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Keine Verfassungskrise ?!?

Verfasst: 03.07.2005, 11:07
von Fasolt
So jetzt starte ich einen zweiten Anlauf!

Ich habe mit diesem mittlerweilen geschlossenen Thread ein kleines Gedankenexperiment fortführen wollen, allerdings etwas sehr unglücklich. :rolleyes: In meinem Sozialkundeleistungskurs kam die Frage auf, was passiert, wenn das BVG die Vertrauensfrage für nicht verfassungswiedrig hält und so den Weg für eine BT-Auflösung ebnet, der Bundespräsident dennoch nicht unterschreibt. Uns ist allen nix besseres eingefallen, als die oben genannte Verfassungskrise. Oder was würde eurer Meinung nach passieren, wenn der BP die Auflösung des Bundestages nicht vollzieht ? Hmm? Da ham wir wohl alle ein Problem... :rolleyes: (ganz abgesehen, dass es ultrapeinlich wird für Schröder und Co.)


Was machen wir in diesem Fall? Wie ist dann die Verfahrensweise? :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:





mfg

Verfasst: 03.07.2005, 15:42
von Gustavo
Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz. Wenn Horst Köhler den Bundestag nicht auflöst, wird es auch keine Verfassungsklage geben, da diese ja nur das Ziel verfolgt, eine Auflösung des Bundestages zu verhindern...

Verfasst: 03.07.2005, 18:23
von agra
Einige Abgeordnete haben angekündigt, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden, falls Köhler dem Gesuch Schröders um Auflösung des Bundestags stattgibt.

Möglichkeit Nummer Eins wäre dann, dass das Bundesverfassungsgericht den Klägern Recht gibt und die Auflösung für verfassungswidrig erklärt.
Was dann passiert, kann ich dir nicht sagen. Entweder die SPD und die Grünen machen noch ein Jahr weiter, oder Schröder tritt zurück.

Möglichkeit Nummer Zwei (die für mich wahrscheinlicher ist) wäre, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abschmettert. In diesem Fall läuft alles wie geplant und wir dürfen im Herbst neu wählen.

Verfasst: 03.07.2005, 18:34
von Rex*Cramer
Warum sollten der Bundespräsident oder das Verfassungsgericht Neuwahlen Steine in den Weg legen? Sehe ich keinen Grund für.

Verfasst: 03.07.2005, 18:39
von Gustavo
Original geschrieben von agra
Einige Abgeordnete haben angekündigt, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden, falls Köhler dem Gesuch Schröders um Auflösung des Bundestags stattgibt.

Möglichkeit Nummer Eins wäre dann, dass das Bundesverfassungsgericht den Klägern Recht gibt und die Auflösung für verfassungswidrig erklärt.
Was dann passiert, kann ich dir nicht sagen. Entweder die SPD und die Grünen machen noch ein Jahr weiter, oder Schröder tritt zurück.

Möglichkeit Nummer Zwei (die für mich wahrscheinlicher ist) wäre, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abschmettert. In diesem Fall läuft alles wie geplant und wir dürfen im Herbst neu wählen.
Das geht doch am Thema völlig vorbei, agra. Er will wissen, was passiert, wenn die Klage erfolgreich verläuft und Köhler nicht unterschreibt. Das ist aber überhaupt nicht realistisch, denn es wird keine Klage geben, falls Köhler nicht unterschreibt, weil das einer Klage jeglichen Sinn entziehen würde. Warum sollte man gegen die Auflösung des Bundestags klagen, wenn der Bundestag mangels Zustimmung des Bundespräsidenten sowieso nicht aufgelöst wird?
Von daher halte ich die Frage schon für falsch gestellt, da die Klage eine Folge der Unterschrift Köhlers ist, die beiden sind nicht unabhängig voneinander.

Verfasst: 03.07.2005, 21:30
von Bananenbrot
Original geschrieben von Rex*Cramer
Warum sollten der Bundespräsident oder das Verfassungsgericht Neuwahlen Steine in den Weg legen? Sehe ich keinen Grund für.
Möglicherweise hat er verfassungsrechtliche Bedenken. Das wird doch seit Monaten diskutiert, oder?

Verfasst: 03.07.2005, 21:32
von agra
Original geschrieben von Gustavo
Das geht doch am Thema völlig vorbei, agra. Er will wissen, was passiert, wenn die Klage erfolgreich verläuft und Köhler nicht unterschreibt. Das ist aber überhaupt nicht realistisch, denn es wird keine Klage geben, falls Köhler nicht unterschreibt, weil das einer Klage jeglichen Sinn entziehen würde. Warum sollte man gegen die Auflösung des Bundestags klagen, wenn der Bundestag mangels Zustimmung des Bundespräsidenten sowieso nicht aufgelöst wird?
Von daher halte ich die Frage schon für falsch gestellt, da die Klage eine Folge der Unterschrift Köhlers ist, die beiden sind nicht unabhängig voneinander.
Nuja, ich war mir sicher, dass er die Frage nur falsch formuliert hat. Wenn dem nicht so ist, hast du natürlich Recht. Dann macht dieser Thread aber auch keinen Sinn, da sich keine Problemstellung ergibt.

Verfasst: 05.07.2005, 00:01
von Fasolt
Original geschrieben von agra
Nuja, ich war mir sicher, dass er die Frage nur falsch formuliert hat.





:rolleyes:




:daumen:



Jo, ich hab jetzt nochmal in der Schule nachgefragt und hab eingesehen, dass ich falsch weitergedacht habe, aber das wirklich Problem wurde gelöst.

thx



:w00t:



:catch:



mfg