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Steuererklärung

Verfasst: 16.02.2009, 16:46
von zoltan03
Moin,

kann jemand, am besten kostenlose, Software empfehlen zur Steuererklärung? Bin da absoluter Neuling.

Besten Dank

Zoltan

Verfasst: 18.02.2009, 15:21
von Hauer
gut und kostenlos wirst du nicht finden....

aber kannst es dir ein Programm kaufen, und dann von der steuer absetzen

Verfasst: 18.02.2009, 16:14
von zoltan03
Ok. Kannst Du Empfehlungen aussprechen? Sollte halt am besten einfach in der Handhabung sein und schön wäre natürlich, wenn es einem gewisse "Kniffe" aufweist. Also zB wo ich was am besten eintrage, damit am Ende mehr bei rumkommt. Weiss nicht, ob es solche Software überaupt gibt, aber vllt weiss jemand Rat.

Verfasst: 18.02.2009, 17:47
von Hauer

Verfasst: 18.02.2009, 19:22
von thg
mal ne doofe Frage... ich hab mir das letztes Jahr gekauft... kann ich damit auch dieses Jahr Steuererklärung für 2008 machen?

Verfasst: 18.02.2009, 19:41
von Master
Original geschrieben von slyght
mal ne doofe Frage... ich hab mir das letztes Jahr gekauft... kann ich damit auch dieses Jahr Steuererklärung für 2008 machen?
*edith* sagt, jetzt habe ich verstanden was du willst. Nein das geht nicht, da sich Gesetze ändern etc. Du musst jedes Jahr die neue Version erwerben. Wie gesagt, man kann es von der Steuer absetzen...

Verfasst: 18.02.2009, 23:23
von thg
Das heißt ja nur, dass ich die Mwst wieder krieg, oder nich?

Verfasst: 19.02.2009, 23:24
von Soulbreaker
Original geschrieben von slyght
Das heißt ja nur, dass ich die Mwst wieder krieg, oder nich?
Nein, du kannst das Programm bei den Werbungskosten ansetzen. Die mindern deinen Bruttoarbeitslohn oder Gewinn und senken somit das Einkommen, das du versteuern musst.

Bsp. (vereinfacht):

Code: Alles auswählen

Einnahmen nicht selbständige Arbeit:                       10.000¤
Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, dein Programm, usw.    1.000¤

zu versteuern                                               9.000¤
Denk aber dran, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits 920¤ beträgt! Wenn du da nicht drüber kommst, machst du dir die Arbeit mit dem reinschreiben usw. umsonst. Mit ELSTER kannst du deine Erklärung auch elektronisch abgeben. Das zeigt dir allerdings keine Kniffe oder so, weil's direkt von den Finanzbehörden kommt. Dafür ist's gratis. (Ich arbeit in nem Finanzamt, ich glaub ich hab noch nicht viele Erklärungen von Elster in der Hand gehabt. Viel Stpfl nehmen WISO her oder sind bei einem Lohnsteuerhilfeverein, das kostet dich normalerweise auch nicht viel, deren Mitgliedsbeiträge richten sich je nach Einkommen.)

Verfasst: 19.02.2009, 23:29
von thg
Hm ja danke. Über den Pauschbetrag komm ich leider nicht hinaus :/
Schon blöd, jedes Jahr 30¤ dafür ausgeben zu müssen, wobei vielleicht einmal reicht und man die anderen Jahre dann mit Elster machen könnte.
Ich hab auch gesehen, dass die in ihren Updates neue Urteile mit einfließen lassen, nur auf dem Bogen steht immer noch 2007, also werden wohl Sachen, die erst ab 2008 wirksam werden nicht mit einbezogen, nehm ich an.

Verfasst: 20.02.2009, 23:19
von Soulbreaker
Im Grunde ist das scheißegal. Wenn du 2005er Vordrucke nimmst und da aus dem 5er ne 8 machst, interessiert das wahrscheinlich wenig. Wenn wir die entsprechenden Vordrucke nicht haben, wird halt auch mal schnell aus ner 7 ne 8. Natürlich nur, wenn die Vordrucke noch nicht an die Ämter ausgegeben bzw. gedruckt wurden. Im Amt wird's ja in das Programm der Finanzverwaltung eingegeben und das ist dann auf dem aktuellen Stand. Btw werden auch die allerersten Bescheide von 2007, die den Vorläufigkeitsvermerkt bezüglich Pendlerpauschale noch nicht hatten, in den Erstattungslauf mit einbezogen. So eine Erklärung ist eigentlich kein Akt, aber gut, ich hab's ja auch gelernt...

¤dith ist eingefallen, dass sich die Vordrucke von 2005 auf 2006 stark geändert haben, einfach nur als Beispiel sehen.