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[Jura-Topic] Mahngebühren bei Neckermann

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
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rund
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[Jura-Topic] Mahngebühren bei Neckermann

Beitrag von rund »

Moinsen,

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und zwar hatte ich letztens bei Neckermann Zeuch gekauft, was selbige auf einige Lieferungen verteilt geliefert haben und habe einen Teil wieder zurückgeschickt. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen: Ich habe auf einem der vielen Zettel den Abschnitt "Rechnung" übersehen und einen Artikel somit nicht bezahlt (Wert: 19,99€).

Jetzt hat Neckermann mir eine 1. Mahnung geschickt und verlangt für die Rückständigen 19,99€ sage und schreibe 6,95€ Mahngebühren (Pauschal).

Ich hab mich dann ein wenig mit dem Thema auseinandergesetzt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gebühren wohl auch völlig überhöht sind.

Quellen:
Mahnung – Wikipedia
BGB - Einzelnorm
Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins
Mahngebühren | KäuferPortal

Ich habe dann mal mit neckermann telefoniert und auch ein paar Mails geschrieben, es Zeigt sich aber keinerlei Kompromissbereitschaft auf der Seite von Neckermann. Letzte Main/Antwort:
Sehr geehrter rund,


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Höhe unserer Mahngebühren bewegen sich im Rahmen des Marktüblichen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nicht nach dem angemahnten Betrag.

Ihr Kundenkonto wurde nicht mit Verzugszinsen belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Drölf

neckermann.de GmbH
Ihr Finanzservice

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-----Original Message-----

Sehr geehrter Herr Drölf,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie bereits geschrieben Stelle ich die Säumnis meinerseits nicht in Abrede.
Lediglich die Höhe der berechneten Mahngebühren ist in Relation zum rückständigen Betrag völlig unangemessen.

Der Verzugszinssatz nach BGB § 288 (1) S. 1 aF liegt aktuell bei 5,12%.
Beim Verzug einer Zahlung von 19,99€ um 14 Tage entspricht das 0,04 €.

Ich bin bereit Ihnen bis zu einem marktüblichen Betrag von 2,50€ entgegen zu kommen.
Sollten Sie höhere Kosten geltend machen wollen, bitte ich Sie diese nachzuweisen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine pauschale Mahngebühr besteht nicht.
Auch wird in den AGB nicht auf Mahngebühren außerhalb der gesetzlichen Regelung hingewiesen.



Mit freundlichen Grüßen,
rund

Was soll ich jetzt weiter machen?
Bzw. was passiert, wenn ich nichts mache?
Bin ich überhaupt im Recht?

In den AGB ist nichts von höheren Mahnkosten vermerkt:
neckermann.de Online Shop
Zahlungsverzug

Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Es gilt deutsches Recht.
Soll ich einfach die 4 Cent, die Neckermann gesetzlich zustehen überweisen und abwarten?

Vor Gericht will ich deswegen nicht landen (keine Rechtsschutzvers.), ich will aber Neckermann auch die Abzock-Politik nicht einfach so durchgehen lassen.
Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

rund hat geschrieben:Was soll ich jetzt weiter machen?

Bezahlen.
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Fahrradträger
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Beitrag von Fahrradträger »

Du hast gerade erst ne Wohnung gekauft, zahl die 7€ und pass beim nächsten Mal besser auf. Die 7€ sind ja nicht nur Zinsen sondern auch deren Aufwand dich erneut daran zu erinnern, dafür müssen viele Bäume gefällt werden.
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rund
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Beitrag von rund »

Fahrradträger hat geschrieben:Die 7€ sind ja nicht nur Zinsen sondern auch deren Aufwand dich erneut daran zu erinnern, dafür müssen viele Bäume gefällt werden.
Im Wiki-Artikel ist hierfür von maximal 2,50€ die Rede (so kenne ich das auch von anderen Anbietern). Ist aber natürlich schwierig sich auf Wiki zu verlassen und das dort angeführte Urteil ist ja auch schon etwas älter.

Hier noch aus einer Heise-News:
heise online | OLG kippt Gebühr für Rückzahlung von Prepaid-Guthaben
Nach Ansicht des 2. Zivilsenats verursacht eine Mahnung nur Kosten für das Fertigen und den Ausdruck eines automatisiert erstellten Schreibens, für Papier und Umschlag, anteilige Personalkosten für das "Eintüten" sowie Portokosten. Selbst bei "großzügigster Behandlung" ergebe sich nicht im Ansatz ein Betrag von 9,95 Euro.
Ich würde sogar davon ausgehen, dass das "Eintüten" bei Neckermann automatisiert ist und nur noch jemand den gelben Korb mit ein paar hundert Schreiben an die Post übergeben muss,
Natürlich werde ich an dem Betrag nicht zu Grunde gehen, aber die können doch nicht mit einem machen was sie wollen... das nächste mal sind es 10€, dann 15€.........
sibbe
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Beitrag von sibbe »

Also, ich gehe von folgendem Sachverhalt aus: Du bestellst etwas, vergisst 19,99 Eur zu zahlen. Das erste Schreiben von Neckermann sagt, gibt uns zusätzlich 6,50 Eur für die Mahnung.

