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Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"

Schule, Ausbildung, Studium, Beruf, Erster und Zweiter Bildungsweg, etc.
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cro4ky
Daemia
Daemia
Beiträge: 339
Registriert: Dez 2000

Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"

Beitrag von cro4ky »

Sers ihr,

ich hatte den Brief über die Bafögrückzahlung a) nicht bekommen oder b) irgendwie verlegt ... kann sein, der ist in einem Aufräumwahn mit weg gekommen. Da auf einmal jeder aus meinem Jahrgang die Meldung bekommen hatte dachte ich mir auch, dass ich noch die Anträge für Teilerlass stelle. Leider war es dann 2 Wochen über die Zeit. Jetzt gibt es die Möglichkeit "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Nur unter welchen Vorraussetzungen geht das? Ich habe das hier z.B. gefunden (Versäumte Antragsfrist – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand | Ein Bildungsvorsprung kann nicht schaden)


Es liegt kein Verschulden eines Beteiligten vor:

Vergessen der Frist wegen einer schweren Krankheit oder eines schweren Verkehrsunfalls;
Irrtum über die Frist wegen unklarer Rechtsbehelfsbelehrung;
keine Vorkehrungen bei kurzer Abwesenheit von der Wohnung (z. B. wegen Urlaubs bis zu 6 Wochen);
volle Ausnutzung der Frist;
Verzögerungen in der Postbeförderung;
Verschulden nicht vertretungsberechtigter und sorgfältig ausgewählter Hilfspersonen (z. B. bei der Überbringung eines Schriftstücks);
Erkrankung kurz vor Fristablauf;
Sprachschwierigkeiten eines Ausländers in Ausnahmefällen;
Mittellosigkeit zur Rechtsverfolgung.

Muss man z.B. diesen Urlaub nachweisen? Oder muss man eine Erkrankung kurz vor Fristablauf noch nachweisen? Was für Möglichkeiten hat man noch? Kann man "Irrtum über die Frist wegen unklarer Rechtsbehelfsbelehrung" gelten lassen, wenn ich behaupte der Brief war nie bei mir eingetroffen (kommen die per Einschreiben? Einschreiben und eigenhändige Übergabe ist es jedenfalls nicht).

Hat jemand nen guten Rat?
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staubsau.ger

Beitrag von staubsau.ger »

Also ich hab einen Bescheid für Teilrückzahlung bekommen (weil sich zwei verschiedene Bafögzahlungen überschnitten haben) und das kam nicht per Einschreiben. Vielleicht ist deine beste Möglichkeit, dass du die Wahrheit sagst, sofern du nicht wirklich in letzter Zeit Urlaub gemacht hast oder umgezogen bist. Denn meistens wirst du Nachweise erbringen müssen. Wahrscheinlich macht deine Argumentation (statt der Ausrede) hier eher den Unterschied zwischen genehmigt und nicht genehmigt.
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