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Re: Re: Polizeikontrollen (inkl. Live vorfall - War ich zu aggresiv?)

Verfasst: 24.06.2005, 07:34
von shiboyu
Original geschrieben von kne`emo
Definitiv nicht!
Wenn man Bullen nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Nase drückt, dass man sich nicht alles gefallen lässt und sie keine Götter sind, nutzen sie das auch schamlos aus und schikanieren einen wo sie nur können. Man ist ja "Polizist" und "Gesetzeshüter", sodass man beim geringsten Verdacht die schärfsten Mittel zu Rate ziehen darf.
Bullshit. Lasst euch nichts von denen gefallen. Lasst euch nicht duzen und nicht mit abfälligen Bemerkungen anpöbeln.
Mit meinen fast 20 Jahren ist es keine Seltenheit, dass ich von Bullen bei Personalkontrollen einfach so geduzt werde.
Darauf reagiere ich mit eineim trockenen: "Ich kann mich nicht entsinnen, Ihnen das Du angeboten zu haben."
-Und wenn ich dem Bullen damit ins Wort falle, das ist mir mit der Zeit echt scheißegal geworden.

Ich hab schon zu viele schlechte Erfahrungen mit Bullen gemacht.
aufruf zur revolte ? :ugly:

Verfasst: 25.06.2005, 12:17
von Bind
Unglablich.... aber wahr!

Ich wurde gestern schon wieder "angehalten". Zwei mal Polizeikontrolle in zwei Tagen, dass muss mir mal einer nachmachen!

Diesmal waren es die Kollegen in Zivil mit dem Hund hinten drinne. :D

Kumpel und ich standen gestern abend auf dem Parkplatz vor ner Disco und haben uns überlegt ob wir rein gehen oder nich. War nämlich nich wirklich was los da.
Dann fuhr nen Opel Astra Kombi mit verdunkelten Scheiben hinten vorbei, mit zwei Leuten drinne vorbei. Die guckten so komisch, fuhren aber weiter, ich hab mir aber schon gedacht, dass das Polizei is, weil ich weiß, dass die solche Kisten fahren.

Nach ca. 5 Min, kamen sie dann von der anderen Seite an, Scheinwerfer angelassen ausgestiegen. Einer von denen war nen übler Schrank. Waren aber auch sehr locker drauf muss ich sagen. Dann mussten wir aussteigen, Taschen ausleeren, dann haben se halt das Auto nach verdächtigen Sachen durchsucht, haben aber nix gefunden (hab auch nix illegales). Noch nen bisschen mit denen gelabert und dann sind se wieder abgehauen.
Aber was die alles gefragt habe: Ist das ihr Handy? Wann haben sie sich dieses Radio gekauft? Hatten sie schonmal was mit der Polizei zu tun? Haben sie Drogen dabei? O.o

War also auch keine negative Erfahrung, sondern lief cool ab.
Aber das is schon krass, 2,5 Jahre garnix und dann gleich 2 mal hinternander. :)

Verfasst: 24.07.2005, 15:19
von g!z3h
uhhh kann mein erlebnis von gestern nacht,mal hier mit einbringen....

ich war auf einer party bei mir in der stadt,kollege von mir wollte kippen an der tanke kaufen,war aber voll wie´n eimer. k,ich fahr ihn...der motor war kalt,also schön niedertourig gefahren. auf dem rückweg,an der letzten großen kreuzung vor dem viertel wo ich hinmußte,standen wir vor ner roten ampel. der motor war jetzt warm und ich dachte mir,gut,geb ich halt mal gas,hab bock auf druck im rücken...die ampel springt auf grün,ich jubel los,dreh noch den zweiten sehr hoch,bremse runter und biege dann in die seitenstraße ab wo ich hin muß - da wunder ich mich weshalb der bmw von der ampel so zügig hinter uns her kommt...blaulicht! klasse...hatte vier bier über den abend verteilt getrunken,also mal schaun was das wird :rolleyes:

"perso,fahrzeugschein,"renngenehmigung" bitte.und besitzen sie kein abblendlicht?" same old story :rolleyes:

gut,hab mir dann was anhören dürfen von wegen das waren über 100,vom naheliegenden fest wären radfahrer ohne licht unterwegs (ok,da hät ich dran denken müssen...) und pipapo - ob ich getrunken hätte.meine antwort "öhhh...n´bier"."sind sie dann mit einer alkoholkontrolle einverstanden?" "klaro *hust*"...

