Willkommen im #Neuland
Login wie bei quake.ingame.de zuvor, die Passwörter aus der alten Datenbank wurden aber gelöscht - einmal hier neu anfordern.
Wer seine E-Mail-Adresse nicht mehr hat oder kennt, bitte eine Nachricht mit Infos schicken o. im Discord melden.

PQ Discord Server: #planetquake                                                                                                                                         Spenden? Hier entlang!

Fragen zum Privatverkauf - Benötige ich einen Gewerbeschein?

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
Antworten
Doktor ohne Haare
Wrack
Wrack
Beiträge: 464
Registriert: Okt 2007
Wohnort: Rostock

Fragen zum Privatverkauf - Benötigen wir einen Gewerbeschein?

Beitrag von Doktor ohne Haare »

Hallo Leute,

mein Bruder arbeitet derzeit in einer Vollzeitbeschäftigung und denkt darüber nach, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Er möchte gerne (online) ein hochpreisiges Produkt (~800€) verkaufen, welches er selbst herstellen kann und in seiner jetzigen Form noch nicht existiert. Da er ungerne seinen Job für eine fixe Idee aufgeben möchte, will er zunächst die Akzeptanz am Markt und den potentiellen Kundenkreis ausloten.

Zu diesem Zweck möchte er eine geringe Menge (~10) des Produktes (nach der Arbeit) herstellen und diese im Anschluss mit möglichst wenig Risiko verkaufen. Es soll keine Nebenbeschäftigung aufgebaut werden, sondern einmalig das Marktpotential ermittelt werden.

Ist es legitim, im Rahmen dieses Verkaufs als Privatperson zu agieren? Da er derzeit noch hauptberuflich beschäftigt ist (das auch so schnell nicht ändern möchte), möchte er seine Pflichten möglichst gering halten.
<halbwissen>Meiner Meinung nach ist der Verkauf gewerblich, da eine Profit erzielt werden soll. Außerdem kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung/das Widerrufsrecht nicht einfach ausschließen, weshalb durch jedes verkaufte Gerät weitere Pflichten entstehen können. Ich denke er müsste ein Kleingewerbe anmelden und benötigt die Zustimmung von seinem Arbeitgeber.</halbwissen> Kann jemand mein Halbwissen bestätigen/widerlegen?

Zum Produkt:
Es handelt sich um eine spezielle Form eines PCs - genauer gesagt um ein Bundle aus spezieller Hardware und selbst geschriebener Software.

Die Frage auf den Punkt gebracht:
Welche Pflichten kommen im Rahmen der beschriebenen Situation auf den Verkäufer zu? Was ist notwendig, damit er im Rahmen einer einmaligen Verkaufsaktion legal handeln darf?

Danke im voraus,

Doktor ohne Haare
Bild
froggy2k
Biker
Biker
Beiträge: 1130
Registriert: Okt 2001

Beitrag von froggy2k »

Hätte zwar auch eine Wiki-Recherche genügt, aber egal.

Also die vier Tatbestandsmerkmale für Gewerbe sind:

nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht

Ich würde sagen bis auf die Dauer ist alles andere eindeutig zu bejahen. Und da es bei der Dauer unterschiedliche Meinungen gibt (2 Monate ist bereits eine "gewisse Dauer" vs. mindestens auf mehrere Jahre angelegter Geschäftsbetrieb), würde ich mal besser zum Steuerberater laufen und die Sache mit nem Experten abklären.
Denn es ist unschön, wenn das Finanzamt später für 10x800€ Umsatzsteuer sehen will und gleichzeitig noch ein Steuerhinterziehungsverfahren einleitet ...
Wenn die Sonne der Kultur tief steht , werfen auch geistige Zwerge lange Schatten

Proud ex-member of the crew formerly known as SHC!
Antworten