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und zwar hatte ich letztens bei Neckermann Zeuch gekauft, was selbige auf einige Lieferungen verteilt geliefert haben und habe einen Teil wieder zurückgeschickt. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen: Ich habe auf einem der vielen Zettel den Abschnitt "Rechnung" übersehen und einen Artikel somit nicht bezahlt (Wert: 19,99€).
Jetzt hat Neckermann mir eine 1. Mahnung geschickt und verlangt für die Rückständigen 19,99€ sage und schreibe 6,95€ Mahngebühren (Pauschal).
Ich hab mich dann ein wenig mit dem Thema auseinandergesetzt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gebühren wohl auch völlig überhöht sind.
Quellen:
Mahnung – Wikipedia
BGB - Einzelnorm
Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins
Mahngebühren | KäuferPortal
Ich habe dann mal mit neckermann telefoniert und auch ein paar Mails geschrieben, es Zeigt sich aber keinerlei Kompromissbereitschaft auf der Seite von Neckermann. Letzte Main/Antwort:
Sehr geehrter rund,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Höhe unserer Mahngebühren bewegen sich im Rahmen des Marktüblichen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nicht nach dem angemahnten Betrag.
Ihr Kundenkonto wurde nicht mit Verzugszinsen belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Drölf
neckermann.de GmbH
Ihr Finanzservice
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-----Original Message-----
Sehr geehrter Herr Drölf,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie bereits geschrieben Stelle ich die Säumnis meinerseits nicht in Abrede.
Lediglich die Höhe der berechneten Mahngebühren ist in Relation zum rückständigen Betrag völlig unangemessen.
Der Verzugszinssatz nach BGB § 288 (1) S. 1 aF liegt aktuell bei 5,12%.
Beim Verzug einer Zahlung von 19,99€ um 14 Tage entspricht das 0,04 €.
Ich bin bereit Ihnen bis zu einem marktüblichen Betrag von 2,50€ entgegen zu kommen.
Sollten Sie höhere Kosten geltend machen wollen, bitte ich Sie diese nachzuweisen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine pauschale Mahngebühr besteht nicht.
Auch wird in den AGB nicht auf Mahngebühren außerhalb der gesetzlichen Regelung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
rund
Was soll ich jetzt weiter machen?
Bzw. was passiert, wenn ich nichts mache?
Bin ich überhaupt im Recht?
In den AGB ist nichts von höheren Mahnkosten vermerkt:
neckermann.de Online Shop
Soll ich einfach die 4 Cent, die Neckermann gesetzlich zustehen überweisen und abwarten?Zahlungsverzug
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Es gilt deutsches Recht.
Vor Gericht will ich deswegen nicht landen (keine Rechtsschutzvers.), ich will aber Neckermann auch die Abzock-Politik nicht einfach so durchgehen lassen.