Es war ein Fehler, Deutschland die EU Ratspräsidentschaft zu überlassen

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asdf2k

Es war ein Fehler, Deutschland die EU Ratspräsidentschaft zu überlassen

Beitrag von asdf2k »

Auf dieser Seite wird die EU-Verfassung, die Deutschland (respektive Merkel), vorantreiben will, behandelt. Soweit so gut, wenn in dem Entwurf zum Selbigen, u.a. nicht folgender Absatz zu finden wäre:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

[...]

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

Meiner Ansicht nach wird doch damit die Demonstrationsfreiheit grundlegend beschnitten, weil damit dem Staat viel zu viel Interpretationsspielraum überlassen wird, was ein "Aufstand" darstellt. Muss man in Zukunft ähnliche Zustände wie in vielen totalitären Staaten befürchten? Muss man Angst haben, nach öffentlichen regimekritischen Äußerungen abgeknallt zu werden? Eure Meinung dazu bitte.
agra

Re: Es war ein Fehler, Deutschland die EU Ratspräsidentschaft zu überlassen

Beitrag von agra »

> Muss man in Zukunft ähnliche Zustände
> wie in vielen totalitären Staaten befürchten?
Nein.

> Muss man Angst haben, nach öffentlichen
> regimekritischen Äußerungen abgeknallt zu werden?
Nein. Die Regierung Merkel ist übrigens kein »Regime«, sondern demokratisch gewählt.

> Eure Meinung dazu bitte.
Sehr gerne!

Nachtrag:
Argumente? Wozu das denn, das ist meine Meinung. Ähnlich wie "Meiner Meinung nach schmeckt Schokolade gut."; dafür brauche ich auch keine Begründung.
:>
asdf2k

Beitrag von asdf2k »

Argumente wären fein, danke.
eViLGoD
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Beitrag von eViLGoD »

Ein Aufstand (Rebellion) ist eine (häufig bewaffnete) Widerstandsaktion gegen eine bestehende Regierung.

wenn das vorliegt, dann sind tötungen um eben jenes abzuwenden wohl unvermeidbar oder etwa nicht?
was erwartet mann wenn man bewaffnet gegen eine bestehende regierung vorgeht?

schonmal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
eine friedliche demo als ablehnung des staates ist eine sache und wird NIEMALS mit waffeneinsatz beendet.

Ein Aufstand mit dem Ziel die Regierung gewaltsam abzusetzen allerdings schon. Wem das nicht klar ist sollte mal aufwachen.

und sry diese präsenz im inet schreibt genauso tolle uberschriften wie die bild Zeitung.

"Merkel fordert schiessbefehl gegen Regimekritiker"

nicht im mindesten seriös wenn sie Leute auf diese Weise "einfangen" müssen das man ihre artikel liest

2ter edit

was dieser typ whatever er sich denkt ´über das Deutsche engagement in Afghanistan schreibt und die Tornados gleich mit einem Militärschlag gegen den Iran verknüpft ist leider schwachsinn.
wer wird Bush denn in den Irak folgen bei einem laufenden feldzug mit 3200 toten , 500 milliarden dollar kosten, unzähligen "deserteueren" und einer US Armee am limit?

wahnsinn, der typ lebt in seiner kleinen welt und spinnt vcerschwörungstheorien
Original geschrieben von adisjam2
lol alles durchgelesen und auf seite 5 gemerkt das es doch kein tittenthread ist :ugly:
agra

Beitrag von agra »

Tornados für Afghanistan? Volksverdummung! Iran lautet der Einsatzort, auch wenn die ach so ‘freie und unabhängige’ Presse kein Sterbenswörtchen über die Kriegsvorbereitungen und die israelischen Hetzkampagnen verliert.

