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[Rechtsfrage] Moped verkauft nun will der Käufer Rückabwicklung - Bitte Hilfe

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s1ro
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[Rechtsfrage] Moped verkauft nun will der Käufer Rückabwicklung - Bitte Hilfe

Beitrag von s1ro »

Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
Ich habe meine Honda CB1000R verkauft über mobile.de
Ich hab aus meinem Auspuff die Schalldämpfer herausgenommen. Darf man nicht. Bin aber trotzdem mit gefahren.
Nun habe ich das Moped verkauft und die Dämpfer draußen gelassen.
2 Wochen ist alles gut, bis nun der Käufer bei mir anruft und sagt, die Eater sind nicht drinne. Er möchte einen neuen Auspuff (wohlgemerkt nicht die Eater) oder er möchte das Moped wieder abgeben und sein Geld zurück.
Jetzt ist die Frage: Ist ja gekauft wie gesehen. Oder ist das mit dem Auspuff ein grober Mangel? Er ist damit auch Probgegahren und da war für ihn alles ok.
Ich fühle mich jetzt nicht in der Pflicht da nachzugeben.
Danke im Voraus :)
shiboyu
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Beitrag von shiboyu »

gekauft wie gesehen/gehört.
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Seiko
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Beitrag von Seiko »

Wäre ja noch schöner. Gekauft wie gesehen, bist auf der sicheren Seite :)
bReAk
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Beitrag von bReAk »

Er soll den Eater nehmen oder dir am Arsch lecken.
Hi, na?
Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Du bist aber in der Pflicht. Ein Mangel liegt vor, wenn die "gewöhnliche Verwendung" (in dem Fall Benutzung im Straßenverkehr) nicht möglich ist, was hier der der Fall ist, weil es da um eine rechtlich korrekte Benutzung geht, nicht die Frage ob das Ding sich überhaupt bewegt. "Gekauft wie gesehen" hilft dir nur in Fällen, wo Probleme vorliegen, die ein Nicht-Sachverständiger bei normalem Gebrauch bemerken muss, bspw. dass etwas mit der Elektronik nicht stimmt weil die ganze Zeit alle Lampen aufleuchten. Das was du beschreibst fällt da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drunter (immerhin hat der Käufer es ja auch erst eine Weile später bemerkt), insofern bist du dran. Einen neuen Auspuff musst du natürlich nicht bezahlen, aber wenn er möchte musst du es zurücknehmen und ihm sein Geld zurückgeben. Sorry.
shiboyu
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Beitrag von shiboyu »

bei privat kauf/verkauf muss er gar nix.
wenn da ein anderer auspuff drauf ist muss man selber überprüfen ob die papiere da sind ob das ding legal ist oder ob ein db-eater drin ist.
wenn der typ das nicht beim kauf überprüft is das sein problem.
um das mitm db killer zu erkennen muss man auch kein sachverständiger sein sondern nur in den auspuff gucken bzw. mal die maschine anlassen.
das was du da oben aufzählst greift nur wenn die maschine z.B. eine Unfall hatte bei dem der Rahmen verzogen wurde o.ä.
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s1ro
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Beitrag von s1ro »

shiboyu hat geschrieben:bei privat kauf/verkauf muss er gar nix.
wenn da ein anderer auspuff drauf ist muss man selber überprüfen ob die papiere da sind ob das ding legal ist oder ob ein db-eater drin ist.
wenn der typ das nicht beim kauf überprüft is das sein problem.
um das mitm db killer zu erkennen muss man auch kein sachverständiger sein sondern nur in den auspuff gucken bzw. mal die maschine anlassen.
das was du da oben aufzählst greift nur wenn die maschine z.B. eine Unfall hatte bei dem der Rahmen verzogen wurde o.ä.
So denke ich auch. Er ist mit dem Ding gefahren. Und man kann ohne Probleme in die Rohre reinschauen.
Zumal mir ja bewiesen werden muss, dass ich die Dinger ausgebaut habe. Er könnte das ja auch in der Zeit gemacht haben, als er es schon gekauft hatte.
Zumal es keine Sicherheitsrelevaten Teile sind, wie Bremse etc.
shiboyu
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Beitrag von shiboyu »

eben. vorallem werden wohl 90 % der motorrad fahrer wissen was ein db-killer ist und die restlichen 10 % kaufen kein motorrad mit nem nachrüst-auspuff.
das ganze klingt schwer nach irgend einer linken nummer.
wenn man das mopped zulässt ist man dafür verantwortlich das alles i.O. ist und wenn nicht ist man dafür haftbar.
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s1ro
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Beitrag von s1ro »

Ich telefoniere Morgen mal mit meinem Anwalt. Dann kann ich auch ruhig schlafen. Danke aber für eure Beiträge bis hier her!!!
Nagah
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Beitrag von Nagah »

s1ro hat geschrieben:(...) Er könnte das ja auch in der Zeit gemacht haben, als er es schon gekauft hatte.
(...)
So isset. :mad:
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pressluftpinocchio
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Beitrag von pressluftpinocchio »

Gustavo hat recht, aber auch ein nicht-sachverständiger muss erkennen können, ob die einsätze drin sind oder nicht. würd mir da keinen kopf machen.