guuut,also mit dem kerl zum kofferraum des dummen bullen bmw gelatscht und zugesehn wie der seine apparatur zusammen stöpselt..."haben sie das schon mal gemacht?" ich so "neee...erste kontrolle".hab mich dumm gestellt,und erstmal viel zu schwach geblasen. dann angefangen zu zittern,weg geschwankt,und hyperventiliert,panik vorgespielt. hab dann nochmal blasen müssen...*bang* Messergebnis von...0,0 :D Mein letztes Bier lag ne dreiviertelstunde zurück.War trotz allem sehr fit. kommt das "klare" ergebnis durch das hyperventilieren? hab damit ja praktisch meine lunge durchgespült.

naja...ende vom lied war - ich soll mir das ne lehre sein lassen,gefälligst langsamer fahren,und doch bitte mein abblendlicht benutzen. fuhr bis da nur mit nebel rum...wollte die schlafaugen nicht wecken :p kein verwarnungsgeld,kein bußgeld,keine punkte...glück gehabt.

größte strafe war aber eh...: "na,den wagen vom vater geliehn,nicht war?" :rolleyes:

un nu dürft ihr auf mich schimpfen weil ich böse war :wink2:

Verfasst: 24.07.2005, 22:31
von Bind
Warst böse und hattes Nebellichter an. Eiei, das darf nicht nochmal passieren, nen Porsche hats doch nicht nötig. :)

Verfasst: 24.07.2005, 22:32
von gotcha
Original geschrieben von g!z3h


größte strafe war aber eh...: "na,den wagen vom vater geliehn,nicht war?" :rolleyes:

du böser du :ugly:
[small]ich würde net mal mit einem bier fahren aber das ist jetzt was anderes[/small]

was haste denn auf den kommentar mit deinem vadder geantwortet? :D

Verfasst: 25.07.2005, 00:21
von Bananenbieger
Original geschrieben von Gotcha
was haste denn auf den kommentar mit deinem vadder geantwortet? :D
bestimmt mit "...dei mudder!" :ugly:

wieso biste immer mit Nebellichter und nicht Abblendlicht gefahren?

Verfasst: 25.07.2005, 18:47
von g!z3h
die front des 44er wirkt einfach besser mit geschlossenen schlafaugen... is halt so :|

und auf das blöde kommentar vom polizist,hab ich nur gemeint,"neee is meiner,bin porsche mitarbeiter :p "

Verfasst: 25.07.2005, 18:55
von wee
als ob n porsche azubi sich eher nen porsche leisten könnte, als irgendnen anderer lol :P

Verfasst: 25.07.2005, 19:26
von g!z3h
stell dich mal bei uns an die theke und kauf dir mal ersatzteile - ohne prozente kommst du da nicht weit :p

es kann sich auch jeder andere so ne kiste kaufen und auch leisten,aber nen porsche azubi hat´s eben etwas leichter *g*

Verfasst: 25.07.2005, 20:28
von wee
ohne meine bmw mitarbeiter prozente hätte ich es nichma leicht meinen bmw zu fahren :/

Verfasst: 25.07.2005, 21:19
von gotcha
da ist was dran, würde ich nicht billig an E12 teile kommen könnt ichs mir auch net leisten

Verfasst: 25.07.2005, 22:07
von Gast
dito @ euch 3 da oben

Verfasst: 26.07.2005, 17:16
von NAIL
Original geschrieben von creks
mit einem kleinen fick ?
Ich hab genau gewusst, dass das kommen wird!
Ich habs genau gewusst!!!

Verfasst: 26.07.2005, 21:10
von shiboyu
Original geschrieben von mcfly
dito @ euch 3 da oben

und ich depp arbeite in nem apple/pc laden :(

Verfasst: 26.07.2005, 21:11
von Gast
Original geschrieben von sp00n
und ich depp arbeite in nem apple/pc laden :(
mach dir nix draus, hauptberuflich studier ich informatik :(

Verfasst: 26.07.2005, 21:16
von wee
Original geschrieben von mcfly
mach dir nix draus, hauptberuflich studier ich informatik :(
hab selbst ma informatik studiert.. und bin trotzdem bei dem saftladen gelandet :(