Kleine Anregung: Wie wäre es, wenn Sie den Abgeordneten Ihres Wahlkreises einmal darauf ansprechen, ob er wirklich Bundeswehreinheiten für einen seit langem geplanten und von Israel befohlenen Überfall auf den Iran zur Verfügung stellen will?
Meine Güte, was für ein Depp.
:>
asdf2k

Beitrag von asdf2k »

Original geschrieben von agra
sondern demokratisch gewählt.
Stimmt.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.
Wenn die Damen und Herren sowas unterstützen, dann ist es für mich ein Regime, unabhängig davon, ob sie demokratisch gewählt wurde oder nicht. ;)

Original geschrieben von eViL_GoD
Ein Aufstand (Rebellion) ist eine (häufig bewaffnete) Widerstandsaktion gegen eine bestehende Regierung.

wenn das vorliegt, dann sind tötungen um eben jenes abzuwenden wohl unvermeidbar oder etwa nicht?
was erwartet mann wenn man bewaffnet gegen eine bestehende regierung vorgeht?
Es wird hier gegen das Volk gearbeitet. Es werden staatliche Befugnisse ausgeweitet, während Bürgerrechte (aktuelle Entwicklung in vielen Bereichen), beschnitten werden.

Original geschrieben von eViL_GoD
schonmal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
Ja, die vermisse ich hier.
Original geschrieben von eViL_GoD
Ein Aufstand mit dem Ziel die Regierung gewaltsam abzusetzen allerdings schon. Wem das nicht klar ist sollte mal aufwachen.
Also sollte das Recht, gewaltsam eine Regierung zu stürzen, obwohl die Scheiße baut, noch weiter eingeschränkt werden, als es durch Art. 20(4) GG schon der Fall ist?

Original geschrieben von eViL_GoD
und sry diese präsenz im inet schreibt genauso tolle uberschriften wie die bild Zeitung.

"Merkel fordert schiessbefehl gegen Regimekritiker"

nicht im mindesten seriös wenn sie Leute auf diese Weise "einfangen" müssen das man ihre artikel liest
Mag sein, dass die Darstellung nicht deiner Auffassung von Seriosität entspricht, aber was ändert das an den Fakten?
agra

Beitrag von agra »

Ich bin gegen den gewaltsamen Sturz einer demokratisch gewählten Regierung und habe keinerlei Problem mit dem von Dir beanstandeten Abschnitt. Diese »Vorwürfe« sind haltlos, hirnrissig und idiotisch. Mehr gibt es dazu von meiner Seite aus nicht zu sagen.

Nachtrag:
»Ich neuer Herrscher von SCHLAAAAAND!!!!!!!!!!!11 UGA UGA!!!!!111«
eViLGoD
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Beitrag von eViLGoD »

wie bescheuert kann man sein

erwartest du etwa das sich jede regierung einfach so von irgendwelchen bauern absetzen lässt?

wo lebst du

wenn ich jetzt ne truppe aufstelle und einfach in den bundestag einmarschiere und sage , ich neuer herrscher von deutschland uga uga, dann soll mich per rechtsweg NIEMAND daran hindern koennen?

wtf

welches buergerrecht garantiert dir bewaffneten widerstand?
und wie kommst du darauf das du bewaffneten widerstand ausueben kannst ohne das sich diejenigen die du mit bewaffnetem widerstand bedrohst, wehren?

es gibt keine fakten die belegen das mit diesem gesetz "kritiker" erschossen werden.
das ist eine stumpfe behauptung, mehr nicht.
es steht NIRGENDS in diesem gesetz das eine blose behauptung zum tod durch den staat führt.

