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Steuer 2007+2008

Verfasst: 01.01.2009, 11:21
von Decom
Hi,
ich hab es letztes Jahr voll verpennt die Steuer zu machen. Ein Arbeitskollege meinte das sei nicht schlimm da bei unserem Arbeitgeber wäre es dem Amt egal wann wir die Steuer machen <- will ich mich mal nicht drauf verlassen



Wir haben den 1.1

Ich würde mich dann Heute hinsetzen und direkt für 2007 und 2008 machen.

Nehmen die für 2008 die steuer schon an? Oder sind die Beamten dann überfordert? Würde sogar 2 Umschläge dahin schicken :ugly:

Verfasst: 01.01.2009, 17:05
von Bass-T
ja, ist egal, wann man das abschickt, hab schonmal was drei Jahre rueckwirkend ruebergeflankt ohne Probleme..
ja, kannst du jetzt schon machen

Verfasst: 10.01.2009, 18:45
von Soulbreaker
Kannst 2006 sogar noch machen. 2008 kannst abgeben, wird aber erst später bearbeitet, weil z.T. noch 2007er aus 08 rumliegen und die Programme auch erst ab Ende Januar laufen.

Verfasst: 10.01.2009, 19:17
von Nomschta
direkt dazu: ich hab letzte jahr eine vereinfachte steuererklärung abgegeben, um die lohnsteuer von meinem aushilfsjob zurückzubekommen.
ich muss für 2008 wieder eine erklärung einreichen oder? kann ich daraus irgendwelche vorteile schliessen?

Verfasst: 28.01.2009, 14:38
von Soulbreaker
Original geschrieben von -mäk monschta-
direkt dazu: ich hab letzte jahr eine vereinfachte steuererklärung abgegeben, um die lohnsteuer von meinem aushilfsjob zurückzubekommen.
ich muss für 2008 wieder eine erklärung einreichen oder? kann ich daraus irgendwelche vorteile schliessen?
Müssen tust du normalerweise nicht, wenn du nicht verheiratet bist oder hohe Zinseinkünfte hast. Wenn du LSt gezahlt hast, gib ne normale Erklärung ab (hast 4 Jahre Zeit), die Vereinfachte gilt für Ausländer (glaub ich).

Verfasst: 28.01.2009, 15:00
von CRo
Vereinfachte Steuererklärung

Voraussetzungen:
-Ehepartner wählen nicht die getrennte Veranlagung, sondern werden zusammen veranlagt.

-Sie beziehen nur Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und andere steuerfreie Leistungen.

-Sie haben nur Werbungskosten, die das Formular ausdrücklich nennt. Das sind: Entfernungspauschale, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit, Flug- und Fährkosten, Verpflegungskosten bei Dienstreisen.

-Sie haben nur bestimmte Sonderausgaben. Das sind: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu einer Renten-, Kapitallebens- und Risikolebensversicherung, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Berufsausbildungskosten, Spenden.

-Sie haben nur außergewöhnliche Belastungen, die im Formular genannt werden. Das sind: Scheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten.