Rechtsbeistand: Flugstornierung
Verfasst: 02.07.2008, 18:15
So, liebe Hobby-Juristen:
Ich habe ein kleines Problemchen mit Air-Berlin. Da sie ab 1.11. sämtliche Transatlantikflüge streichen, wurde mir mein Rückflug aus New York gestricken. Da ich selbigen für sagenhafte 250€ bekommen habe, gehe ich mal davon aus, dass ich keinen ähnlich günstigen wieder finde.
Gleichzeitig fliege ich am selben Tag noch weiter von Düsseldorf (wo ich aus New york) lande, nach münchen.
Nun meine Fragen:
- Wenn ich einen Vertrag mit Air Berlin abschließe, müsste ich doch ein Recht auf Erfüllung haben, bzw. dass sie mir zumindest die Differenz zu meinem neuen Flug erstatten?
- Wenn ich jetzt einen Flug finde, der zu spät für meinen Anschlussflug in Düsseldorf landet, oder einen billigen Direktflug nach München finde, kann ich dann meinen Verbindungsflug nach Muc kostenlos stornieren?
Besten Dank
Ich habe ein kleines Problemchen mit Air-Berlin. Da sie ab 1.11. sämtliche Transatlantikflüge streichen, wurde mir mein Rückflug aus New York gestricken. Da ich selbigen für sagenhafte 250€ bekommen habe, gehe ich mal davon aus, dass ich keinen ähnlich günstigen wieder finde.
Gleichzeitig fliege ich am selben Tag noch weiter von Düsseldorf (wo ich aus New york) lande, nach münchen.
Nun meine Fragen:
- Wenn ich einen Vertrag mit Air Berlin abschließe, müsste ich doch ein Recht auf Erfüllung haben, bzw. dass sie mir zumindest die Differenz zu meinem neuen Flug erstatten?
- Wenn ich jetzt einen Flug finde, der zu spät für meinen Anschlussflug in Düsseldorf landet, oder einen billigen Direktflug nach München finde, kann ich dann meinen Verbindungsflug nach Muc kostenlos stornieren?
Besten Dank