Verfasst: 07.08.2005, 01:40
von >V
wurd nur 1x angehalten als deutschland gespielt hat und ich zum burgerking gefahren bin

p- alkoholkontrolle, haben sie was getrunken
i- ja hab vor 2st nen glas bier getrunken

sie geht zum kollegen kommt wieder und wünscht mit ne gute fahrt :ugly:
hab aber echt nur 1 bier getrunken aber ich musste nichma pusten oder wurd nichma geblendet mit der funzel, hätte ich ja auch ne flasche vodka saufen können zB =)

naja sonst wa noch nie was obwohl mein wagen komplett umgebaut ist mit schürzen auspuff und und und .. aber interessiert irgendwie keinen :)

Verfasst: 07.08.2005, 01:56
von Lucky5
abgesehen vom fahrzeugschein vorzeigen und personalien angeben usw. hast du nix zu tun.
er darf weder ohne deine aufsicht das auto durchsuchen, noch darf er einen drogenschnelltest oder alkoholtest befehlen.

du hast durch dein gehorchen die sache stillschweigend hingenommen und somit eingewilligt.
nachdem er gesagt hat, werden sie nicht frech usw., haettest du weiterhin auf dein recht bestehen muessen und nicht nachgeben. da du es doch getanh ahst, hast du eingewilligt.

richtig wäre gewesen:
den alkoholtest und drogentest verweigern. dann haette er dich zu einer blutprobe gewzungen und du haettest ihn hinterher wegen körperverletzung anzeigen können!

Verfasst: 07.08.2005, 13:42
von pandorra
hmm, wurde bisher drei mal aufgehalten...
das erste mal war recht nett :>
war mit dem corsa von meiner mom unterwegs, abends so um elf, im frühjahr, tagsüber angenehm, nachts verdammt kalt und ich hatte nur ein shirt an...
ich fahr an einer einfahrt von einem wohnblock vorbei und seh schon den gestreiften bus...
kaum bin ich vorbei geht das blaulicht! an und sie fahren hinter mir her und winken mich mit der roten kelle energisch auf ne bushaltestelle...
ich steig aus, kommt der erste schon angerannt und schreit rum (nachts um elf) ich soll sofort wieder in den wagen (?)
ich mich also wieder reingesetzt, kommt der zweite mit dem standard smalltalk (drogen, alk, papiere), hatte nichts getrunken, keine drogen intus und den fahrzeugschein hab ich nach etwas längerer suche im sicherungskasten gefunden (war ja nicht mein auto ;>)
der erste schleicht derweilen ums auto, als ob man bei einem default blauen fünftürigen 1,0 liter b corsa mit sitz-schonbezügen was illegales finden würde...
der andere glaubt mir bezüglich drogen kein wort und läd mich zum pissen ein; war gerade fünf minuten unterwegs und davor noch beim kumpel aufm klo gewesen, hatte also keinen großartigen harndrang, aber immerhin ein paar tropfen, womit er dann glücklicherweise zufrieden war...
ich (kalt, shirt) geh zurück ins auto und mach die tür zu, weil ich gefroren hab wie nichts, kommt der etwas nervöse kollege gleich wieder angesprungen und schreit rum, ich soll sofort aus dem wagen raus...
ich steig süffisant grinsend aus "können sie sich mal bitte entscheiden? mir ist saukalt und ich stell mich nicht shirt in die kälte", er will irgendwas sagen, aber der andere meint, es sei in ordnung...
nach ZEHN! minuten ruft mich einer wieder zum bus und zeigt mir den teststreifen, auf dem das feld für cannabis nicht so ganz deutlich zu sehen war (zwei tage vorher letzten konsum gehabt)
dann meint der eine (nette) kollege, wann ich denn gekifft hätte, ich es ihm gesagt, meint er "na dann ists ja nicht so wild, abe rbitte nicht direkt danach auto fahren, schönen abend noch"
wenn da zwei so nervöse affen am start gewesen wären, hätte das warscheinlich noch ewig gedauert....!
kommt immer auf den polizisten an, gibt wirklich verdammt nette, dei es geschnallt haben, dass sie nicht fürs rumpöbeln bezahlt werden udn es gibt vollidioten, die meinen gottes rechter arm zu sein und mal eben jemanden kassieren, der sich mit einem maßkrug vom kirchweihplatz entfernt und ihn in die ausnüchterungszelle stecken obwohl maximal angetrunken ist.........

Verfasst: 10.08.2005, 21:31
von verpeilt
Original geschrieben von Bind
Ich wurde verwunderlicher Weise noch nie angehalten (fahre 2,5 Jahre).
same here.
sind bei mir knapp über 2 jahre jetzt.

liegt aber denke ich auch daran, dass ich kein eigenes auto habe und dementsprechend unsere familienkutsche fahre (silberner ford mondeo kombi) und eher ländlich wohne.

