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Rechtsbeistand: Flugstornierung

Verfasst: 02.07.2008, 18:15
von JimmyMan
So, liebe Hobby-Juristen:

Ich habe ein kleines Problemchen mit Air-Berlin. Da sie ab 1.11. sämtliche Transatlantikflüge streichen, wurde mir mein Rückflug aus New York gestricken. Da ich selbigen für sagenhafte 250€ bekommen habe, gehe ich mal davon aus, dass ich keinen ähnlich günstigen wieder finde.

Gleichzeitig fliege ich am selben Tag noch weiter von Düsseldorf (wo ich aus New york) lande, nach münchen.

Nun meine Fragen:

- Wenn ich einen Vertrag mit Air Berlin abschließe, müsste ich doch ein Recht auf Erfüllung haben, bzw. dass sie mir zumindest die Differenz zu meinem neuen Flug erstatten?
- Wenn ich jetzt einen Flug finde, der zu spät für meinen Anschlussflug in Düsseldorf landet, oder einen billigen Direktflug nach München finde, kann ich dann meinen Verbindungsflug nach Muc kostenlos stornieren?


Besten Dank

Verfasst: 02.07.2008, 18:25
von ^dem0n^
http://www.airberlin.com/site/agb.php?LANG=deu

Und wenn das Deine Fragen nicht beantwortet: Ruf sie doch einfach an.

Verfasst: 02.07.2008, 18:30
von JimmyMan
wow, agb. mein reisebüro kümmert sich ja auch grade schon darum, nur würde ich halt gerne wissen, was ich rechtlich fordern kann, falls sie meinen wünschen nicht so entsprechen, wie ich mir das erhoffe.

Verfasst: 02.07.2008, 18:38
von ^dem0n^
Zumindest Deine Frage nach der Stornierung wird dort beantwortet.

Und wieso willst Du überhaupt wissen, was Dir rechtlich zusteht, bevor Du überhaupt irgendjemanden gefragt hast, wie die Situation von Air Berlin gehandhabt wird? :gaga:

Re: Rechtsbeistand: Flugstornierung

Verfasst: 03.07.2008, 18:44
von EviLsEyE
Original geschrieben von JimmyMan
- Wenn ich jetzt einen Flug finde, der zu spät für meinen Anschlussflug in Düsseldorf landet, oder einen billigen Direktflug nach München finde, kann ich dann meinen Verbindungsflug nach Muc kostenlos stornieren?
Hängen die beiden Flüge irgendwie miteinander zusammen?
Also, wurden beide kombiniert über ein Reisebüro o.ä. gebucht oder hast Du die beiden selber seperat gebucht?
Im Falle von letzterem ist es leider Dein persönliches Pech und Du wirst die Rücktrittskosten zahlen müssen..
Sollten die beiden im Kombiticket gebucht worden sein, müsste Dir der Veranstalter genauere Infos geben können ;)