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Frage an Geld- und Rechtsexperten
Verfasst: 11.04.2007, 13:57
von DorfMatratze
Anhand aktueller Kontoauszüge habe ich gerade bemerkt, dass mir meine Versicherung vor circa 2 Monaten fälschlicherweise zweimal den Betrag von 4000 € auf ein Konto überwiesen hat. Sollte eigentlich ein einmaliger Betrag sein.
An die Experten der Geldwirtschaft und Rechtswissenschaft: Was passiert mit dieser Darbringung purer Güte. Kann ich den Betrag behalten oder stehen innerhalb der nächsten Tage eine Hundertschaft Anwälte vor meiner Tür? Behalten wäre nartürlich schön..
Verfasst: 11.04.2007, 14:00
von Jagged
Würd mal sagen, dass du die anderen 4000 die dir fälschlicher Weise überwiesen wurden erstmal nicht anrühren darfst, bzw. wenn denen der Fehler auffällt musste es halt zurücküberweisen.
Achja, evtl. gefährliches Halbwissen
Verfasst: 11.04.2007, 14:01
von airbone
Du hast seit 2 Monaten 4.000 € zu viel auf dem Konto und das fällt dir erst jetzt auf?
Verfasst: 11.04.2007, 14:01
von American Fucking Psycho
leg das geld mal lieber noch ein paar monate auf die seite, hab keine ahnung wie da so die verjährungsfristen sind. würd mich da mal erkundigen und nach der zeit wenn sich die versicherung nicht gemeldet hat schön verprassen.
€dith: juraforum sagt du bist nicht meldepflichtig, darfst das geld aber erst nach einer verjährungsfrist von 3 jahren ausgeben
http://www.juraforum.de/forum/t95526/s.html
Verfasst: 11.04.2007, 14:04
von LeXX
So schnell wir möglich ausgeben, dann bist du entreichert.
Verfasst: 11.04.2007, 14:06
von nojo
Daran ist nur Linux schuld
Verfasst: 11.04.2007, 14:07
von Nasendieb
Ich würds im Casino verjubeln.
Verfasst: 11.04.2007, 14:08
von AzetoN
Mir überweisen, keine Angst, ich halte dicht!
Verfasst: 11.04.2007, 14:08
von nojo
auffn Kopp haun, jawoll!
Verfasst: 11.04.2007, 14:10
von Wapaz.
ne anlegen, am besten bausparvertrag, die bringen es voll!
Verfasst: 11.04.2007, 14:10
von WormHola
Beiseite legen und irgendwann dran gehen!
Verfasst: 11.04.2007, 14:11
von s3b
Irgendwo anlegen! Fett Zinsen kassieren und warten. Wennse sich nicht melden, haste in 3 Jahren NOCH MEHR KOHLE!!!!!!!!!!
Wennse sich melden, zahlste die 4k halt und hast sogar ein paar Zinsen über
Verfasst: 11.04.2007, 14:12
von LeXX
Original geschrieben von Wapaz.
ne anlegen, am besten bausparvertrag, die bringen es voll!
Dann darf er das Geld aber aus § 812 BGB zurückzahlen. Verplemper es für Luxusgüter, die du dir normalerweise nicht kaufen würdest, dann bist du nichtmehr bereichert im Sinne von § 818 III BGB.
Verfasst: 11.04.2007, 14:15
von AzetoN
Original geschrieben von LeXX.
Dann darf er das Geld aber aus § 812 BGB zurückzahlen. Verplemper es für Luxusgüter, die du dir normalerweise nicht kaufen würdest, dann bist du nichtmehr bereichert im Sinne von § 818 III BGB.
Bekommt man für 4000€ schon ein Kind?
Verfasst: 11.04.2007, 14:32
von Riodono
Original geschrieben von AzetoN
Bekommt man für 4000€ schon ein Kind?
wieso brauchst eines?
Verfasst: 11.04.2007, 14:45
von AzetoN
Naja, wir könnten es ja erstmal irgendwo aufziehen lassen und wenn es lesen kann in einen Raum (ganz normal, beheizt, mit Bettchen und allem Dran und Dran) sperren, in dem ein Computer steht auf dem nur PQ angezeigt werden kann. Nach 10 Jahren schauen wir dann mal was das für einer geworden is
Verfasst: 11.04.2007, 17:04
von Windows Thorns 7
Original geschrieben von AzetoN
Naja, wir könnten es ja erstmal irgendwo aufziehen lassen und wenn es lesen kann in einen Raum (ganz normal, beheizt, mit Bettchen und allem Dran und Dran) sperren, in dem ein Computer steht auf dem nur PQ angezeigt werden kann. Nach 10 Jahren schauen wir dann mal was das für einer geworden is
manday nr2
Verfasst: 11.04.2007, 19:38
von AzetoN
Original geschrieben von Thorns
manday nr2
Du willst nicht dass wir Feinde werden.
Verfasst: 11.04.2007, 19:52
von DorfMatratze
Verfasst: 13.04.2007, 22:05
von exor
Original geschrieben von LeXX.
So schnell wir möglich ausgeben, dann bist du entreichert.
A.A.: OLG Celle, AZ: 3 U 11/05