Verfasst: 10.08.2005, 22:04
von Fr33m4N
Damit dir so eine Scheisse nicht nochmal passiert:

Verhalten in Polizeikontrollen
aus DFWIKI, der freien Wissensdatenbank

Natürlich sollte man Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss besser vermeiden – und zwar nicht primär wegen der Polizei, sondern hauptsächlich wegen der Gefahr die man dadurch für sich und andere Personen darstellt! Selbst wenn es bei einem evtl. Unfall nicht zu einem Personenschaden kommen sollte, kann man mit einer kurzen Fahrt seine finanzielle Zukunft riskieren (Versicherung + Co.)!

Solltest Du trotz der vielen Gegenargumente doch einmal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Auto fahren, und kommst Du dabei in eine Polizeikontrolle, so hilft Dir hoffentlich in der einen oder anderen Situation diese FAQ.

Ich habe mich ausführlich in das Thema eingearbeitet (wen wundert es, dass Betäubungsmittelfragen mein Schwerpunkt sind..), garantiere aber natürlich trotzdem nicht für Fehlerfreiheit. Davon abgesehen werde ich die Hinweise nach Bedarf von Zeit zu Zeit verändern und erweitern, um den Text auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu halten. Falls noch ungeklärte Fragen übrig bleiben, lasst es mich wissen. Ich werde sie dann in die nächste Version einbauen.

Allgemeines:

· Generell gilt im Umgang mit der Polizei: Zurückhaltend sein! Keine Panik! Aufgeregtes Verhalten macht Dich erst Recht verdächtig, ganz zu schweigen von unnötiger Aggressivität gegenüber der Polizei (auch wenn man noch so schlechte Erfahrungen gemacht hat). Man sollte also unbedingt versuchen, es so ruhig wie möglich angehen zu lassen. Durch besonnenes Verhalten und freundliches Auftreten sind schon viele weitergeschickt worden (ich selbst auch!), nachdem der Polizist wahrscheinlich schon alles gemerkt hatte und eigentlich alles zu spät war.

· Wenn Du in eine Straßensperre fährst oder von einem Zivilfahrzeug angehalten wirst, wird man Dich zunächst bitten, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Dazu bist Du selbstverständlich verpflichtet. Kann man die Papiere nicht vorzeigen, ist das für die Polizei schon mal ein Grund, genauer hinzuschauen. Wenn der Polizist „keine Lust“ hat, die Personalien per Telefon oder Online abzuklären, darf er den Fahrer mitnehmen und auch ohne richterlichen Beschluss bis zu 12 Stunden festsetzen. Daher bei Fahrten zu „problematischen Uhrzeiten“ (oder in problematischen Zuständen) IMMER die Papiere dabeihaben, so griffbereit wie möglich, damit man nicht erst mit zitternden Händen und unter Maglite-Flutlicht das ganze Portemonnaie durchkämmen muss.

· Sitzt man nicht alleine im Auto, können auch von allen Mitinsassen die Personalausweise kontrolliert werden. Dass dies nicht erlaubt ist, ist ein IRRTUM. Einen Ausweis sollte man - um sich unnötigen Aufwand und etwaige Aufenthalte bei der Polizei zu ersparen - sowieso immer mit sich führen.

· Ab jetzt gilt folgendes: Angaben zur Person MÜSSEN gemacht werden. Angaben zur Sache sollte man AUF KEINEN FALL machen.

· Was den weiteren Ablauf der Kontrolle betrifft, gilt dieser wichtige Tip: Die AKTIVE MITHILFE des Beschuldigten darf NICHT erzwungen werden. Dies hat zur Folge, dass man jede Maßnahme, die ohne eigene Mithilfe nicht durchgeführt werden kann, VERWEIGERN darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 81a StPO, der da lautet: „Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden [...]. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe [...] OHNE EINWILLIGUNG des Beschuldigten zulässig [...].“ Über dieses Recht auf Verweigerung der Maßnahmen muss Dich der Polizist BELEHREN! Aber Vorsicht: Tut er es nicht, bleiben die so gewonnenen Beweise trotzdem verwertbar. Teilweise ist das deutsche Recht auf den ersten Blick etwas paradox.