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s1ro
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Beitrag von s1ro »

Also Anwalt sagt: Privatkauf. Gekauft wie besehen. Er kann mir nichts. Also Popolecken :) Aber ich bin doch erleichtert, dass ich Gewissheit habe.
Danke für eure Beiträge!!!
shiboyu
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Beitrag von shiboyu »

pressluftpinocchio hat geschrieben:Gustavo hat recht, aber auch ein nicht-sachverständiger muss erkennen können, ob die einsätze drin sind oder nicht. würd mir da keinen kopf machen.
das was gustavo sagt bezieht sich aber nicht auf anbauteile/umbauten sondern auf verschwiegene (gravierende) mängel, z.B. provisorisch reparierter totalschaden, verzogener/gerissener rahmen usw.
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Adieu
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Beitrag von Adieu »

s1ro hat geschrieben: Danke für eure Beiträge!!!
Kein Problem :ugly: Aber afaik ist Rechtsberatung von Laien im Internet verboten.
:wave:
gmr
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Beitrag von gmr »

Gustavo hat geschrieben:Du bist aber in der Pflicht. Ein Mangel liegt vor, wenn die "gewöhnliche Verwendung" (in dem Fall Benutzung im Straßenverkehr) nicht möglich ist, was hier der der Fall ist, weil es da um eine rechtlich korrekte Benutzung geht, nicht die Frage ob das Ding sich überhaupt bewegt. "Gekauft wie gesehen" hilft dir nur in Fällen, wo Probleme vorliegen, die ein Nicht-Sachverständiger bei normalem Gebrauch bemerken muss, bspw. dass etwas mit der Elektronik nicht stimmt weil die ganze Zeit alle Lampen aufleuchten. Das was du beschreibst fällt da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drunter (immerhin hat der Käufer es ja auch erst eine Weile später bemerkt), insofern bist du dran. Einen neuen Auspuff musst du natürlich nicht bezahlen, aber wenn er möchte musst du es zurücknehmen und ihm sein Geld zurückgeben. Sorry.
Egal aus welcher Sichtweise man es sieht: Du liegst komplett daneben.
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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Jor, dem ist nicht so. Hier differenziert offensichtlich niemand zwischen "gekauft wie gesehen" und umfassendem Ausschluss der Gewährleistung. Auf die Schnelle: Rechtsirrtum: “Gekauft wie gesehen” « Kanzlei und Recht
Wenn du es noch autoritativer möchtest, kann ich aber auch noch mal an dem Lehrstuhl fragen wo ich arbeite, ob es jemand anders sieht.
shiboyu
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Beitrag von shiboyu »

da steht explizit drin "...solche Mängel ausschließen will, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung des Fahrzeuges – zu der kein Sachverständiger hinzugezogen wird - auffallen müssen. Liegt ein nicht ohne weiteres bei einer solchen Besichtigung festzustellender Mangel vor, hat der Verkäufer hierfür also regelmäßig trotz der obigen Formulierung einzustehen."

ein fehlender db-killer fällt hier also definitiv nicht drunter.
das fällt einem auf da die lautstärke schon jenseits von gut und böse ist.
daran merkt man schon das die ganze sache eine linke nummer ist.
anbauteile fallen nur bedingt unter diesen passus.

frag lieber mal nen kfz sachverständigen als die rechtsverdreher ;)
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Beitrag von gmr »

Gustavo hat geschrieben: Wenn du es noch autoritativer möchtest, kann ich aber auch noch mal an dem Lehrstuhl fragen wo ich arbeite, ob es jemand anders sieht.
Soweit würde ich gar nicht gehen. Erstmal würde ich zwischen privaten und gewerblichen Verkäufer und Verkauf unterscheiden. Und dann, wer wo und was gewährleisten muss.
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NAIL
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Beitrag von NAIL »

Frag doch im Juraforum. Ich glaub da wird deutlich weniger Halbwahrheit erzählt ;)
̵̴̙̺̳̗͚̗͔̣͖ͣ̑̓̿͠f̧̛͎̯̭̞͉̰͖̗̺̼̈͋ͬ̇̌̾͌̌́̂̚e̔ͬ̑͊ͤ̿͂͂ͦͯ҉͔̲̳͓̻̙̹̪͙̙̻̜͇̤̣́͞͡e̞͓̘͚͇̬̼̲̠̱̭͉͙͛̏̆̏ͩ̋̍̆͊͑̏̒̎̄͂́̕͜͢͞t̴̛͇̯̠̱̗̞̍͆̌̅ͪͬ̄ͣͮ: ̷ͦ͑ͣ͗͠͏̶͏̻̞͇̖͈̬͎̞͈̠̱̤̮å͂̋͌̃ͣ͛͂͋̾̌ͦ̂̚͏̡̹̯̼͎͡n̢̽̆̅͛ͩ͒͊̓ͤ̎͌̇̔͆͌̈́̈ͥ͘͏̞̠̖͖͚͍̳̯̘̣̩d̸̢̠̣̰̖͈̝͖͎̣̫̯̬͗̽ͥ̏̑̐̄ͣͣ͛ͦ͌̍̆̍͐ͤ́
fr34k
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Beitrag von fr34k »

Und wie ist das dann beim Privatkauf wenn das gekaufte kfz einen reparierten unfallschaden hat aber als unfallfrei verkauft wird? Und bei verändertem Kilometerstand?
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pressluftpinocchio
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Beitrag von pressluftpinocchio »

dann kannst du natürlich ansprüche geltemd machen.

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Chr1z
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Beitrag von Chr1z »

Hattest du nicht eh immer den db-eater drin und weisst gar nicht, was der käufer von dir will?
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