Dieses gesetz gibt dem staat handlungsspielraum in folgenden fällen

Krieg
Aufstand

solange du keines von beiden anzettelst , bzw dich während beiden friedlich verhälst wird dir nichts passieren.

aber bitte zeig mir deine Fakten , diese harten unnachgiebigen beweise die du aus gesetzestexten ziehst ohne sie anscheinend richtig zu lesen.

dennoich

ein Staat KANN die todesstrafe einsetzen

das heisst nicht er MUSS , er KANN

wir in deutschland KOENNEN NICHT!
es ist im Grundgesetz eindeutig verankert das die TOdesstrafe in Deutschland abgeschafft wird.

dieser EU gesetzestext ueberschreibt das GG nicht , er gibt nur ländern in der EU ohne eine solch klare regelung wie wir sie haben eine mögklichkeit.

ob das gut schlecht bla usw ist, ist eine sache der länder die diesen gesetzestext umsetzen.

Deutschland kann das nicht tun.
ich hoffe das war verständlich
Original geschrieben von adisjam2
lol alles durchgelesen und auf seite 5 gemerkt das es doch kein tittenthread ist :ugly:
asdf2k

Beitrag von asdf2k »

Original geschrieben von eViL_GoD
welches buergerrecht garantiert dir bewaffneten widerstand?
Keines
Original geschrieben von eViL_GoD
und wie kommst du darauf das du bewaffneten widerstand ausueben kannst ohne das sich diejenigen die du mit bewaffnetem widerstand bedrohst, wehren?
Es muss in einer Demokratie auch die Möglichkeit geben, eine Regierung zu stürzen, wenn sie nachweislich demokratischen freiheitlichen Richtlinien entgegenarbeitet. Und der oben zitierte Absatz mit der Todesstrafe stellt genau dies dar. Deine Aussage, es heble nicht das GG in Deutschland aus, lässt das Ganze in einem anderen Licht erscheinen, wenn man es sich in Kombination z.B. mit dem europäischen Haftbefehl betrachtet. (Vergleiche hier auch den aktuellen Fall in Frankreich, Staatsbürger nach China ausliefern zu können, wo z.B. Folter an der Tagesordnung ist.)
Original geschrieben von eViL_GoD
es steht NIRGENDS in diesem gesetz das eine blose behauptung zum tod durch den staat führt.
Das habe auch nicht mit einer Silbe behauptet.

Original geschrieben von eViL_GoD
Dieses gesetz gibt dem staat handlungsspielraum in folgenden fällen


Krieg
Aufstand

solange du keines von beiden anzettelst , bzw dich während beiden friedlich verhälst wird dir nichts passieren.
Du nennst mich bescheuert, verzichtest aber (indirekt) auf ein Grundrecht (anders kann ich die Aussage nicht interpretieren), dass man um's verrecken nicht revoltieren sollte, egal was die Politik anzettelt?

Darum geht's letzendlich. Wenn ein Zustand wie in 20(4) eintritt, dann muss ich fürchten, übern Haufen geschossen zu werden, obwohl dieser Passus letztlich dem Bürger das Recht geben sollte, eine Regierung zu stürzen, wenn sie nachweislich Scheiße baut. Sag mir, wieso ist diese Regelung noch nirgends in deutschen Gesetztestexten auftauchte, wieso sie auf einmal jetzt notwendig sein sollte und wieso Merkel, die einen Eid auf das GG geschworen hat (in dem doch die Todesstrafe abgeschafft ist), nun damit nach vorne prescht?

Original geschrieben von eViL_GoD
wir in deutschland KOENNEN NICHT!
es ist im Grundgesetz eindeutig verankert das die TOdesstrafe in Deutschland abgeschafft wird.

dieser EU gesetzestext ueberschreibt das GG nicht, er gibt nur ländern in der EU ohne eine solch klare regelung wie wir sie haben eine mögklichkeit.
Es gab schon Fälle, wo das GG zurechtgebogen wurde (vgl. hier z.B. das Luftsicherheitsgesetz).
eViLGoD
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Beitrag von eViLGoD »

wahnsinn

du schmeisst die beiden abschnitte des gesetzestextes so durcheinander wie es dir passt.