Die Kosten sind Mahnkosten, also Schäden die aus deinem Verzug resultieren. Die erst Mahnung kann aber solche Kosten nicht auslösen, denn sie begründet ja erst den Verzug. Das Stichwort nach dem du suchen solltest ist "Verzugsschaden".

Edit: Aber natürlich keinerlei Gewähr auf Richtigkeit!

Edit 2: Die 2,50 Eur habe ich auch gefunden. In einem Urteil von 2007. Das ist ja noch relativ neu. Der § 288 BGB betrifft ja nur die Verzugszinsen. Das hat mit den Mahnkosten insoweit nichts zu tun.
Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Wenn dir der Mechatroniker sagt, dein ABS muss repariert werden, googelst du doch auch nicht nach Wikipedia-Artikeln und schaust, ob das stimmt. Glaubst du ernsthaft ein Konzern wie Neckermann beschäftigt keine Juristen, die sich darüber im Voraus Gedanken machen? Die Chance, dass du per Google und Wikipedia etwas findest, das vor Gericht bestand hätte, ist ca. infinitesimal klein, ist dir das nicht klar?
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rund
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Beitrag von rund »

sibbe hat geschrieben:Also, ich gehe von folgendem Sachverhalt aus: Du bestellst etwas, vergisst 19,99 Eur zu zahlen. Das erste Schreiben von Neckermann sagt, gibt uns zusätzlich 6,50 Eur für die Mahnung.

Die Kosten sind Mahnkosten, also Schäden die aus deinem Verzug resultieren. Die erst Mahnung kann aber solche Kosten nicht auslösen, denn sie begründet ja erst den Verzug. Das Stichwort nach dem du suchen solltest ist "Verzugsschaden".

Edit: Aber natürlich keinerlei Gewähr auf Richtigkeit!
Ebenfalls ohne Gewähr :ugly: :
Das dürfte dadurch ausgehebelt worden sein, dass auf der Rechnung angegeben ist, dass ich 30 Tage nach Ablauf der Fälligkeit in Verzug gerate.

In Wiki wird das denke ich bestätigt:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher (§ 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein.
Edit:
Edit 2: Die 2,50 Eur habe ich auch gefunden. In einem Urteil von 2007. Das ist ja noch relativ neu. Der § 288 BGB betrifft ja nur die Verzugszinsen. Das hat mit den Mahnkosten insoweit nichts zu tun
Cool, wo hast du das Urteil gefunden?
Hast du nen Link? Ein Aktenzeichen? Etc.?
Nomschta
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Beitrag von Nomschta »

7€

mimimimi
BildBild Danke an Drasora für ihr Wichtelgeschenk!
MAR hat geschrieben:Führt der durch den Terrence-Hill? :ugly:
sibbe
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Beitrag von sibbe »

rund hat geschrieben:Ebenfalls ohne Gewähr :ugly: :
Das dürfte dadurch ausgehebelt worden sein, dass auf der Rechnung angegeben ist, dass ich 30 Tage nach Ablauf der Fälligkeit in Verzug gerate.
Das ist ja die gesetzliche Regel: § 286 Abs. 3 BGB. Das da 30 Tage bereits dazwischen liegen hab ich so irgendwie nicht mitbekommen. Dann hast du natürlich Pech und bist in Verzug und musst somit die Rechtsverfolgungskosten nach § 286 BGB ersetzen. Und das sind eben gerade die Kosten für die Mahnung.

Die Höhe der Mahnkosten kannst du versuchen anzugehen. Wobei da aber zu beachten ist, dass die Entscheidung mit den 2,50 Eur 2007 von nem Amtsgericht kam. Da kann also noch mächtig obergerichtliche Rechtsprechung gekommen sein.

Mir persönlich wäre es den Aufwand nicht wert.

Edit: Fundstelle zum Urteil: AG Brandenburg, NJW 2007, S. 2262. Zitiert nach Palandt, BGB, 71. Aufl 2012
Master
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Beitrag von Master »

Wenn du die Gebühren nicht bezahlen möchtest überweise einfach nur den Rechnungsbetrag und schicke einen Widerspruch per Mail. Mit etwas Glück wird Neckermann wegen den paar Kröten keine weiteren Schritte einleiten und die Sache auf sich beruhen lassen.
Was bestellst du auch bei einem Versandhausdinosaurier :)
rund
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Beitrag von rund »

sibbe hat geschrieben:Edit: Fundstelle zum Urteil: AG Brandenburg, NJW 2007, S. 2262. Zitiert nach Palandt, BGB, 71. Aufl 2012
Besten Dank!
Haben jetzt nachgegeben:
"Aus Kulanz und einmalig haben wir Ihnen die Mahngebühren von 6,95 EUR Ihrem Kundenkonto entlastet. Bitte halten Sie künftig die Zahlungstermine fristgerecht ein."
Wäre mir natürlich lieber gewesen, wenn sie die Gebühren allgemein angepasst hätten, aber naja.... Großkonzerne halt :/

Jedenfalls wieder 7€ für die Nuttenkasse :catch:
snakeshit
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Beitrag von snakeshit »

Irgendwie erbärmlich.
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