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Grammatik-Frage bei einer Bewerbung

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Wh!$
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Beiträge: 6777
Registriert: Sep 2001

Grammatik-Frage bei einer Bewerbung

Beitrag von Wh!$ »

Moin,

wie würdet ihr folgendes schreiben:

in Bezug auf Ihr Stellenangebot in der „Allgemeine Zeitung Mainz“ vom 20.Mai 2006, bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten.

Schreibt man in der AllgemeineN Zeitung Mainz, oder Allgemeine Zeitung Mainz, weil der Name der Zeitung so ist?

Danke für eure Hilfe :)
Flitsche
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Beiträge: 6294
Registriert: Nov 2001

Beitrag von Flitsche »

ich würd sagen, es ist beides möglich.. ich denke aber "Allgemeinen Zeitung Mainz" ist besser weil es sich flüssiger liest..

aber keine Garantie
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henning hat geschrieben:L'etat c'est Peter.
Rhyn
Humilation
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Beiträge: 10255
Registriert: Mai 2004

Beitrag von Rhyn »

grammatikalisch wäre mit "n" richtig, allerdings ist das ja ein eigenname. tippe aber trotzdem auf die angleichung.
wo ist agra?!
knisterwerk

Beitrag von knisterwerk »

Ohne Anführungszeichen, dafür mit n:
"... in Bezug auf ihr Stellengebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz ..."

Bei neuer Rechtschreibung bin ich jedoch mit der Großschreibung von Allgemeinen überfragt, da man es eigentlich nicht großschreiben dürfte. Ich weiß jedoch nicht, wie es mit Namen ist. Nach aktuellster Fassung, die aber noch nicht verbindlich ist, darf man es wieder großschreiben. Ich würde es in jedem Fall großschreiben.
agra

Beitrag von agra »

Ich würde es ebenfalls angleichen. Außerdem muss das Komma weg und ein Leerzeichen rein. Weiterhin würde ich "in Bezug" durch "bezugnehmend" ersetzen, aber das ist Geschmackssache.

Bezugnehmend auf Ihr Stellenangebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 20. Mai 2006 bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
Original geschrieben von knisterwerk
Ohne Anführungszeichen, dafür mit n:
"... in Bezug auf ihr Stellengebot in der Allgemeinen Zeitung Mainz ..."

Bei neuer Rechtschreibung bin ich jedoch mit der Großschreibung von Allgemeinen überfragt, da man es eigentlich nicht großschreiben dürfte. Ich weiß jedoch nicht, wie es mit Namen ist. Nach aktuellster Fassung, die aber noch nicht verbindlich ist, darf man es wieder großschreiben. Ich würde es in jedem Fall großschreiben.
Auf jeden Fall großschreiben, da es ein Eigenname ist.
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