Todesstrafe in Deutschland , GIBT ES NICHT!
Niemand wird in Deutschland hingerichtet.
das gesetz spricht ausserdem von den Fällen Krieg und Kriegsgefahr

was haben jetzt irgendwelche auslieferungen nach china damit zu tun?

kann es sein das du einfach irgendwas herzaubern musst weil deine behauptungen bezueglich deutschland und ein regime schwachsinn sind?


das nächste , ich glaub dir ist garnicht klar was "revolte" in deinem sinne sein soll.

du redest von bürgerkrieg, einem kampf zwischen bevölkerung und armee
gleichzeitig ignorierst du alle gesetze die die regierung an die verfassung binden.

wir haben ein system des gegenseitigen machtausgleichs

die regierung kann keine gesetze erlassen die gegen die verfassung sind , das Bundesverfassungsgericht wuerde sie abschmettern.


was du hier betreibst ist panikmache, aus einer quelle von der man nichteinmal behaupten kann sie wäre seriös.

du ignoriest gewissentlich alles was klar gegen deine behauptungen spricht und tust so als stünden wir kurz vor einem 3. reich revival.


btw luftfahrtgesetz?
denk mal scharf drueber nach wie weit das gekommen ist.
soviel zu "uhh sie koennen aber die verfassung ändern"

nächster punkt:

Ewigkeitsklausel
heisst Art 1 & 20 koennen niemals verändert werden.
gleichzeitig erlaubt dir 20/4 widerstand gegen änderungen der in 20 geschützen rechte.

das EU gesetz spricht von der

RECHTMÄßIGEN NIEDERSCHLAGUNG eines aufstandes.

jedweder widerstand der nach 20/4 gestartet wird ist rechtmäßig und entbindet somit soldaten , polizisten davon auf diesen widerstand das feuer zu eröffnen.

wo ist also das problem?

nochmal fuer dich

die EU verfassung ist nicht deutschland alleine.
alle länder der EU bringen sich dort ein und einige haben andere auffassungen als wir.

das diese eu verfassung durchgebracht werden soll liegt auf der hand.
derjenige regierungschef der es schafft die EU unter eine einheitliche Verfassung zu einen wird sich damit ein Politisches Denkmal schaffen.

komisch , mann kann es natürlich auch böse auslegen und wir werden alle sterben weil der staat so furchtbar schlimme dinge tut...

grausam , du solltest deinen inetkonsum an halbwahrheiten reduzieren.
Dringend
Original geschrieben von adisjam2
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Beitrag von asdf2k »

Boah, ne. Du kannst/willst mich nicht verstehen oder? Klar, warum auch, wenn man die "Verschwörungskeule" auspacken kann? Diskussion zwecklos, danke für Deine Beiträge. Bin raus.
eViLGoD
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Beitrag von eViLGoD »

du verstehst leider nichts von unserem rechtsystem.

tut mir leid dein ach so schlechtes weltbild ruiniert zu haben, aber manche dinge sind einfach nicht so schlecht wie sie leute wie du gerne machen.

btw, ich hätt auch aufgehört mit mir zu diskutieren wenn ich keine argumente hätte.
Original geschrieben von adisjam2
lol alles durchgelesen und auf seite 5 gemerkt das es doch kein tittenthread ist :ugly:
asdf2k

Beitrag von asdf2k »

Lass uns in 10 Jahren nochmal drüber sprechen.
eViLGoD
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Beitrag von eViLGoD »

ja in 10 jahren werd ich dein herrscher sein!
Original geschrieben von adisjam2
lol alles durchgelesen und auf seite 5 gemerkt das es doch kein tittenthread ist :ugly:
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Beitrag von asdf2k »

