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Vom Vertrag zurücktreten

Alles, rund um den eigenen Körper und, was man damit machen kann, insbesondere Sport.
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davino
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Vom Vertrag zurücktreten

Beitrag von davino »

hiho
hab mir heute ein attest für "sportuntauglichkeit auf unbefristete zeit" geholt um vom vertrag im fitnessstudio zurückzutreten. da meinte der trainer, dass ich das ruhig machen kann, sie dann aber gerichtlich dagegen angehen werden & sie immer zu 100% recht bekommen. stimmt das? :/ ich wollte da schon gerne weg und evtl. woanders hin. mein vertrag läuft erst in 10 monaten aus.
Adieu
Q3 Gold
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Beitrag von Adieu »

WTF ist das für ein Studio? O_o

Ansonsten... kennst du irgendwen der etwas weiter weg wohnt und du könntest "offiziell" umziehen und dann denen den Wisch vor die Fresse legen? Ich glaub da kommt man auch ausm Vertrag wenn man > 50 km wegzieht.


Edit:
http://www.123recht.net/Fitnessstudio-K ... 49087.html
Einen laufende Vertrag mit einem Fitness-Studio zu kündigen, ist keine einfache Sache. Die vertraglich festgelegte Laufzeit kann nur dann aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das sind: Krankheit, Schwangerschaft oder ein Umzug an einen anderen Ort. Unter Umständen kann eine Fitnessstudio-Kette zum Beispiel auf eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnortes verweisen. Der Vertrag wäre in diesem Fall weiter gültig. Bei einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung kann das Fitnesscenter ein ärztliches Attest als Nachweis einfordern.
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.
Allerdings: Die Krankheit muss schon konkret benannt werden - Der Kunde eines Fitnessstudios darf seinen Vertrag nicht kündigen, wenn er ein Arztattest vorlegt, das lediglich aussagt, dass vorübergehend kein Sport getrieben werden darf. Um aus dem Vertrag heraus zu kommen, muss die Krankheitund deren voraussichtliche Dauer konkret benannt werden.(Amtsgericht Bad Homburg, 2 C 1744/03)
Edit:
Okay, Umzug ist wohl keine direkte Lösung. Ich glaube da hilft nur schwanger werden :ugly: oder einen guten Draht zum Arzt haben.
:wave:
davino
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Beitrag von davino »

mhm fuck. gut, ich hab chronische nackenschmerzen (der eigentliche grund ist, dass ich ein besseres und günstigeres studio gefunden habe :ugly: ) und versuche mal, mich zu nem guten arzt (den big boss in unserer stadt) überweisen zu lassen. ich hoffe, dass der mir mal weiterhelfen kann.
FiDEL1TY
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Beitrag von FiDEL1TY »

Wenn du ein ärztliches Atest hast ist das in einem Sportstudio idR kein Problem und da können sie rechtlich auch nix machen, außer es steht ausdrücklich in deinem Vertrag, dass es kein Kündigungsgrund ist. Das du natürlich nicht dann in ein anderes Studio gehen kannst - falls es überhaupt zum gerichtlichen Teil kommt - dürfte logisch sein.

Viel Erfolg!
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~Quod Me Nutrit Me Destruit~
n1ghty
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Beitrag von n1ghty »

droh ihnen einfach damit, dass du sonst nicht mehr trainieren gehst! :daumen:
tamso supatroll
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Beitrag von tamso supatroll »

du brauchst da schon was konkretes und ernstes, mit nem Kratzer am Finger kriegst du vielleicht das Attest aber das heißt noch lange nicht dass du damit aus dem Vertrag kommst
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davino
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Beitrag von davino »

naja, habs versucht, ging echt nichts. muss ich einfach abwarten und bizeps curlen.
n1ghty hat geschrieben:droh ihnen einfach damit, dass du sonst nicht mehr trainieren gehst! :daumen:
:ugly: :lol:
cts
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Beitrag von cts »

nich das die nachher noch so n paar schränke bei dir vorbeischicken die dir dann zeigen werden wie lang dein vertrag noch laufen wird :ugly:
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Bone-O-Matic
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Beitrag von Bone-O-Matic »

tja, verträge verpflichten halt beide seiten, so ist das nun mal
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