Willkommen im #Neuland
Login wie bei quake.ingame.de zuvor, die Passwörter aus der alten Datenbank wurden aber gelöscht - einmal hier neu anfordern.
Wer seine E-Mail-Adresse nicht mehr hat oder kennt, bitte eine Nachricht mit Infos schicken o. im Discord melden.

PQ Discord Server: #planetquake                                                                                                                                         Spenden? Hier entlang!

ay. steuererklärung...

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
Antworten
American Fucking Psycho
Haste
Haste
Beiträge: 16821
Registriert: Apr 2003
Wohnort: Bembel County
Battle.net: P2063#2684
Kontaktdaten:

ay. steuererklärung...

Beitrag von American Fucking Psycho »

ganz einfache frage eigentlich, zumindest wenn sich jemand damit auskennen sollte, und zwar zur entfernungspauschale.

bisher war ich ja immer mit dem auto unterwegs und hab da halt meine kilometer eingetragen, so weit so gut. seit letztem jahr fahre ich bahn, da kann man natürlich immernoch die selbe entfernungspauschale zu grunde legen.

allerdings kommen bei berechnung der entfernungspauschale 2200€ raus, aufwendungen für die bahn sind aber nur 1700. die formulierung in elster ist relativ schwammig, da steht ich kann das angeben wenn es den zulässigen höchstbetrag der entfernungspauschale von 4500€ übersteigt.

muss ich das angeben oder ist das wirklich nur ein "kann wenn höher"?
wenn ich es angebe, entsteht mir dann daraus ein nachteil gegenüber der nichtangabe?

Beispielrechnung in Elster kommt zumindest auf den gleichen Betrag, allerdings ist die ja nicht verbindlich.

€: Bonusfrage Werbungskosten
ich hab mir letztes jahr ein neuen PC gekauft den ich gern als Werbungskosten absetzen würde. Da steht jetzt natürlich irgendwas von "wenn mehr als 410€, dann muss man das auf die jahre der üblichen nutzungsdauer verteilen".

da der PC in Einzelteilen gekauft und selbst zusammen gebaut wurde, kann ich dann die einzelnen Teile angeben um unter den 410€ zu bleiben, oder ist es egal weil man als Fachinformatiker/ITler eh sagen kann typische Nutzungsdauer ist nur ein jahr?

€€: Bonusfrage hat sich erledigt, PC Einzelteile müssen als gesamtprodukt abgeschrieben werden. und die affenärsche zählen sogar maus/tastatur dazu. :gaga:

daraus ergibt sich jetzt aber die frage wie man das mit der mehrjährigen abschreibung macht. teil ich einfach die rechung durch drei und geb das die nächsten beiden jahre wieder zu 1/3 mit an?
Bild
Master
Patriot
Patriot
Beiträge: 1264
Registriert: Mär 2001

Beitrag von Master »

[Entfernungspauschale]
2sec googlen.

"Werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, können die tatsächlichen Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale max. 4.500 Euro angesetzt werden. "

http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ent ... spauschale

Nun rate mal, was du angeben wirst :)

Edith sagt: Bitte daran denken, dass bei der Pauschale nur der einfache Weg zählt.

[Abschreibungen]
Du kannst natürlich auch die Komponenten einzeln angeben bzw in Pakete schnüren. Zum Beispiel CPU/Mainboard/RAM im Jahr 1 und den Rest in Jahr 2. Wird halt schwierig wenn die Belege sehen wollen. Deshalb rüste ich zyklisch auf ;)

PC Abschreibungen gehen über 3 Jahre, dh Gesamtsumme durch 3 und dann die nächsten 3 Jahre den gedrittelten Wert angeben.
American Fucking Psycho
Haste
Haste
Beiträge: 16821
Registriert: Apr 2003
Wohnort: Bembel County
Battle.net: P2063#2684
Kontaktdaten:

Beitrag von American Fucking Psycho »

ok man kann wohl aufrüstkomponenten als "instandhaltung" oder so direkt absetzen. wird nur blöd das zu erklären weil auf der Rechnung noch ein Gehäuse für den Rechner meiner Frau steht, sieht so wie ein Komplettgerät aus. naja muss ichs halt dritteln und nächstes mal wird wieder gehäuse getrennt bestellt.

den tipp mit der entfernungspauschale find ich ganz gut, aber ich muss doch trotzdem die km angeben, dann merken die doch dass das nicht stimmen kann? Sorry dass ich so blöd frage, hab das bisher halt noch nie so gemacht. oder denk ich mir einfach irgendwelche km aus, dass es dann knapp unter 4500 ist?
Bild
acid
Humilation
Humilation
Beiträge: 10642
Registriert: Aug 2001

Beitrag von acid »

Ich hab meinen Rechner auch abgesetzt und die wollten keinen einzigen Beleg sehen.

Muss am guten Karma liegen.
Bild
UliSchleicher
Cadavre
Cadavre
Beiträge: 3328
Registriert: Mai 2002

Beitrag von UliSchleicher »

American Fucking Psycho hat geschrieben: den tipp mit der entfernungspauschale find ich ganz gut, aber ich muss doch trotzdem die km angeben, dann merken die doch dass das nicht stimmen kann? Sorry dass ich so blöd frage, hab das bisher halt noch nie so gemacht. oder denk ich mir einfach irgendwelche km aus, dass es dann knapp unter 4500 ist?
Ich verstehe dein Problem nicht. Du schreibst, dass du mit Entfernungspauschale auf 2200 EUR kommst, mit tatsächlichen Aufwendungen nur auf 1700 EUR. Dann nimmst du natürlich die Pauschale, weil sie höher ist.

km ausdenken geht nicht. Du kannst ja nur die Strecke Wohnort - erste Tätigkeitsstätte angeben und das FA kontrolliert das meines Wissens mit einem Routenplaner.
Antworten