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Zwei plus Vier Vertrag

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RubisCO

Zwei plus Vier Vertrag

Beitrag von RubisCO »

Also irgendwie blick ich nichtmehr durch.

Anscheinend gibt es ja den zwei plus vier Vertrag, der regelt, dass Deutschland in seiner heutigen Form als souveräner Staat anerkannt wird, oder sehe ich das falsch?
Seit dem wird dann wohl das Grundgesetz als unsere "Bundesverfassung" angesehen, was aber irgendwie nicht ganz logisch klingt, da wir aufgrund des Föderalismus in jedem Bundesland eine eigene Verfassung haben.

Außerdem steht in Artikel 146 des Grundgesetzes, dass selbiges so lange gilt, bis das deutsche Volk in freier Entscheidung über eine
Verfassung bestimmt hat.


Jetzt habe ich jmd in meiner Verwandtschaft, der von Sachen wie der "BetrügerRepublikDeutschland" spricht und dass Deutschland völkerrechtlich nicht legitimiert ist und all das "Verschwörungszeug".

Kann mich hier vlt jmd aufklären warum/ob Deutschland ein völkerrechtlich anerkannter Staat ist, wie es dazu kam und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben?
Gustavo
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Re: Zwei plus Vier Vertrag

Beitrag von Gustavo »

Original geschrieben von RubisCO
Also irgendwie blick ich nichtmehr durch.

Anscheinend gibt es ja den zwei plus vier Vertrag, der regelt, dass Deutschland in seiner heutigen Form als souveräner Staat anerkannt wird, oder sehe ich das falsch?

Der Vertrag regelt die heutige Form Deutschlands. Ein souveräner Staat war die BRD bereits seit 1955 und völkerrechtlich anerkannt durch den größeren Teil der Welt seit 1949.

Original geschrieben von RubisCO
Seit dem wird dann wohl das Grundgesetz als unsere "Bundesverfassung" angesehen, was aber irgendwie nicht ganz logisch klingt, da wir aufgrund des Föderalismus in jedem Bundesland eine eigene Verfassung haben.

Das liegt daran, dass sich die Länder bereits vor dem Grundgesetz Verfassungen gegeben haben. Bundesrecht bricht Landesrecht, Landesverfassungen sind nur in den Punkten gültig, die das Grundgesetz nicht anders regelt. Gültig sind allerdings bspw. weitergehende Rechte, als das Grundgesetz sie gewährt.

Original geschrieben von RubisCO
Außerdem steht in Artikel 146 des Grundgesetzes, dass selbiges so lange gilt, bis das deutsche Volk in freier Entscheidung über eine
Verfassung bestimmt hat.

Das ist die neue Fassung. Die alte Fassung sah noch eine neue Verfassung für den Zeitpunkt vor, dass die beiden deutschen Staaten sich vereinigen. Aber du hast ja selbst bereits gesehen, dass der Artikel unter dem Vorbehalt steht, dass das Volk über eine neue Verfassung abstimmt. Solange das nicht passiert ist, hat der Artikel keine praktische Relevanz.

Original geschrieben von RubisCO
Jetzt habe ich jmd in meiner Verwandtschaft, der von Sachen wie der "BetrügerRepublikDeutschland" spricht und dass Deutschland völkerrechtlich nicht legitimiert ist und all das "Verschwörungszeug".

Kann mich hier vlt jmd aufklären warum/ob Deutschland ein völkerrechtlich anerkannter Staat ist, wie es dazu kam und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben?

Seltsame Argumentation. Was man vereinzelt hört, beschränkt sich auf die Behauptung, das Deutsche Reich habe nie aufgehört zu existieren und deshalb sei die BRD kein legitimer Staat. Damit soll meistens die Zustimmung zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Abrede gestellt werden, da er die Grenzen des deutschen Staates (hauptsächlich geht es um die Ostgrenze) "auf ewig" fixiert. Allerdings ist der Konsens im Völkerrecht, dass die BRD die Rechtsnachfolge seines Vorgängerstaates auf deutschem Boden angetreten ist und somit die Argumentation ins Leere läuft. An der völkerrechtlichen Anerkennung, die logischerweise immer nur von anderen Staaten ausgehen kann (denn ein Staat wird sich konsequenterweise selber anerkennen), besteht wenig Zweifel. Während der Anfangszeit des Kalten Krieges gab es einen Streit zwischen der BRD und der DDR um diese völkerrechtliche Anerkennung, da die BRD es ablehnte, diplomatische Beziehungen mit Staaten einzugehen, die solche mit der DDR unterhielten, aber seit die beiden Staaten sich gegenseitig anerkannten, hat sich das auch gelöst.

