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Verfasst: 28.09.2004, 19:51
von blubbb
Original erstellt von wee
aber da ist ja das problem
man darf das zeug halt net ranbauen, weil die gefahr besteht das des zeug während der fahrt angemacht wird.


und glaub mir, trotz eingetragenem scheiss hab ich schon erlebt wie autos von den bullen still gelegt worden sind.
jeder bulle darf ne eintragung anzweifeln wenn ihm die eier jucken weil er schlecht gefickt hat und deshalb stress mit seiner alten hat und und und ..
tja wer sowas mit sich machen lässt ist selber schuld!
Was eingetragen ist legal und zulässig!
anzweifeln kann er was er will
stillegen darf er es nicht!
könnt ja jeder kommen und mein Leergewicht anzweifeln!
blödsinn!

mit nem türkontaktschalter ist ne ubb legal
basta!

Verfasst: 28.09.2004, 20:44
von wee
du scheinst noch nich viel mit bullen zu tun gehabt zu haben.
was ein bulle zu dem zeitpunkt der kontrolle darf und einen tag später sind leider gottes 2 unterschiedliche dinge.. weisste wie ich das meine?
hier in frankfurt machen die bullen was sie wollen und wenn du was dagegen machen willst brauchste nen sehr guten teuren anwalt und ne menge zeit..

Verfasst: 28.09.2004, 23:14
von Stone
http://blauertacho.k-k.de/docs/flyout_b ... domid=1022

Etwas runterscrollen bis "Beleuchtung unter dem Fahrzeug". Und bei solchen Fällen ist man eben leider nicht auf der sicheren Seite, wenns im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Verfasst: 29.09.2004, 14:04
von blubbb
Original erstellt von wee
du scheinst noch nich viel mit bullen zu tun gehabt zu haben.
was ein bulle zu dem zeitpunkt der kontrolle darf und einen tag später sind leider gottes 2 unterschiedliche dinge.. weisste wie ich das meine?
hier in frankfurt machen die bullen was sie wollen und wenn du was dagegen machen willst brauchste nen sehr guten teuren anwalt und ne menge zeit..
Da hast du recht ich wurde noch nie angehalten!

komme vom dorf wenn man so will und hier fahren einige mit ubb rum einige auch eingetragen!
Wenn es da schonmal ärger gegeben hätte wüsst ich das!
dann ist das also ein regionales Problem!?

Verfasst: 29.09.2004, 14:09
von Cpt. Kewl2
Original erstellt von wee
du scheinst noch nich viel mit bullen zu tun gehabt zu haben.
was ein bulle zu dem zeitpunkt der kontrolle darf und einen tag später sind leider gottes 2 unterschiedliche dinge.. weisste wie ich das meine?
hier in frankfurt machen die bullen was sie wollen und wenn du was dagegen machen willst brauchste nen sehr guten teuren anwalt und ne menge zeit..
Du magst zwar recht haben dass es polizisten gibt die mehr oder weniger streng sind, aber es gibt für alles eine Rechtsgrundlage, und wenn du eine Unterbodenbeleuchtung als einstiegshilfe eingetragen hast, und sie auch nur so funktioniert dann wird der Polizist das Fahrzeug nicht stilllegen können... Und wenn ers doch macht dann name und dienstnummer geben lassen, und zu dem "teuren" anwalt (die kosten btw alle das gleiche) gehen... muss eh der polizist bezahlen...
Aber sag doch mal um was es konkret ging als ein polizist etwas eingetragenes bemängelt hat...

meines wissens erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nur wenn
-sich das abgasverhalten verschlechtert hat
-es zu laut ist
-eine gefärdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht

das letzte würde zutreffen wenns während der Fahrt leuchten würde... Aber dann wäsr ja auch nicht eingetragen... also

Verfasst: 29.09.2004, 15:41
von Bind
Wenn der Wagen zu tief is wird er auch stillgelegt, war bei uns mal der Fall, da haben se nem Golf 4 Front und Heckschürze beim Fahren auf den Apschleppwagen abgerissen. :D

Verfasst: 29.09.2004, 16:15
von Gast
Original erstellt von Cpt. Kewl
Aber sag doch mal um was es konkret ging als ein polizist etwas eingetragenes bemängelt hat...

meines wissens erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nur wenn
-sich das abgasverhalten verschlechtert hat
-es zu laut ist
-eine gefärdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht
nur weil etwas eingetragen ist, hat man noch lange keinen freifahrtschein. ne eintragung bedeutet nen scheiss

Verfasst: 29.09.2004, 17:38
von Cpt. Kewl2
Original erstellt von fly0r


nur weil etwas eingetragen ist, hat man noch lange keinen freifahrtschein. ne eintragung bedeutet nen scheiss
ja, genau so ist es...

Verfasst: 29.09.2004, 20:00
von wee
kewl, ein beispiel war ein eingetragener endtopf.das auto wurde nur auf verdacht stillgelegt. das auto wurde abgeschleppt, von nem sachverständigen begutachtet und als zu laut empfunden. hat meinen kumpel 612€ gekostet der spass.