gerne doch, imperialistenschwein :D
Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Erst mal etwas Grundsätzliches: das Europäische Gemeinschaftsrecht überlagert zwar grundsätzlich das Grundgesetz und das BVerfG hat die Rechtsprechungskompetenz an EuGH abgetreten, aber gleichzeitig auch erklärt, dass sie diese Kompetenz dann zurückfordert, wenn durch europäisches Recht eine Verletzung der Ewigkeitsklausel ersichtlich wird, die die Unveränderlichkeit im aktuellen GG der Artikel 1 und 20 garantieren. In Artikel 1 wird die Menschenwürde geschützt, mit Artikel 20 die sozial-, rechts- und bundesstaatlichen Prinzipien sowie die demokratische, republikanische Staatsform. In der Literatur ist man sich weitestgehend einig, dass Artikel 102, der die Abschaffung der Todesstrafe verfasst, nicht ändern kann, da die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt. Somit ist es nach aktueller Rechtslage nicht möglich, in Deutschland die Todesstrafe wieder einzuführen.

Original geschrieben von asdf2k
Es muss in einer Demokratie auch die Möglichkeit geben, eine Regierung zu stürzen, wenn sie nachweislich demokratischen freiheitlichen Richtlinien entgegenarbeitet. Und der oben zitierte Absatz mit der Todesstrafe stellt genau dies dar. Deine Aussage, es heble nicht das GG in Deutschland aus, lässt das Ganze in einem anderen Licht erscheinen, wenn man es sich in Kombination z.B. mit dem europäischen Haftbefehl betrachtet. (Vergleiche hier auch den aktuellen Fall in Frankreich, Staatsbürger nach China ausliefern zu können, wo z.B. Folter an der Tagesordnung ist.)


Ich sehe nicht, inwiefern die Todesstrafe der Demokratie diametral gegenübersteht. Sicherlich ist ihr Bestehen keine erstrebenswerte Rechtslage, aber dies allein richtet sich noch in keiner Weise gegen demokratische Prinzipien. Es gibt sogar einige Staaten auf der Welt, in denen die Todesstrafe existiert und die zutiefst demokratisch sind, z.B. Japan. Seine Aussage, dadurch würde das GG nicht ausgehebelt, ist wie oben erklärt, völlig richtig.


Den europäischen Haftbefehl hast du übrigens auch falsch verstanden: Auslieferung in Staaten außerhalb der europäischen Union wird nicht durch den europäischen Haftbefehl legitimiert und in Deutschland auch verfassungsrechtlich verboten. Möglich ist dies nur dann, wenn der Gefangene bereits aus dem jeweiligen Land nach Deutschland zur Befragung ausgeliefert wurde.

Original geschrieben von asdf2k
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Es gibt kein Grundrecht auf Revolution. Es gibt Artikel 20 Absatz 4, aber es gibt einen guten Grund, warum gegen die Einführung dieses im Rahmen der Notstandsgesetze heftig protestiert wurde: es handelt sich hier nicht um ein klassisches Bürgerrecht wie bspw. die Meinungsfreiheit, die dem Bürger ein bestimmtes Recht gegenüber dem Staat einräumt, sondern um ein Recht, das in letzter Konsequenz auch vom Staat durchgesetzt werden kann und muss; es ist zwar historisch nicht ohne Präzedenz, aber dass sich der undemokratische Staat sich mit Gewalt gegen seine demokratisch eingestellten Bürger wehren muss, ist sehr viel seltener, als dass sich der demokratische Staat mit Gewalt gegen umdemokratische Strömungen schützen muss. Gleichzeitig garantiert Art. 20 IV ausdrücklich nicht die Revolution gegen unbestimmte Verhältnisse, es müssen eben die in Artikel 20 festgeschriebenen Prinzipien angegriffen werden. Darunter fällt aber eben etwas wie beispielsweise einfache Einschränkungen bestimmter Bürgerrechte nicht.