Völkerrechtliche Probleme sind oft schwierig zu lösen, da es keine Instanz gibt, die einen souveränen Staat rechtlich zur Durchsetzung zwingen kann. Aber die Frage, ob Deutschland ein völkerrechtlich anerkannter Staat ist, hat sich mittlerweile auf normative Art geklärt und rechtliche Zweifel ändern daran nichts.
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RubisCO

Re: Re: Zwei plus Vier Vertrag

Beitrag von RubisCO »

Original geschrieben von Gustavo
[...]
Ok, alles klar, ist ja eigentlich logisch.

Original geschrieben von Gustavo
Seltsame Argumentation. Was man vereinzelt hört, beschränkt sich auf die Behauptung, das Deutsche Reich habe nie aufgehört zu existieren und deshalb sei die BRD kein legitimer Staat. Damit soll meistens die Zustimmung zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Abrede gestellt werden, da er die Grenzen des deutschen Staates (hauptsächlich geht es um die Ostgrenze) "auf ewig" fixiert. Allerdings ist der Konsens im Völkerrecht, dass die BRD die Rechtsnachfolge seines Vorgängerstaates auf deutschem Boden angetreten ist und somit die Argumentation ins Leere läuft. An der völkerrechtlichen Anerkennung, die logischerweise immer nur von anderen Staaten ausgehen kann (denn ein Staat wird sich konsequenterweise selber anerkennen), besteht wenig Zweifel. Während der Anfangszeit des Kalten Krieges gab es einen Streit zwischen der BRD und der DDR um diese völkerrechtliche Anerkennung, da die BRD es ablehnte, diplomatische Beziehungen mit Staaten einzugehen, die solche mit der DDR unterhielten, aber seit die beiden Staaten sich gegenseitig anerkannten, hat sich das auch gelöst.

Völkerrechtliche Probleme sind oft schwierig zu lösen, da es keine Instanz gibt, die einen souveränen Staat rechtlich zur Durchsetzung zwingen kann. Aber die Frage, ob Deutschland ein völkerrechtlich anerkannter Staat ist, hat sich mittlerweile auf normative Art geklärt und rechtliche Zweifel ändern daran nichts.
Der Vertrag, in dem anerkannt wird, dass Deutschland souverän ist, war der Deutschlandvertrag!?

Ich glaube gerade darum geht es, also darum, dass der Zwei plus Vier Vertrag nicht gelten solle. Da wurde dann gesagt, dass das Deutsche Reich in den Grenzen der Weimarer Republik nach dem Zweiten Weltkrieg nur mangels ausführender Organe nicht mehr geschäftsfähig ist.
Jetzt gibt es aber einige "engagierte" Menschen, die meinen diese Organe wieder ins Leben rufen zu müssen und dies auch getan haben. Ich persönlich halte nicht viel davon, will mich davon distanzieren.

Im Endeffekt sind wir also doch der Staat, der nach der Zerschlagung durch die Alliierten also BRD+DDR übrig geblieben ist und dessen andere Teile aus Polen, etc bestehen. Und durch die Anerkennung im Deutschlandvertrag, bzw durch die anderen Staaten (völkerrechtlich) ist das jetzt legitimiert?

Aber handelt es sich dabei nicht nur um "Gewohnheitsrecht"?
Gustavo
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Re: Re: Re: Zwei plus Vier Vertrag

Beitrag von Gustavo »

Original geschrieben von RubisCO
Der Vertrag, in dem anerkannt wird, dass Deutschland souverän ist, war der Deutschlandvertrag!?
Deutschland bekam die Souveränität 1955 verliehen, als die Pariser Verträge in Kraft traten. Es gab theoretische Vorbehalte, die jedoch keine praktische Relevanz hatten.

