Moin,
wie würdet ihr folgendes schreiben:
in Bezug auf Ihr Stellenangebot in der „Allgemeine Zeitung Mainz“ vom 20.Mai 2006, bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
Schreibt man in der AllgemeineN Zeitung Mainz, oder Allgemeine Zeitung Mainz, weil der Name der Zeitung so ist?
Danke für eure Hilfe
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Grammatik-Frage bei einer Bewerbung
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- Capture
- Beiträge: 6777
- Registriert: Sep 2001
Ohne Anführungszeichen, dafür mit n:
"... in Bezug auf ihr Stellengebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz ..."
Bei neuer Rechtschreibung bin ich jedoch mit der Großschreibung von Allgemeinen überfragt, da man es eigentlich nicht großschreiben dürfte. Ich weiß jedoch nicht, wie es mit Namen ist. Nach aktuellster Fassung, die aber noch nicht verbindlich ist, darf man es wieder großschreiben. Ich würde es in jedem Fall großschreiben.
"... in Bezug auf ihr Stellengebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz ..."
Bei neuer Rechtschreibung bin ich jedoch mit der Großschreibung von Allgemeinen überfragt, da man es eigentlich nicht großschreiben dürfte. Ich weiß jedoch nicht, wie es mit Namen ist. Nach aktuellster Fassung, die aber noch nicht verbindlich ist, darf man es wieder großschreiben. Ich würde es in jedem Fall großschreiben.
Ich würde es ebenfalls angleichen. Außerdem muss das Komma weg und ein Leerzeichen rein. Weiterhin würde ich "in Bezug" durch "bezugnehmend" ersetzen, aber das ist Geschmackssache.
Bezugnehmend auf Ihr Stellenangebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 20. Mai 2006 bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
Bezugnehmend auf Ihr Stellenangebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 20. Mai 2006 bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
Auf jeden Fall großschreiben, da es ein Eigenname ist.Original geschrieben von knisterwerk
Ohne Anführungszeichen, dafür mit n:
"... in Bezug auf ihr Stellengebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz ..."
Bei neuer Rechtschreibung bin ich jedoch mit der Großschreibung von Allgemeinen überfragt, da man es eigentlich nicht großschreiben dürfte. Ich weiß jedoch nicht, wie es mit Namen ist. Nach aktuellster Fassung, die aber noch nicht verbindlich ist, darf man es wieder großschreiben. Ich würde es in jedem Fall großschreiben.