Es muss kein explizites Recht auf Revolution geben, das implizite genügt bereits. Gleichzeitig muss man auch sehen, dass es nicht zur persönlichen Disposition stehen kann, ab wann man dieses Recht einlösen kann: hierfür gibt es die Rechtsprechung in Deutschland, die dieser Problematik liberal gegenübersteht. Dementsprechend muss man sich eben auch an die juristischen Definitionen halten (die ich im letzten Semester selbst kennengelernt habe und die ich für sehr vernünftig halte), wenn man seine eigenen Taten über die gerechte Revolution rechtfertigen will. Und in Deutschland sind wir bei WEITEM noch nicht so weit, dass sich so ein Verhalten rechtfertigen lassen würden. Wer auf solche Ideen kommt, muss schon reichlich paranoide Gedankengänge verfolgen.

Original geschrieben von asdf2k
Darum geht's letzendlich. Wenn ein Zustand wie in 20(4) eintritt, dann muss ich fürchten, übern Haufen geschossen zu werden, obwohl dieser Passus letztlich dem Bürger das Recht geben sollte, eine Regierung zu stürzen, wenn sie nachweislich Scheiße baut. Sag mir, wieso ist diese Regelung noch nirgends in deutschen Gesetztestexten auftauchte, wieso sie auf einmal jetzt notwendig sein sollte und wieso Merkel, die einen Eid auf das GG geschworen hat (in dem doch die Todesstrafe abgeschafft ist), nun damit nach vorne prescht?

Alleine die Proteste der APO eben GEGEN das Gesetzespaket, im Rahmen dessen Art. 20 IV beschlossen wurde, sollte dir zeigen, dass der Passus eben nicht explizit als Recht der Bürger auf Revolution verstanden werden sollte. Es geht auch nicht darum, dass die Politik "Scheiße baut", denn das ist ebenfalls sehr subjektiv. Es geht um festgelegte Richtlinien und an diese hat sich bisher in Deutschland niemand herangewagt.

Original geschrieben von asdf2k
Es gab schon Fälle, wo das GG zurechtgebogen wurde (vgl. hier z.B. das Luftsicherheitsgesetz).

Das GG kann auch geändert oder komplett abgeschafft werden, vgl. die Änderungen des Paragraphen 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung).


Du gehst einfach von Rechten aus, die es nicht gibt. Außerdem scheinst du an enormer Realitätsverzerrung leiden, wenn du wirklich glaubst, in 10 Jahren hätte sich in Deutschland viel verändert. Das dachte die APO auch, du solltest dir mal anschauen, worauf das letztendlich hinauslief (ich kann es dir aber auch sagen: nichts). Und sag bitte nicht, wir seien alle "naiv" oder solchen Blödsinn: möglich, dass du Recht hast. Aber die Wahrscheinlichkeiten, die Rationalität und der gesunde Menschenverstand spricht nicht mehr gegen dich, als wenn du behaupten würdest, wenn man genug Katzen zusammenbindet, hat man ein Pferd.
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Saladbowl
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Beitrag von Saladbowl »

Was haltet ihr denn generell von der Idee einer Europäischen Verfassung? Im Moment sieht es zwar aus, als ob diese Frage nach der Ablehnung durch Frankreich und die Niederlande eh hinfällig ist, aber wenn ich mir das ansehe, was dort versucht wird bin ich froh, dass es wohl auch nicht dazu kommen wird.

Viele der Kritikpunkte, sofern nicht maßlos übertrieben, finde ich schon alarmierend. Beispielsweise der geringe Einfluss und Handlungsspielraum des Parlaments als einzige Instanz die direkt Gewählt wird. Die "Regierung" hätte im Gegenzug ja schon einen beträchtlichen Spielraum und große politische Macht. Durch die angestrebte Stimmgewichtung nach Einwohnerzahl ergäben sich ja auch Verhältnisse die ich irgendwie ziemlich bedenklich finde (angenommen man hätte jetzt noch irgendwann ne Türkei mit im Boot). Ich muss zugeben, dass ich mich mit dem Thema relativ oberflächlich beschäftigt habe und mir viele der contra Punkte sehr radikal erscheinen (besonders im Anbetracht der großen Mehrheit, die bereits ratifiziert hat). Um so mehr interessiert mich die Meinung derer, die über das Wissen verfügen das ganze mal in einem realistischen Rahmen darzustellen. Wie stark sind die Eingriffe wirklich? Und wäre das Resultat wirklich eine Supermacht Europa mit Militärischer Ausrichtung? (Nur um mal eins der extremsten Contra-Szenarios aufzugreifen, die mir so begegnet sind)