· Die Kontrolle von Beifahrern auf Alkohol- oder Drogenkonsum ist RECHTSWIDRIG. Beachte: Antwortet der Beifahrer auf die Frage „Dürfen wir auch Sie mal einem Test unterziehen“ mit JA, wird der Test RECHTMÄßIG – und man kriegt auch als Beifahrer unter Umständen Probleme. Daher: Tests VERWEIGERN! Der Polizist wird nicht den Fehler machen, einen Beifahrer mit zur Blutprobe zu nehmen – es sei denn natürlich, dass der Beifahrer z.B. durch einen Griff ins Lenkrad einen Unfall verursacht hat.

· Beachte die Psychotricks, die Polizisten gerne anwenden. Man hört zum Beispiel oft Sätze wie „Darf ich mir mal Ihre Pupillen anschauen“ oder „Sie sind doch sicher mit einem Alkoholtest einverstanden“. Derartig formulierte Sätze sind grundsätzlich ein Zeichen dafür, dass der Polizist für das, was er vorhat, eine Einwilligung von uns braucht! Und die sollte man ihm auf keinen Fall geben, dadurch werden nämlich auch rechtswidrige Eingriffe RECHTMÄßIG. Außerdem werden so etwaige Beweisverwertungsverbote umgangen.

· Merke Dir einfach folgendes: Du darfst ALLES verweigern, was ohne Deine Mithilfe nicht durchgeführt werden kann. Du darfst sogar die Abgabe einer Blutprobe verweigern (und dies solltest Du auch AUSDRÜCKLICH tun, um evtl. disziplinarische Maßnahmen einleiten zu können!) – Du musst diese dann allerdings DULDEN. Dies ist aber juristisch etwas anderes, als wenn Du Dich mit ihr EINVERSTANDEN erklärst!

Alkohol:

· Dieser Punkt hat die folgende wichtige Auswirkung: Den Atemalkoholtest darf und sollte man UNBEDINGT verweigern – sofern man Alkohol getrunken hat. Der Atemalkoholtest ist einerseits erwiesenermaßen sehr ungenau, er kann zum Beispiel durch Mundsprays beeinflusst werden. Andererseits begründet schon die gemessene Alkoholkonzentration eine eigene Straftat (§ 24a StVG)!

· Es ist allgemein anerkannt, dass das Verweigern des Atemalkoholtests zusammen mit weiteren Anzeichen, wie z.B. Alkoholgeruch, einen Anfangsverdacht begründet. Eine Blutprobe darf danach also angeordnet werden. Wenn Du Alkohol getrunken hast – verweigere den Test TROTZDEM. Zur Blutprobe musst Du danach sowieso. Aber in vielen Fällen ist kein Arzt vor Ort, und man muss Dich erst in die Gerichtsmedizin fahren. Unterschätze nicht den Zeitgewinn! Der bringt Dir unter Umständen die entscheidenden 0,1 Promille weniger – abgesehen davon ist die Messung viel genauer als die auf der Straße.

· Wenn Du KEINEN Alkohol getrunken hast, sondern unter Drogeneinfluss fährst, gilt natürlich etwas anderes. Dann solltest Du dem Test zustimmen. Denn wenn man dann 0,0 pustet und die Frage nach etwaigem Drogenkonsum mit einem souveränen „Drogen nehme ich sowieso nicht“ beantwortet, hat der Polizist sicher schon mal nicht den schlechtesten Eindruck – und lässt einen wahrscheinlich weiterfahren.

· Übrigens ist es für das Zurückerhalten der evtl. entzogenen Fahrerlaubnis äußerst entscheidend, wie das Verhalten in der Kontrolle zum jeweiligen Testergebnis passte. Wenn man also weiß, dass man wirklich jenseits von Gut und Böse ist, und einem der Lappen unter Garantie abgenommen wird, sollte man nicht versuchen, mit aller Gewalt so klar und deutlich wie möglich zu sprechen und sich „normal“ zu verhalten. Unter Umständen gelingt einem dies nämlich, und genau das könnte einem später das Genick brechen. Der GESAMTE Ablauf einer solchen Kontrolle wird dokumentiert. Stellt sich dann später heraus, dass man zwar 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, man aber während der Kontrolle noch klar und deutlich mit den Polizisten über den Sinn solcher Maßnahmen diskutiert hat, spricht dies für eine extreme Trinkgewohnheit, und der Lappen rückt in weite Ferne.

· Lasst Euch also unter keinen Umständen auf noch so nebensächlich erscheinende Gespräche mit den Polizisten ein. Der Polizist ist keiner Deiner Freunde, auch wenn er freundlich rüberkommt. Die Jungs sind GESCHULT, und TESTEN einen in solchen Gesprächen, ohne dass man es merkt.

