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Ebay Privatverkauf: Rechnung ausstellen

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
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woiG!zm0

Ebay Privatverkauf: Rechnung ausstellen

Beitrag von woiG!zm0 »

Hi!
Habe etwas via Ebay verkauft, als Privatperson, und der Käufer (der mir das Geld schon überwiesen hat), hätte gerne eine Rechnung die so aussieht:
Vertrag zwischen


Mustermann
Musterstr. 12
12345 Stadt
(im folgenden Verkäufer)

und

Musterpenis
(im folgenden Käufer)

schließen folgenden Vertrag über den Erwerb gebrauchter Hardware und Software.

§ 1 Vertragsgegenstand

Folgende Hardware und Software wird veräußert:

Computer
Hersteller / Typ: Apple Macintosh Powerbook G4 15"
Prozessortyp /-frequenz: 1,67 Ghz
Größe des Arbeitsspeichers: 1,5 GB
Größe der Festplatte: 80 GB
CD-ROM / DVD-Laufwerk: Superdrive
zusätzlich eingebaute Komponenten:
Modem, WLAN, Bluetooth


Software (jeweils mit Angabe: Titel, Handbuch, CD/Disk oder Festplatteninstallation)
Betriebssystem: OS X 10.x.x
Utilities:
Anwendungssoftware: mitgelieferte

Ursprünglich gekauft bei Händler: Musterhändler

§ 2 Gewährleistung

Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt.


§ 3 Rechte

Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis

Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von Euro 591,- ( gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht berechnet worden, da es sich um einen Gebrauchtartikel handelt.).

§ 5 Übergabe

Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

Der Verkäufer hat dem Käufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software bei Vertragsschluß vollständig übergeben.


§ 6 Verkaufsdatum

Das Verkaufsdatum wird auf den 30.04.2008 datiert.


§ 7 Sonstiges

Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:
.........................................................................................................
.........................................................................................................
[käuferfreundlich]
Der Verkäufer sichert die volle Funktionsfähigkeit der in § 1 bezeichneten Hard- und Software ausdrücklich zu.


Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer
was tun? die rechnung ausdrucken und mitschicken? wie geht das mit den steuern? das, was unter "käuferfreundlich" steht, werde ich mit Sicherheit nicht stehen lassen.

Vielen Dank im Voraus!
Master
Patriot
Patriot
Beiträge: 1264
Registriert: Mär 2001

Beitrag von Master »

Keine Mehrwehrtsteuer ausweisen, ist schließlich ein Privatverkauf. Ansonsten ist, bis auf §7, alles ok - notwendig sind die Paragrafen allerdings nicht. Halt es so einfach wie möglich, der Käufer braucht die Rechnung vermutlich für das Finanzamt.

Siehe auch
woiG!zm0

Beitrag von woiG!zm0 »

Also ist das ganze Schreiben bis auf §7 ok? ich kann Ausdrücke wie "Keine Mehrwehrtsteuer ausweisen, ist schließlich ein Privatverkauf." so schlecht deuten. Ist das schon korrekt auf der Vorlage des Käufers geschehen bzw. nicht geschehen?
Master
Patriot
Patriot
Beiträge: 1264
Registriert: Mär 2001

Beitrag von Master »

Ich kann keine Finte feststellen, die Rechnung ist in Ordnung.

Auf der Rechnung darf halt nichts wie "Betrag enthält 19% Mehrwertsteuer" oder Ähnliches stehen. Einfach der Betrag und gut ist.
Ich würde vielleicht ( gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht berechnet worden, da es sich um einen Gebrauchtartikel handelt.). in "Privatverkauf" umtexten (oder ganz weglassen), denn auch ein Gebrauchtartikel kann gewerblich veräussert werden. Das ist allerdings Haarspalterrei, ich glaube nicht, dass das Finanzamt darauf herumreiten wird.
Siehe Link in meinem letzten Post.
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