Was ist z.B. mit der Behauptung Artikel 1-15 würden eine individuelle Außenpolitik unterbinden und die Akzeptanz der von der EU gemachten Außenpolitik erzwingen?

"Member States shall actively and unreservedly support the Union's common foreign and security policy in a spirit of loyalty and mutual solidarity and shall comply with the acts adopted by the Union in this area" - so Zitiert im TEAM Fact Sheet No.4, 2004

bzw.

"The Constitution and law adopted by the Union's Institutions in exercising competences conferred on it, shall have primacy over the law of the Member States" (selbe [stark negativ gefärbte] Quelle)

-plz educate me Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Original geschrieben von Saladbowl
Was haltet ihr denn generell von der Idee einer Europäischen Verfassung? Im Moment sieht es zwar aus, als ob diese Frage nach der Ablehnung durch Frankreich und die Niederlande eh hinfällig ist, aber wenn ich mir das ansehe, was dort versucht wird bin ich froh, dass es wohl auch nicht dazu kommen wird.

Nur mal zur Machbarkeit: ich denke, das steht alles noch in den Sternen. Ich hab schon viele Lösungsansätze gehört, von Neuabstimmung über Streichung einzelner Teile bis hin zu einem komplett neuen Vertrag. Ich denke, da wird man einfach mal abwarten müssen.

Original geschrieben von Saladbowl
Viele der Kritikpunkte, sofern nicht maßlos übertrieben, finde ich schon alarmierend. Beispielsweise der geringe Einfluss und Handlungsspielraum des Parlaments als einzige Instanz die direkt Gewählt wird. Die "Regierung" hätte im Gegenzug ja schon einen beträchtlichen Spielraum und große politische Macht. Durch die angestrebte Stimmgewichtung nach Einwohnerzahl ergäben sich ja auch Verhältnisse die ich irgendwie ziemlich bedenklich finde (angenommen man hätte jetzt noch irgendwann ne Türkei mit im Boot).

Das als Kritikpunkt anzuführen ist ein bisschen irreführend, denn auch wenn man natürlich sagen muss, dass der Ministerrat als zumindest nicht auf europäischer Ebene direktgewähltes Gremium eine relativ große Kompetenzdichte besitzt, ist diese z.Z. noch viel größer und würde durch den Vertrag erst beschnitten werden. Über die Stimmgewichtung kann man sicher geteilter Meinung sein, die momentane Zusammensetzung spricht jedenfalls den Ländern mittlerer Größe, die nicht zu den größten Zahlern der EU gehören, etwas mehr Gewicht zu, als ihnen nach ihrer Einwohnerzahl zustünde. Ein Übergewicht gäbe es unter der neueren Regelung nurnoch für die kleinsten Länder, da sowohl ein Länderquorum als auch ein prozentualer Anteil der Einwohner erreicht werden muss, was diese Länder etwas bevorzugt. Außerdem würden die Themen, bei denen Ländern ein Veto zusteht, weiter eingegrenzt, was der Entscheidungsfindung dienlich ist.