Drogen:

· Jetzt wird es interessant: Wie bereits festgestellt, darf man alles verweigern, was ohne Mithilfe nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt also auch für den Pupillentest! Denn dafür muss man den Polizisten anschauen und das Auge offen halten, also „mithelfen“ im Sinne des Gesetzes.

· Ob dies sinnvoll ist, kann ich nicht beantworten. Es gibt Richter, die das Verweigern des Pupillentests als Anfangsverdacht für Drogenkonsum gelten lassen – eine Blutprobe kann danach also angeordnet werden. Andere Richter haben entschieden, dass noch weitere Umstände hinzutreten müssen, um einen Anfangsverdacht zu begründen. Die Rechtslage ist hier unklar, der BGH hat sich noch nicht geäußert. Ich werde es im Auge behalten, bis es hier neues gibt muss jeder für sich selbst ausmachen, ob er den Pupillentest verweigert oder nicht. Vielleicht ist an dieser Stelle noch ein Bisschen Kooperation angebracht, um die Polizisten „milde zu stimmen“. Ich habe mich dem Pupillentest bisher jedenfalls immer unterzogen, und musste noch nie mit zur Blutprobe, obwohl meine Pupillenreaktionen sicherlich das eine oder andere Mal „fragwürdig“ waren

· Unbedingt verweigern sollte man jede Art von Gleichgewichtstests und „Laufproben“, da man die sogar nüchtern teilweise nicht schafft, das „Nichtbestehen“ dann aber als drogenbedingte Ausfallerscheinung gewertet wird!

· Auch den Urintest und Speicheltests sollte man verweigern. Lass Dich nicht einschüchtern. Der Polizist wird es mit Sprüchen wie „Wenn Sie den Urintest nicht machen, ordnen wir eine Blutprobe an“ versuchen. Das ist natürlich totaler Blödsinn, denn die Blutprobe wird ERST RECHT angeordnet, wenn man in den Becher pinkelt und der Teststreifen bunt leuchtet. Außerdem darf einem die Polizei sowieso keine „Vergünstigungen“ oder dergleichen anbieten. Wenn Du kooperierst, wirst Du dadurch im Endeffekt keine mildere Behandlung erwarten können, egal was der Polizist Dir anbietet.

· Urintests sind inzwischen so preiswert geworden, dass man nicht darauf hoffen sollte, dass es sich bei der Frage nach dem Einverständnis nur um einen Test handelt. Wenn Dich der Polizist fragt, ob Du mit einem Urintest einverstanden bist, so gehe davon aus, dass Du ihn auch gleich wirklich abgeben musst. Natürlich kannst Du das Einverständnis bis zum Schluss zurückziehen – Spielchen spielen ist hier aber sicher nicht angebracht. Besser ist folgendes:

· Verweigere von Anfang an nachdrücklich jegliche Mitwirkung. Dann hat der Polizist nämlich ein Problem. Er muss jetzt zwischen rechtswidrigen Eingriffen und dem, was gerade noch rechtmäßig ist, abwägen. Ich schildere hier kurz eine Situation, in der ich mal war, und in der der Polizist dann zum Glück (für ihn!) „richtig“ entschieden hat: Ich war stocknüchtern (und nach einer längeren Drogenpause!) nachts in Frankfurt unterwegs, wurde angehalten, sollte getestet werden, verweigerte den Urintest. Daraufhin sollte ich mit zur Blutprobe. Ich war stinksauer, weil ich total übermüdet von der Arbeit kam, und wollte die Umstände, die den Anfangsverdacht rechtfertigen, wissen. Außerdem wollte ich den Namen und die Dienstnummer wissen und kündigte im Falle einer Blutprobe eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Körperverletzung an. Daraufhin durfte ich weiterfahren. Souveränes (aber freundliches!) Auftreten schadet nie – die Polizisten nachts auf der Straße rechnen nicht damit, dass man weiß was sie dürfen und was nicht.

· Beachte außerdem die kurzen Nachweiszeiten im Blut! Einiges, was im Blut schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar ist, ist im Urin tage- oder sogar wochenlang zu finden. Ich wiederhole es noch mal: Wenn Du irgendeinen der Schnelltests mitmachst, und dieser ist positiv, musst Du zur Feststellung der genauen Konzentrationen SOWIESO mit zur Blutprobe. Nach einem positiven Schnelltest ist die Blutprobe aber AUF JEDEN FALL rechtmäßig. Verweigert man die Schnelltests, wird es sich der Polizist zweimal überlegen, ob er eine Blutprobe anordnet und sich so evtl. disziplinarischen Maßnahmen aussetzt.