Original geschrieben von RubisCO
Ich glaube gerade darum geht es, also darum, dass der Zwei plus Vier Vertrag nicht gelten solle. Da wurde dann gesagt, dass das Deutsche Reich in den Grenzen der Weimarer Republik nach dem Zweiten Weltkrieg nur mangels ausführender Organe nicht mehr geschäftsfähig ist.
Jetzt gibt es aber einige "engagierte" Menschen, die meinen diese Organe wieder ins Leben rufen zu müssen und dies auch getan haben. Ich persönlich halte nicht viel davon, will mich davon distanzieren.

Das stimmt aus einer bestimmten Sichtweise. Im Innenverhältnis hat das Bundesverfassungsgericht mal geurteilt (was politisch so gewollt war), dass das Deutsche Reich weiterhin existiert. Das ist allerdings nur eine technische Spitzfindigkeit, denn gleichfalls wird zugegeben, dass das Staatsgebiet nur "teilidentisch" ist (damals nur das Staatsgebiet der BRD, mittlerweile kam noch das Gebiet der DDR hinzu). In der Regel geben Staaten nicht von alleine, aber ganz sicher nicht ohne die Bevölkerung befragt zu haben, Staatsgebiet ab, weshalb das aus rein politischer Sicht sehr fragwürdig erscheint.

Letztendlich ist das der Punkt, an dem alles sehr willkürlich erscheint: die Erklärung, die Bundesrepublik ist identisch und nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist nur als Rechtsformel tauglich, aber eben weil das Bundesverfassungsgericht das so erklärt, wird es sich niemals selbst dadurch aushebeln, dass es die Organe des nationalsozialistischen Deutschlands wiederbelebt. Ohne diese Organe kann das "Deutsche Reich" nicht handeln und sich einfach zum Reichstag oder gar zum Reichspräsident aufschwingen ist natürlich nicht möglich. Wer die militärische Möglichkeit hat, den deutschen Staat zu stürzen (oder die politische, das Bundesverfassungsgericht so zu besetzen, dass es seinen Ideen zustimmt), der könnte sich so vielleicht tatsächlich als rechtlich legitimiert sehen. Allerdings würden das weder die Organe der BRD noch ausländische Staaten so akzeptieren (zumal es einige Teile ihres Staatsgebietes kosten würde). Solang dem nicht der Fall ist (und es ist schwer vorzustellen, dass es in einem vorhersehbaren Zeitrahmen so kommen könnte), spielt es keine Rolle, ob sich jemand dazu im Stande fühlt, das Deutsche Reich wiederzubeleben.

Original geschrieben von RubisCO
Im Endeffekt sind wir also doch der Staat, der nach der Zerschlagung durch die Alliierten also BRD+DDR übrig geblieben ist und dessen andere Teile aus Polen, etc bestehen. Und durch die Anerkennung im Deutschlandvertrag, bzw durch die anderen Staaten (völkerrechtlich) ist das jetzt legitimiert?

Aber handelt es sich dabei nicht nur um "Gewohnheitsrecht"?

Wir sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht als Staat identisch mit den Deutschen Reich; jedoch nicht, was das Gebiet betrifft. Die Frage des Hoheitsrechts wiederum ist eine rein tatsächliche: deutsche Gerichte können nur Rechnungen einlösen, die die Bundeswehr kassieren kann. Da der deutsche Staat kein Interesse am Gebiet hat, das heute zu anderen souveränen Nationen gehört, spielt die Innenansicht Deutschlands keine Rolle. Wichtig für die anderen Nationen ist nur, dass die BRD weiterhin die Pflichten erfüllt, die das Deutsche Reich übernommen hat. Legitimation im Völkerrecht ist wie gesagt immer tatsächliche Legitimation: wer die politische und militärische Macht besitzt und die Nationen der Welt überzeugen kann, ist bereits dadurch legitimiert, da es keine übergeordnete Instanz gibt, die Streitigkeiten wie bspw. den Konflikt zwischen China und Taiwan entscheiden kann.

Gewohnheitsrecht ist vielleicht die Umschreibung dafür, wobei ich mir nicht vorstellen kann (aber es nicht sicher weiß), dass irgendwer das so nennt.
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RubisCO

Beitrag von RubisCO »

OK, also in den Pariser Verträgen, die den Deutschlandvertrag beinhalten wurde festgelegt, dass Deutschland souverän ist und die alliierten Vorbehaltsrechte wurden dann in den Zwei plus Vier Verträgen letzendlich beendet.