Original geschrieben von Saladbowl
Ich muss zugeben, dass ich mich mit dem Thema relativ oberflächlich beschäftigt habe und mir viele der contra Punkte sehr radikal erscheinen (besonders im Anbetracht der großen Mehrheit, die bereits ratifiziert hat). Um so mehr interessiert mich die Meinung derer, die über das Wissen verfügen das ganze mal in einem realistischen Rahmen darzustellen. Wie stark sind die Eingriffe wirklich? Und wäre das Resultat wirklich eine Supermacht Europa mit Militärischer Ausrichtung? (Nur um mal eins der extremsten Contra-Szenarios aufzugreifen, die mir so begegnet
sind)

Wenn man es realistisch betrachtet, ist der Vertrag eine große Vereinfachung des Regelwerks der EU und er würde ihr den Prozess der Entscheidungsfindung erleichtern. Es wäre ein bedeutender Schritt in eine bestimmte Richtung, aber grundsätzlich sind die Auswirkungen für die Bürger selbst überschaubar. Das eine Verfassung zu nennen ist etwas irreführend, denn obwohl der Vertrag mehrere Komponenten enthält, die man auch in der deutschen Verfassung findet, ist der Vertrag keine Verfassung im rechtlichen Sinne. Die Auswirkungen sind zum größten Teil intern, nicht extern und betreffen Staaten und damit die Bürger nur sehr indirekt.

Original geschrieben von Saladbowl
Was ist z.B. mit der Behauptung Artikel 1-15 würden eine individuelle Außenpolitik unterbinden und die Akzeptanz der von der EU gemachten Außenpolitik erzwingen?

"Member States shall actively and unreservedly support the Union's common foreign and security policy in a spirit of loyalty and mutual solidarity and shall comply with the acts adopted by the Union in this area" - so Zitiert im TEAM Fact Sheet No.4, 2004

Ist Blödsinn. Die Außenpolitik geben die Mitgliedsstaaten damit nicht aus der Hand. Das ist, wie auch sonst bei einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, ein frommer Wunsch, der von der Realität weit entfernt ist.

Original geschrieben von Saladbowl
"The Constitution and law adopted by the Union's Institutions in exercising competences conferred on it, shall have primacy over the law of the Member States" (selbe [stark negativ gefärbte] Quelle)

Das wäre keine Änderung der Lage. Gleichzeitig muss man sich mal überlegen, wer diese Gesetze tatsächlich macht. Es ist einfach, die EU als bürokratischen Monolith darzustellen, der sich über den Willen der Bürger hinwegsetzt, aber das ist halt nicht die Realität. Solange weiterhin sehr penibel auf Kompromisslösungen gesetzt wird, betreibt die EU weiterhin eher eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners wie die Große Koalition in Deutschland.

Wenn man grundsätzlich die Ausrichtung der EU befürwortet, dann sollte man nichts gegen den Vertrag haben. Wenn man sie nicht befürwortet, kann man geteilter Ansicht über den Vertrag sein. Aber den Unmut über die EU zum Unmut über die Verfassung zu kanalisieren ist eigentlich Quatsch, weil sie vieles vereinfachen würde, was Vereinfachung benötigt. Die großen Änderungen gehen niemals von der EU aus, sondern von den Mitgliedsstaaten. Deshalb ist die EU auch noch kein eigener Staat (und wird es vermutlich auch nicht).
Bild
Chev Chelios

Re: Es war ein Fehler, Deutschland die EU Ratspräsidentschaft zu überlassen

Beitrag von Chev Chelios »

Original geschrieben von asdf2k

Meiner Ansicht nach wird doch damit die Demonstrationsfreiheit grundlegend beschnitten, weil damit dem Staat viel zu viel Interpretationsspielraum überlassen wird, was ein "Aufstand" darstellt. Muss man in Zukunft ähnliche Zustände wie in vielen totalitären Staaten befürchten? Muss man Angst haben, nach öffentlichen regimekritischen Äußerungen abgeknallt zu werden? Eure Meinung dazu bitte.
abgesehen davon, dass du gesperrt bist...
Seit wann beinhaltet das Grundrecht auf Versammlung denn nicht-friedliche Versammlungen? Da ändert sich also nichts. Näheres regelt ein VersammlungsGesetz.

Europäische Verfassung finde ich gut. Allerdings knall hart und ohne Kompromisse.
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