv: DEIN Geld, darfst du ja anrühren, nur nicht das an dich fälschlicherweise überwiesende Geld. Wenn du von dir 500 EUR drauf hast und dir überweist jemand 300 EUR, darfst du deine 500 natürlich abheben, nur nicht die 300 von dem anderen, wenn diese Summe nicht an dich sondern an wen anders gehen sollte, da dieses geld rechtlich nicht Dir gehört, erst nach dieser Frist, wenn sich bis dahin keiner drum geschert hat.

¤dit2: Es gilt erstma: Halbwissen, obwohl ich es so in Erinnerung hab.. ich mach mich demnächst ma schlau..das wurmt mich doch grad :ugly:

Verfasst: 27.02.2009, 17:45
von saruk
Original geschrieben von infected|shr00mz
Es besteht ein Rückforderungsanspruch, der sich ebenfalls auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) begründet. Der Rückforderungsanspruch verjährt frühestens nach drei Jahren.
Achtung Halbwissen.
Wenn er es in gutem Glauben ausgiebt muss er es nicht zurückzahlen. Er muss nicht davon ausgehen das das Geld auf dem eigenen Konto ihm nicht gehört. Prüfen muss er es auch nicht. Wieso sollte er diesbezüglich eine Aufklärungspflicht gegenüber der Bank haben?

Verfasst: 09.03.2009, 00:17
von Soulbreaker
Also, FK heißt Finanzkasse und das Geld is von der Erklärung 07 der Teil, der bei der Entfernungspauschale Kilometer 1 - 20 betrifft. BVerfG vom 09.12.08

Verfasst: 11.03.2009, 00:45
von fla2
Original geschrieben von Cpt.Gambit
Law or it didnt happen !
241a II bgb? hab mit recht allerdings nix am hut.. ;D