Durchsuchung des Fahrzeugs

· Gemäß § 102 StPO darf die Polizei, wenn man einer Straftat verdächtigt wird, sowohl den Verdächtigen selbst, als auch seine Wohnung, sein Haus und seinen PKW durchsuchen. Zwar braucht sie dafür normalerweise einen richterlichen Beschluss. Dieser ist jedoch bei „Gefahr im Verzug“ nicht notwendig. „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass das Warten auf den richterlichen Beschluss z.B. die Beseitigung der im Auto vermuteten Drogen bedeuten würde. Sitzt man sichtbar abgeschossen im Auto, besteht also der Verdacht des Drogenbesitzes, so darf sowohl das Auto als auch der Fahrer direkt vor Ort durchsucht werden.

· NICHT durchsucht werden dürfen dagegen die Mitinsassen, es sei denn, sie werden selbst wegen Drogenbesitzes verdächtigt. Hier siehst Du, wie wichtig es für Beifahrer ist, Drogentests zu verweigern.

· NICHT durchsucht werden darfst Du und Dein Auto außerdem, wenn sich der Verdacht des Drogenbesitzes nicht begründen lässt, wenn man Dir also z.B. keine Drogenwirkung ansieht. Problematisch ist allerdings, dass unter bestimmten Umständen auch rechtswidrig erlangte Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen – es ist also immer besser, nichts im Auto zu haben.

Folgen

· Wird Dir Alkoholkonsum über 0,5 Promille oder Drogenkonsum nachgewiesen, so ist dies nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 250 – 1500 Euro Geldstrafe, mindestens (!) 1 – 3 Monaten Fahrverbot und 4 Punkten bestraft.

· Hast Du zusätzlich zum nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenkonsum Ausfallerscheinungen, z.B. Artikulations- oder Gleichgewichtsstörungen, ist dies nach § 316 StGB eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, sofortigem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Führerscheinsperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, 7 Punkten und der Anordnung einer MPU sanktioniert.

· Hast Du zusätzlich einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, warst Du also z.B. in einen Unfall verwickelt, ist dies nach § 315c StGB ebenfalls eine Straftat, der Strafrahmen geht hier dann schon hoch bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Vorsicht: Auch bei fremdverschuldeten Unfällen hast Du KEINEN Versicherungsschutz, das Ganze kann also sehr teuer werden.


Sehr aufschlussreich wie ich finde! ;)

Verfasst: 11.09.2005, 02:36
von toxelchen
so,

habe eben meine erste polizeikontrolle hintermir. bin aber auch selbst schuld. :>

war grad mit meinem kumpel in der stadt und bin sehr zügig gefahren. dann fuhr ich ne 2 spurige strasse hoch und blinkte links, wollte drehen. (mein fehler)

hinter mir stand die polizei und ich fuhr los und biegte ab. die polizei hinterher mit blaulicht. :ugly:

ich so "wtf!!!??!!"

naja, rechts ran, motor aus und schon gedacht scheisse.

polizist kommt an, "führerschein und fahrzeugpapiere."

ich hatte natürlich nichts dabei. habe den fahrzeugschein daheim gehabt, weil ich was im internet geschaut hatte und mein geldbeutel inkl ausweis war im anderen auto. zum glück konnte sich mein beifahrer ausweise.

naja, der polizist meinte halt "warum sind sie links abgebogen?"

ich "ja, ich will heim fahren"

polizist "man DARF nur gerade ausfahren. abbiegen ist verboten"

ich "ups...sry, wusste ich echt net"

polizist "haben sie alkohol getrunken?"

ich "nein, trinke garkeinen alkohol und nehme auch keien rauschmittel"

polizist "warum qualmen ihre reifen?"

ich "olol....ka...vom zügigen anfahren" :>

polizist "k, mom mal"

er läuft mit seinem kollegen zum auto und überprüft die daten. ich war sichtlich nervös.

nach 6 min ruft er mich zum auto und meint auf wenn das auto zugelassen ist.

ich "auf meine mutter" (ist billiger)

polizist "wie heißt ihre mutter und wann wurde sie geboren"

ich "aehm...carmen und am *überleg* ahh....20.6...ahhh....1959"

polizist "nein, 1960"

ich "ach...richtig, 59 war mein vater"

ploizist "ok"

ich "wieviel kostet es?"