Warum wurde dieses Urteil, also dass das Deutsche Reich weiterhin existiert, denn nun überhaupt gesprochen? Du sagst aus trechnischen Spitzfindigkeiten, was hat sich da denn genau abgespielt, bzw was war die Motivation dazu?

Denn gerade dieses Urteil lässt es ja als legitimiert erscheinen, auch oder gerade von der heutigen BRD, würde man nur die entsprechenden Mehrheiten im Volk finden, die BRD wieder in Deutsches Reich umzubennen und die Verfassung von damals anzuerkennen, mit allem drum und dran eben?! Oder seh ich das jetzt falsch?

Wäre das Deutsche Reich endgültig Geschichte, könnten sich diese, ich nenn sie jetzt einfach mal "attention Whores" nicht so komisches Zeug zusammenreihmen, das mir echt nur so erscheint, als wöllten sie sich profillieren, oder vielleicht Geld damit machen...

Ich konnte mir nicht vorstellen, dass da wirklich was dran ist, aber offenbar ist das ja nicht ganz aus den Fingern gezogen...

Da möchte ich nur einen Namen nennen, der jetzt zwar nichts mit diesen Gruppen zu tun hat, die meinen den Reichstag wiederzubeleben zu müssen, der aber diese gesetzlichen Spitzfindigkeiten ausnutzt um seinen eigenen Vorteil durchzusetzen. Ich glaube der name dieser Person war Werner Peters, oder Peter Werners... weiß nicht mehr, werde ich nochmal nachfragen.
Jedenfalls ist/war dieser Mann Polizist und als er rausgefunden hat, dass es den Deutschen Staat BRD "ja garnicht gibt", hat er damit aufgehört, seinen eigenen Ausweis gedruckt, bezahlt sämtliche Straftaten die als Ordnungswiedrigkeit gelten nicht und kommt bei seinen regelmäßigen Gerichtsverhandlungen wohl oft mit dem Argument durch, dass die Richter hierzulande ja nirgends völkerrechtlich anerkannt sind. Sollte al ein deutscher Richter in irgendwelchen völkerrechtlichen Gerichtshöfen beschäftigt sein, klagt er dagegen und hat so wohl schon den einen oder anderen seines Amtes enthoben...

Ich denk mir , wenn ich solche Geschichten hör immer nur, "aha" weil ich nichts wirklich dazu sagen kann.

Gruß
Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Original geschrieben von RubisCO
OK, also in den Pariser Verträgen, die den Deutschlandvertrag beinhalten wurde festgelegt, dass Deutschland souverän ist und die alliierten Vorbehaltsrechte wurden dann in den Zwei plus Vier Verträgen letzendlich beendet.

Warum wurde dieses Urteil, also dass das Deutsche Reich weiterhin existiert, denn nun überhaupt gesprochen? Du sagst aus trechnischen Spitzfindigkeiten, was hat sich da denn genau abgespielt, bzw was war die Motivation dazu?

Ok, dann hole ich etwas weiter aus. Nach dem Krieg waren die Einflussmöglichkeiten der Westdeutschen wohl kleiner, als man vielleicht meinen sollte; beispielsweise hätte Frankreich das Modell der USA des ausgehenden 18. Jahrhunderts für die künftige BRD deutlich dem Modell vorgezogen, das die USA selbst wollten und das schließlich auch durchgesetzt wurde, nämlich ein föderalistisches System, das allerdings als Bund geeint ist. Den Einfluss, den man in Westdeutschland hatte, wurde dahingehend geltend gemacht, die Westmächte davon abzuhalten, jede Chance auf eine Einigung (die man zur Anfangszeit der Republik in nicht allzu weiter Ferne sah) zu verbauen. Das zog sich so durch die ersten ca. 20 Jahre der BRD: Sympathie für die Bürger der DDR, die alle rechtlich als Bürger gesehen wurden, aber totale Ablehnung der DDR.
Wäre nun die BRD als Nachfolgestaat des Deutschen Reichs anerkannt, wahlweise gegründet 1949 (Staatsgründung), 1952 (Deutschlandvertrag) oder 1955 (Pariser Verträge inklusive Deutschlandvertrag treten in Kraft), ist es schwer verständlich, warum die DDR zur BRD gehören sollte: ohne historische Kontinuität hätte man lediglich geltend machen können, dass die Bürger der DDR nie frei entscheiden konnten, wie der Staat geformt sein soll, in dem sie leben. Allerdings war das ja überhaupt erst das Prinzip, auf das die DDR, wie alle Diktaturen, gebaut war: die Herrscher in Ost-Berlin bzw. Moskau hätten das niemals konzediert und man wäre nicht weiter als vorher. Wenn man sich aber als identisch mit dem Deutschen Reich sieht, so konnte man das seit dem Grundlagenvertrag auch für die DDR so sehen. Somit wäre Deutschland weiterhin völkerrechtlich ein Staat, der nur auf unbestimmte Dauer getrennt wurde.
Der andere Punkt (den ich mit technische Spitzfindigkeiten meinte) war die Tatsache, dass zur Zeit der Weimarer Republik völkerrechtliche Verträge geschlossen wurden, die ihre Gültigkeit für den neuen deutschen Staat verloren hätten. Da man nicht wollte, das Verpflichtungen einfach einseitig verfielen (und manche Verträge in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg so nicht mehr geschlossen worden wären), war es politisch wünschenswert, die BRD als Deutsches Reich anzusehen, nicht als Nachfolgestaat. Das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz hat niemals über die Frage als solche ein Urteil gesprochen, da sie natürlich nicht einklagbar ist. Aber in mehreren Urteilen kam zum Ausdruck, dass die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich angesehen wird.

