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Einkommensteuererklärung: Müssen Gewerkschaftsbeiträge belegt werden?

Verfasst: 26.08.2008, 21:38
von rund
Moin moin,
eingentlich steht die Frage schon im Topic.

Folgender Hintergrund:
Ich bin (noch) Mitglied bei ver.di und möchte das bei der EKS anrechnen lassen. Der einzige Nachweis zu den Zahlungen ist mein Gehaltszettel auf dem der Betrag abgezogen wird.
Also würde ich prinzipiell selbigen bei den Belegen anfügen.
Das Problem dabei ist nur, dass a) auf dem Zettel schön fett die Tel. und Mail. unserer Personalservicehotline incl. meiner Personalnummer etc. pp. aufgedruckt ist und b) ich einen eigenen PC mit 50% aufführen möchte, was zwar gerechtfertigt ist, da wir mehrere LANs haben, die wir nicht über den Dienstlaptop administrieren können, wovon allerdings die Personalhotline sicher nichts weiß (so 100% offiziell ist das evtl. auch nicht). Meine Angst ist jetzt dass das Finanzamt einfach mal da anruft und nachfragt, in wie fern der PC gerechtfertigt ist und die dann eine für diese Stelle übliche "kompetente" Antwort geben, die mich in die Sch***e reitet.
Ein zweiter Punkt ist, dass auf dem Zettel eine Position über Mitarbeitervergünstigungen aufgeführt ist, die ich nicht bekomme. Auch da bin ich mir nicht sicher, ob jemand stutzig werden könnte.

Entsprechend habe ich wohl folgende Möglichkeiten:
1) EKS mit Gehaltsabrechnung schicken und riskieren, dass der PC aberkannt wird, bzw. ich evtl. auch Nachzahlungsaufforderungen bekomme
2) EKS mit Gehaltsabrechnung schicken, die sensiblen Felder aber schwärzen, mit dem Risiko, dass jemand durch das Einschwärzen annimmt, ich hätte etwas zu verbergen, sich einen anderen TSI-MA sucht und die Nummer der dort aufgeführten Hotline wähl (Rest, s. o.)
3) EKS ohne Gehaltsabrechnung schicken und riskieren, die Gewerkschaftsbeiträge nicht angerechnet zu bekommen

Zum Hinweis, das Jahr zuvor bin ich in die Gewerkschaft eingetreten und habe dies auch bei der EKS aufgeführt. Ich habe keinen Hinweis erhalten, ob der Betrag angerechnet wird oder nicht, also je nachdem, was die Default-Einstellung ist haben die es evtl. auch ohne Beleg akzeptiert.

Was soll ich machen?

Halbwissen bitte mit einem Hinweis versehen... :)

Danke!

Verfasst: 27.08.2008, 19:22
von Hauer
[Kein Halbwissen]
Beiträge an eine Gewerkschaft kann man als Aufwendungen in der Anlage N (Werbungskosten) in derEinkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.


PC/Laptop kann man auch in der Anlage N (Werbungskosten) ansetzen. In der Regel bis 50%. Wenn der PC/Laptop über 410€ (Netto) kostet, muss man es 3 Jahre lang abschreiben

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Zu Verdi:
Ich habe immer nur die Mitgliedsbescheinigung beigelegt, und mit einem Stift lediglich den Jahresbeitrag dabeigeschrieben. Bis jetzt wurde nie "gemeckert". Ich gehe auch mal von aus, das die netten Beamten auch ne Liste habe, welcher Berufszweig welchen Beitrag an eine Gewerkschaft zahlt. Falls die doch was zubeanstalten haben, wende dich an Verdi, das die dir eine Bescheinigung mit Betrag schicken. So umgehst du deine Gehaltsabrechnung.


Wenn ich es richtig erkenne bist du Admin,dann kann man doch wohl mal ausgehen, das der Laptop nur dienstlich genutzt wird :ugly: . Auch hier würde ich es angeben, sofern die einen Nachweis wollen, bittest du deinen Chef eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Verfasst: 01.09.2008, 01:40
von rund
OK, ich hab von ver.di leider 0 Unterlagen, auch keinen Mitgliedsausweis o.ä..
Was passiert denn jetzt, wenn ich die Gehaltsabrechnung nicht sende und die Beamtin misstrauisch wird?
Wird meine Steuererklärung dann einfach ohne Berücksichtigung der Gewerkschaftsbeiträge bearbeitet, oder bekomme ich eine (schriftliche?/telefonische?) Nachfrage von der netten Dame, bevor die Steuererklärung weiter bearbeitet wird?

Mit ver.di noch vorher in Kontakt zu treten wird nich mehr viel Sinn haben, da ich die Einkommensteuererklärung bis 6.9. abgegeben haben muss.

Verfasst: 19.09.2008, 11:11
von Essential
Kontoauszug vom Gewerkschaftsbeitrag würde auch gehen.

Ich mach das immer so, auch den ADAC-Beitrag oder die Kontoführungsgebühren...

Verfasst: 21.09.2008, 19:17
von rund
Leider wird der Betrag gleich von Gehalt abgezogen, taucht also auf den Kontoauszügen nicht auf. Ich hab's jetzt erstmal ohne Gehaltsabrechnung abgesendet, mal sehen was kommt.

Verfasst: 01.10.2008, 18:47
von Soulbreaker
Wenn ich dein Bearbeiter wäre und hätte ein bisschen Erfahrung, dann würd ich das auch ohne Beleg machen, wenn der Betrag i.O. ist. Ansonsten schick halt einfach ne Kopie rein und schwärze die "empfindlichen" Stellen.
Der PC wird normalerweise nach Beruf anerkannt, soll heißen: Ein nichtselbständiger Handwerker, normaler Büromensch usw. bekommt den Kasten nur zu einem geringen %-Satz, da der berufliche Nutzungsanteil entsprechend ausfallen dürfte (Steuererklärung über Elster, Übersichten für die Steuererklärung erstellen, alles andere das aufgrund seiner Berufstätigkeit mit dem PC erledigt werden muss/kann). Wenn bei dir aus der Berufsbezeichnung auf Seite 1 Mantelbogen nicht unbedingt hervorgeht, weswegen du 50% bekommen solltest, bekommst ein Schreiben oder er wird einfach niedriger angesetzt. Dann legst halt Einspruch ein.

Bin mir auch gar nicht sicher, ob die das einfach so beim AG erfragen dürfen. Wenn ich nachher Zeit hab, schau ich mal in die Abgabenordnung wegen der Auskunft Dritter. Ich glaub, der Bearbeiter muss sowieso zuerst dich fragen.