polizist "ach weißt du was, fahr jetzt sofort heim und mach dirnen schönen abend"

ich "echt...vielen dank....werde auch jetzt drauf achten"

polizist 2 "aber fahr jetzt normal sonst müssen wir deiner mutter sagen, wie du fährst"

ich "k, amch ich...danke nochmal und schönen abend"

polizisten "jo, danke und fahr vorsichtig"

naja, dann sind sie mir noch 100m nachgefahren und dann waren sie weg.

fande die beiden sehr geil. hätte eigentlich ne höhere strafe bekommen müssen. aber die waren echt gut drauf. :>

Verfasst: 11.09.2005, 03:20
von g!z3h
hatte letzte woche meine erste kontrolle mit nem firmenwagen. sollte nach dem tanken noch was zur post bringen,fand auf anhieb keinen parkplatz und bin dann dreimal um den block gefahren,nach dem ersten mal war die bullerei dann schon hinter mir. hab dann mal auf offener straße gewendet um zu schauen ob die wirklich hinter mir her sind,und siehe da,schon ging das blaulicht an :rolleyes: als die dann aber gesehn haben das ich n porsche kittel trage ham se nix mehr großartiges gesagt,nur gemeint sie wollten mich mal anhalten weil im frühjahr bei uns n auto gestohlen wurde ._O der eine war ganz angetan vom auto,996 4s,hat mich noch voll ausgefragt :>

ne,aber war lustig :lol:

@freeman
danke für den text,sehr informativ und sicher mal zu gebrauchen <:

Verfasst: 13.09.2005, 16:08
von laars
Original geschrieben von |glp|pandorra
h mal bitte entscheiden? mir ist saukalt und ich stell mich nicht shirt in die kälte", er will irgendwas sagen, aber der andere meint, es sei in ordnung...
nach ZEHN! minuten ruft mich einer wieder zum bus und zeigt mir den teststreifen, auf dem das feld für cannabis nicht so ganz deutlich zu sehen war (zwei tage vorher letzten konsum gehabt)
dann meint der eine (nette) kollege, wann ich denn gekifft hätte, ich es ihm gesagt, meint er "na dann ists ja nicht so wild, abe rbitte nicht direkt danach auto fahren, schönen abend noch"
wenn da zwei so nervöse affen am start gewesen wären, hätte das warscheinlich noch ewig gedauert....!
jo da hast du massig glück gehabt denn für eine MPU reicht sogar schon der Nachweis von THC-Abbauprodukten, die, je nach Konsum, sogar noch nach mehreren Wochen im Urin nachweisbar sind. Deswegen immer auf Bluttest bestehen, wenn man zuletzt vor ein paar Tagen gepafft hat.

edit: ich seh grad dass du vor dem polizisten sogar zugegeben hast vor 2 tagen geraucht zu haben. alter schwede, das ist eigentlich so ziemlich das falscheste was man machen kann ;)

also wenn das bei mir geklappt hätte wär ich glaub ich erstmal lotto spielen gegangen. vielleicht ists ja ne sträne ;)

Verfasst: 20.09.2005, 11:20
von icetea20000
Ich wurde die Tage auch angehalten ...

Vorher anner Tanke gewesen und musste Führerschein da lassen weil EC karte nicht funktioniert hat ...

also 500 Meter nach der Tanke die Kontrolle ich werd angehalten

P: Führerschein / Fahrzeugschein
I: Öhmm Führerschein musste ich grade bei der Tanke lassen ...
P: Wie jetzt?Naja dann bitte den Personalausweis ... von ihrem Kollegen bitte auch

Mensch geht weg zum Auto um alles zu überrüfen andrer läuft ums Auto rum meint mein Kollege so ey du hast auch kein TÜV o_0 ach ja ganz vergessen mist .... Plizist kommt zurück

P:Also erstmal haben sie kein TÜV
I: Ja hier is TÜV Bescheinigung muss nurnoch Mängel beseitigen
P: Is ja auch kein Problem bis 2 Monate kostet das nix.
I: *Puh Glück gehabt*
P: Haben sie den was Getrunkn oder Dogen genommen
I: nein
P: Na dann gute weiterfahrt
...

I: lol meine Felgen sind auch nicht eingetragen
K: ater luckor

naja nach dem wir dann bei der Tanke nommal waren und dann auch Führerschein abgholt haben (weil musste ja noch bezahlen) wolltendie uns aber nich nomma anhalten

aber sonst waren die eigentlich ganz io