Original geschrieben von RubisCO
Denn gerade dieses Urteil lässt es ja als legitimiert erscheinen, auch oder gerade von der heutigen BRD, würde man nur die entsprechenden Mehrheiten im Volk finden, die BRD wieder in Deutsches Reich umzubennen und die Verfassung von damals anzuerkennen, mit allem drum und dran eben?! Oder seh ich das jetzt falsch?

Das ist etwas problematisch, weil es so abstrakt ist. Wenn man so will, ist das Deutsche Reich die leblose Hülle, die die BRD ergibt, aber auch das beschreibt es nicht wirklich gut. Das Deutsche Reich wurde gleichzeitig ersetzt (durch die BRD) und existiert weiter. Von einem Staat kann immer nur eine Staatsgewalt ausgehen und sobald die Staatsorgane nicht mehr handlungsfähig und durch neue ersetzt sind, kann man die alten nicht mehr "wiederbeleben", zumindest nicht, ohne den neuen die Staatsgewalt wieder zu entreißen. Im Grunde kannst du es dir als Sukzession vorstellen. Staatsgewalt ist etwas tatsächliches, ein schönes Beispiel ist der "conch" (im deutschen ein "Muschelhorn") aus "Herr der Fliegen", den die Kinder untereinander herumreichen, um zu bestimmen, wer sprechen darf: du hast die Gewalt dadurch, dass du ihn besitzt. Sobald er abgegeben ist, kannst du dich nicht mehr darauf berufen, ihn einmal gehabt zu haben, weil er selbst dir eben die Möglichkeit dazu verliehen hatte und sobald er weg ist, geht mit ihm auch die Möglichkeit dahin.

Original geschrieben von RubisCO
Wäre das Deutsche Reich endgültig Geschichte, könnten sich diese, ich nenn sie jetzt einfach mal "attention Whores" nicht so komisches Zeug zusammenreihmen, das mir echt nur so erscheint, als wöllten sie sich profillieren, oder vielleicht Geld damit machen...

Ich konnte mir nicht vorstellen, dass da wirklich was dran ist, aber offenbar ist das ja nicht ganz aus den Fingern gezogen...Gruß

Es gibt mehrere Arten, die Frage anzugehen. Die Crux war immer, dass 1945 die Wehrmacht kapituliert hat, aber nicht die Reichsregierung, die von Hitler in so desolater Verfassung hinterlassen wurde, das dazu kaum noch die Möglichkeit bestand. Aus der Tatsache schließt die BRD, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich nie aufgehört hat zu existieren. Die meisten Leute, die sich auf das Deutsche Reich als tatsächlichen Staat mit Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt berufen, erkennen nicht an, dass die Alliierten jemals durch Okkupation die Staatsgewalt inne hatten und sie deshalb auch nicht auf den Staat, der die BRD werden sollte, zurückübertragen konnten. Eine andere Sichtweise ist die Behauptung, dass die BRD von 1949 immer nur ein Stellvertreterstaat war, der 1990 unterging, als Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt wieder identisch mit der Ausgangslage von 1937 wurden. Diese drei Kriterien sind konstitutiv für einen Staat, faktisch kommt noch internationale Anerkennung dazu, denn ohne diese kann man von den Rechten, die das Völkerrecht verleiht, nicht profitieren. Dazu kann man jetzt sagen, dass es "aus den Fingern gesogen" erscheint oder nicht, das ist sowieso alles Ansichtssache. Es gibt wie gesagt keine übergeordnete Instanz, die darüber letztendlich entscheiden könnte und selbst wenn es sie gäbe, bräuchte es jemand, der sie faktisch durchsetzen kann oder sie ist wertlos.

