Also der Anwalt meint, daß ein Widerspruch wenig Erfolgsaussicht hat, so daß ich zahlen werde (aber natürlich nicht innerhalb einer Woche; 10 Tage müssen mind. sein).
Das Fazit der Beratung ist:
Auch zum Ent- oder Beladen, beispielsweise beim Umzug, ist eine
Sondergenehmigung vom Tiefbauamt erforderlich. Probleme hierbei: a) Ist
es kostenpflichtig und b) problematisch sind wohl die Zeitangaben, denn z. B.
bei der Heimkehr vom Spanien-Urlaub mit dem eigenen Wagen können festen Zeiten,
beispielsweise durch Staus oder vorzeitige Abreise einige Tage früher,
nicht eingehalten werden.
Meist hilft es beim Ent- oder Beladen den Warnblinker zu benutzen und so
das Laden kenntlich zu machen, aber wenn der Knöllchen-Verteiler schlecht
drauf ist, schreibt er zusätzlich 10 EUR Strafgeld wegen Mißbrauch des
Warnblinkers auf.
Zumindest gegen Abschleppen hilft ein gut sichtbarer Zettel mit der
Handy-Nummer, denn es gibt mehrere Gerichtsurteile, die ein Abschleppen in
diesem Fall für unrechtmäßig erklärt haben. Gegen Knöllchen hilft es aber
weniger, auch wenn z. B. "Fahrzeug wird Beladen" daneben steht.
Wenn man jemanden hat, der beim Fahrzeug bleibt und auf dem Fahrersitz ist,
dann steht das Fahrzeug nur; d. h. dann kann es nur falsch stehen, aber nicht
falsch parken. Beispielsweise braucht man dann keinen Parkschein, weil das
Fahrzeug ja nicht geparkt wird.
(Das weiß ich noch aus der Fahrschule.)
Naja, jetzt werde ich über den Knöllchen-Man eine Beschwerde schreiben (gemäß Grundgesetz-Artikel 17).
Welche Behörde ist denn dem Tiefbauamt übergeordnet?
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