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[KT] Mit Gras erwischt

Verfasst: 28.10.2004, 20:25
von pe4ce
hab mal ne Frage:
nehmen wir an, jemand der in Hamburg wohnt, fährt übers Wochenende mit n paar Freunden nach Sylt(Schleswig-Holstein)um n bischen zu Zelten und so.
Diese Person wird dann von zivilen Zollbeamten in der Nähe vom Strand angehalten und durchsucht und diese besagte Person (kenn ich natürlich nicht Oo) hat ca. 2gr Gras dabei.
Die Zolljungs nehmen ihn mit aufs Zollamt, durchsuchen ihm die Schuhe, beschlagnahmen das Zeug und Papers, sowie Mischeschale ("Blechdose mit Cannabis-Anhaftungen").
Gegen die Person wird Anzeige erstattet.
(Derjenige ist übrigens 17Jahre alt)

Blüht ihm überhaupt irgendwas?
Bekommt er überhaupt Post? Oder wird da nur drinstehen, dass die Anzeige fallen gelassen wird oder sowas? Hat da jemand ähnliche Erfahrung und wie sieht das ganze rechtlich aus?

Außerdem macht die Person grad nen Führerschein...hat er in Bezug darauf mit Problemen zu rechnen?

Verfasst: 28.10.2004, 21:46
von [XS]SoF
es kann zu einer psychologischen untersuchung kommen, allerdings müssten die dann meines wissens nach zumindest einen drogentest gemacht haben.
bei 2g werden die sich nicht die mühe machen und im normalfall die anzeige fallen lassen.
is zwar nicht unbedingt angenehm, aber viel passieren tut im normalfall nichts bei solch geringen mengen...

...Greetz SoF

Verfasst: 29.10.2004, 13:00
von penny4
wenn du vorher nich schon strafrechtlich aufgefallen bist, passiert nix

Verfasst: 30.10.2004, 18:22
von Chimera
wenns nur 2 g waren passiert normalerweise nichts

Verfasst: 30.10.2004, 20:13
von thoschi
ich glaub die zentrale frage ist, ob man nen brief oder sowas bekommt, weil wenn die eltern das mitbekommen könnten sie unnett reagieren

Verfasst: 31.10.2004, 12:40
von pe4ce
am wichtigsten is eigneltich:
1. geht der brief an den betroffenen oder die eltern.
2. wie siehts mit dem führerschein aus, den er gerade macht.

Verfasst: 31.10.2004, 18:06
von monsieurx
ich würde mir so oder so keine hoffnung machen, dass deine eltern nix merken. auf dem brief steht eh, dass der von der polizei is.
aber wie wahrscheinlich ist denn bitte, dass ihr kontrolliert werdet?

Verfasst: 31.10.2004, 23:10
von trogloDyt
hm..prob is halt, dass Du minderjährig bist.... deswegen wird Deine regierung wohl oder übel wind von der sache bekommen :/

Verfasst: 01.11.2004, 18:47
von verkopft
also bei minderjährigen werden die eltern meistens direkt informiert, weil sie als schutzbefohlene wissen müssen das ihre sprößlinge "festgehalten" werden.

wegen dem führerschein: also es kommt darauf an was dein besagter "kollege" angegeben hat.weil alle straftaten im zusammenhang mit drogen an die führerscheinprüfstelle weitergegeben werden. wenn nun angegeben wurde, dass z.B regelmässig gekifft wird, kann die führerscheinstelle auf eine untersuchung zur eignung als kraftfahrer bestehen. wenn gar nix gesagt wurde is man fein raus, weil sie ansonsten nur eingreifen dürfen wenn ein direkter bezug zum straßenverkehr vorhanden ist. also wenn man erwischt wird klappe halten und freundlich bleiben, weil man sich _immer_ um kopf und kragen redet.

wegen dem brief naja das ein bissl wie lotto :D
manche bekommen brief das es eingestellt wurde, manche vorladung zur polizei zwecks befragung( AUF KEINEN FALL FOLGE LEISTEN), manche bekommen beides. ein freund von mir wurde angehalten im auto, nix dabei, drogentest gemacht _> positiv _> normal als kiffer. der erwartete das volle progeramm mit führerschein drogenscreenings etc, is aber seit über 1 jahr nix gekommen und wird auch nicht mehr :) ))

Verfasst: 01.11.2004, 19:15
von monsieurx
einen drogentest (pisstest) auf jeden fall verweigern, der is freiwillig. als folge davon musst du dann zum blutttest, der aber nur den aktuellen konsum (24-48h) nachweisen kann. wenn du weißt, dass die dir nix nachweisen können mach das so.

Verfasst: 01.11.2004, 19:55
von trogloDyt
Original erstellt von monsieurx
einen drogentest (pisstest) auf jeden fall verweigern, der is freiwillig. als folge davon musst du dann zum blutttest, der aber nur den aktuellen konsum (24-48h) nachweisen kann. wenn du weißt, dass die dir nix nachweisen können mach das so.
WORD!

Verfasst: 07.11.2004, 21:48
von uneec
unter 18 kommt der brief auf jeden fall direkt an die eltern..

im normalfall hat das keine ernsten konsequenzen, ausser der der eltern.

Verfasst: 11.11.2004, 14:06
von [XS]SoF
hast du nun auch einen test machen müssen oder nicht?
wenn ja, dann kann es dir u.U. an den führerschein gehen. kumpel von mir wurde erwischt, allerdings direkt auf moped und musste autoführerscheinprüfung daraufhin erstmal einstellen und zum psycho test etc...ein jahr drogenfrei nachweisen bla...das volle prog...sehr hart.

Greetz SoF

Verfasst: 12.11.2004, 10:02
von Gast
warscheinlichkeit dass es wegen geringfügigkeit fallengelassen wird is groß.
musst halt wissen wie viel bei euch ne geringe menge is.
bei uns in hessen sinds 30 gramm deshalb hatt ich noch nie probleme ;)