Zur Rechtsordnung des Deutschen Reiches wird die BRD nicht zurückkehren, die ist (bis auf wenige Ausnahmen, die übernommen wurden) untergegangen. Ist gibt nur eine Möglichkeit, diese zu ändern, nämlich die Verfassungsänderung durch Volksabstimmung. Aber dafür bräuchte man sowieso die Mehrheit im Volk und wenn man die hat, könnte man vermutlich auch einfach den Staat umstürzen und gewaltsam die Verfassung durchsetzen, die man will, auch die Weimarer Reichsverfassung. Völkerrecht hat in diesem Sinn keinen normativen Charakter wie andere Rechtsaspekte: die Geschichte handelt und das Recht sucht sich einen Weg, die Handlungen in eine Rechtsordnung einzupassen.

Original geschrieben von RubisCO
Da möchte ich nur einen Namen nennen, der jetzt zwar nichts mit diesen Gruppen zu tun hat, die meinen den Reichstag wiederzubeleben zu müssen, der aber diese gesetzlichen Spitzfindigkeiten ausnutzt um seinen eigenen Vorteil durchzusetzen. Ich glaube der name dieser Person war Werner Peters, oder Peter Werners... weiß nicht mehr, werde ich nochmal nachfragen.
Jedenfalls ist/war dieser Mann Polizist und als er rausgefunden hat, dass es den Deutschen Staat BRD "ja garnicht gibt", hat er damit aufgehört, seinen eigenen Ausweis gedruckt, bezahlt sämtliche Straftaten die als Ordnungswiedrigkeit gelten nicht und kommt bei seinen regelmäßigen Gerichtsverhandlungen wohl oft mit dem Argument durch, dass die Richter hierzulande ja nirgends völkerrechtlich anerkannt sind. Sollte al ein deutscher Richter in irgendwelchen völkerrechtlichen Gerichtshöfen beschäftigt sein, klagt er dagegen und hat so wohl schon den einen oder anderen seines Amtes enthoben...

Ich denk mir , wenn ich solche Geschichten hör immer nur, "aha" weil ich nichts wirklich dazu sagen kann.

Gruß

Den Namen habe ich noch nicht gehört, obwohl ich immer mal wieder von Leuten höre, die eine Variation davon versuchen. Aber der einzige Fall, von dem ich mit Sicherheit um Verfahren und Urteil weiß, betraf jemanden, der keine KFZ-Steuer bezahlen wollte, weil er die Rechtshoheit der BRD über sich nicht anerkannte, seiner Meinung nach war die BRD 1990 nicht mehr existent. Sein Fahrzeug wurde von Amts wegen abgemeldet und er hat jetzt keinen Führerschein mehr, great success!
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AngelOfDeathBTF
Sorlag
Sorlag
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Registriert: Mai 2005

Beitrag von AngelOfDeathBTF »

Gustavo: Welche völkerrechtlichen Verträge meinst du denn, die mit dem deutschen Reich verloren gegangen und die nicht wieder zu reanimieren gewesen wären? Ich kann mir darunter gerade spontan nichts vorstellen; es hätte doch ein leichtes gewesen sein müssen, ebendiese Bindungen wieder neu einzurichten oder, wenn diese eh schon fraglich waren, diese durch die Vertragspartner im Zuge der Etablierung des Grundgesetzes wieder abzuerkennen, weil die BRD eben verständlicherweise auf diplomatischer und öffentlicher Ebene in keiner Weise die Nachfolge des Reiches antreten konnte oder wollte.
Ist damit etwa der Völkerbund gemeint?
Spritz dir Fenta, sei Bamboocha :catch:
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