Verfasst: 29.09.2004, 20:26
von Cpt. Kewl2
ja, aber da greifen ja eine der 3 sachen bei denen die Betriebserlaubnis erlischt, nämlich wenn das auto zu Laut ist... DANN ists egal obs eingetragen ist oder nicht. Bei einer unterbodenbeleuchtung käme aber nur die gefärdung anderer in Frage, da sie weder zu laut sein kann, noch das abgasverhalten verschlechtern kann... Und warum eine ubb (die nur bei offener tür angeht!!!) andere verkehrsteilnehmer gefärdert müsste der polizist erstmal schlüssig begründen... Betriebserlaubnis erlischt auf keinen fall, und wenns eingetragen ist können die meiner meinung nach auch sonst nix dagegen haben...

also wie gesagt:
-zu laut ist verboten, egal ob eingetragen oder nicht
-ungesunde abgase sind verboten, egal ob eingetragen oder nicht
-gefährliche sachen sind verboten, egal ob eingetragen oder nicht

der rest ist, wenn er eingetragen ist, erlaubt!

Verfasst: 29.09.2004, 21:01
von wee
was gehört denn zum rest?

Verfasst: 29.09.2004, 21:01
von Stone
Warum ne UBB u.U. gefährdend wirkt ist ganz einfach. Weil sie erstmal ganz schön ablenkt, auch wenn die Karre am Strassenrand steht (ist ja im Prinzip ja auch dazu gedacht, Blicke zu erhaschen, gell? ;) ). Merk ich schon an mir selber, wenn ich mal wieder einen mit UBB irgendwo rumstehen/fahren sehe. Ob das Grund genug ist um es zu verbieten sei dahingestellt, aber das dürfen wir nunmal leider net entscheiden...

Verfasst: 29.09.2004, 21:19
von Dad*Mad
Die Masse macht die Gewöhnung aus <;

Verfasst: 29.09.2004, 22:01
von Cpt. Kewl2
Original erstellt von wee
was gehört denn zum rest?
was man halt so eintragen kann... alufelgen, fahrwerk, "einstiegsbeleuchtung", blablabla, frag nich so doof :)

Soweit ich das mal gelesen habe sind ubb während der fahrt verboten weil sie eine "unbestimmte signalwirkung haben". Also der autofahrer sieht "oh, da vorne ist was" weiss aber nich was... Ob sie im stand ablenken oder nicht ist eine streitfrage, die aber für den einzelfall in dem moment geklärt wird wenn sie eingetragen ist... Dann sagt der tüv beamte nämlich "in diesem fall bei diesem auto ist es im stand in ordnung" und dann ist das so! klar kannst du sagen du bist abgelenkt ewnn am strassenrand ein auto mit ubb steht... aber bist du nicht auch abgelenkt wenn am strassenrand ein ferrari oder ne geile tussi im mini rock steht? sollte man ferraris und frauen deshalb verbieten?

Verfasst: 29.09.2004, 22:05
von Devilsome
Original erstellt von Stone
Warum ne UBB u.U. gefährdend wirkt ist ganz einfach. Weil sie erstmal ganz schön ablenkt, auch wenn die Karre am Strassenrand steht (ist ja im Prinzip ja auch dazu gedacht, Blicke zu erhaschen, gell? ;) ). Merk ich schon an mir selber, wenn ich mal wieder einen mit UBB irgendwo rumstehen/fahren sehe. Ob das Grund genug ist um es zu verbieten sei dahingestellt, aber das dürfen wir nunmal leider net entscheiden...
magst dann nich auch gleich farbige werbereklame von geschäften verbieten, die die blicke ablenken, wenn man durch die stadt fährt? oder hübsche frauen? :S ;)


>>arr..kewl.. ;)

Verfasst: 29.09.2004, 22:10
von Cpt. Kewl2
Original erstellt von Devilsome


magst dann nich auch gleich farbige werbereklame von geschäften verbieten, die die blicke ablenken, wenn man durch die stadt fährt? oder hübsche frauen? :S ;)


>>arr..kewl.. ;)
pwned :p

Verfasst: 29.09.2004, 22:11
von Stone
Ich wollte nicht sagen, dass ich diese Meinung vertrete. Sollte eigentlich nur ne Idee sein, wie der FC Grün Weiß argumentieren könnte :>

Ich mein, die Dinger lenken schon ab - aber vieles andere lenkt auch ab und ist erlaubt. Was ich jetzt noch nicht selbst erlebt hab ist ne UBB bei Regen. Könnte sein, dass das Geraffel auf der nassen Strasse ziemlich blendet - aber ka ;)

Verfasst: 02.10.2004, 19:58
von MasterKill
Mensch wee....du bist so ein verkackter kleiner sturer Besserwisser!!


:gaga:

Verfasst: 06.10.2004, 17:15
von Chawki
Original erstellt von wee
fakt ist das es verboten ist die dinger überhaupt zu montieren.
Das kann nicht sein, denn z. B. bei LKWs ist diese Weihnachts-Beleuchtung (Coca-Cola-LKWs) mit ca. 100 m Leuchtketten erlaubt; auf öffentlichen Straßen darf die nur nicht eingeschaltet werden.