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Lohnabrechnung wird nicht vom ex Chef ausgestellt
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- Perfect
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Lohnabrechnung wird nicht vom ex Chef ausgestellt
So, ich hab son Hals! Hoffe erstmal, das hier ist das richtige Forum dafür. Wenn nicht, bitte verschieben
Also es geht um folgendes: Während meiner gesamten Ausbildungszeit habe ich nicht eine Lohnabrechnung bekommen, obwohl ich mehrmals nach einer gefragt habe. Mittlerweile habe ich die Ausbildung beendet und bestehe nach wie vor auf meine Lohnabrechnungen, die ich dringend benötige (während der Azubizeit habe ich nie eine gebraucht, daher habe ich wohl nicht genügend druck gemacht).
Ich weiß, dass mein ex Chef dazu verpflichtet ist, mir welche auszustellen. Aber folgendes Kurioses passiert hier gerade:
Ich ging zu meinem Chef und bat wieder einmal um Lohnabrechnung (Insgesamt 6 Stück: 3 Jahresabrechnungen und eine für jedes Ausbildungsjahr. Reicht doch, oder? Vergütung hat sich zwischen den Ausbildungsjahren ja nicht geändert). Er meinte, er übergibt das seinem Steuerbüro und die kümmern sich drum. So weit, so gut, dachte ich.
Zwei Wochen später sollte ich EINE Abrechnung abholen. Das war allerdings nur ein selber geschriebenes Blatt und dazu auch noch falschen Zahlen drauf (so viel Netto hatte ich nicht - kann ich natürlich auch durch Kontoauszüge belegen). Keine SV Nummer usw. Konnte man sich also mit den Arsch abwischen.
Ich also wieder hin zum Chef und ihm das mitgeteilt. Steuerbüro sollte sich wieder drum kümmern. Nach einer Woche erzählte er mir, sein Büro könnte das nicht ausstellen, weil sie die Vorlagen dafür nicht hätten. Welches Steuerbüro kann bitte keine richtige Lohnabrechnung ausstellen!?!
Ich bat die Tochter (keine pix) vom ex Chef, sich da mal hinter zu klemmen. Die Tochter (keine pix) ist Filialleiterin bei einem bekannten Discounter, daher dachte ich, dass zumindest sie (keine pix) wüsste, wie sowas auszusehen hat. Doch falsch gedacht: Heute wieder selber geschriebene Blätter abgeholt, mit denen ich nach wie vor nichts anfangen kann.
Fakt ist mittlerweile, dass er mir in der gesamten Zeit zu wenig ausgezahlt hat. Die Summe beläuft sich auf ca. 5000€. Klar könnte ich gleich zum Anwalt rennen und es einklagen, doch möchte ich versuchen, dass alles einigermaßen friedvoll zu klären, da ich evtl. noch mal was von meinem ex Chef möchte.
Was könnt ihr mir empfehlen, was zu tun und zu lassen ist? Wie komme ich an vernünftige Lohnabrechnungen? Kann es wirklich sein, dass so ein Büro die Vordrucke nicht hat und ich die selber irgendwo besorgen kann/muss? Ich denke mittlerweile, dass er gar kein Büro beauftragt hat, damit sein Schwindel nicht auffällt. Seine Bücher müssten dann ja auch nicht stimmen, wenn er mir nur falsche Zahlen geben kann.
Also es geht um folgendes: Während meiner gesamten Ausbildungszeit habe ich nicht eine Lohnabrechnung bekommen, obwohl ich mehrmals nach einer gefragt habe. Mittlerweile habe ich die Ausbildung beendet und bestehe nach wie vor auf meine Lohnabrechnungen, die ich dringend benötige (während der Azubizeit habe ich nie eine gebraucht, daher habe ich wohl nicht genügend druck gemacht).
Ich weiß, dass mein ex Chef dazu verpflichtet ist, mir welche auszustellen. Aber folgendes Kurioses passiert hier gerade:
Ich ging zu meinem Chef und bat wieder einmal um Lohnabrechnung (Insgesamt 6 Stück: 3 Jahresabrechnungen und eine für jedes Ausbildungsjahr. Reicht doch, oder? Vergütung hat sich zwischen den Ausbildungsjahren ja nicht geändert). Er meinte, er übergibt das seinem Steuerbüro und die kümmern sich drum. So weit, so gut, dachte ich.
Zwei Wochen später sollte ich EINE Abrechnung abholen. Das war allerdings nur ein selber geschriebenes Blatt und dazu auch noch falschen Zahlen drauf (so viel Netto hatte ich nicht - kann ich natürlich auch durch Kontoauszüge belegen). Keine SV Nummer usw. Konnte man sich also mit den Arsch abwischen.
Ich also wieder hin zum Chef und ihm das mitgeteilt. Steuerbüro sollte sich wieder drum kümmern. Nach einer Woche erzählte er mir, sein Büro könnte das nicht ausstellen, weil sie die Vorlagen dafür nicht hätten. Welches Steuerbüro kann bitte keine richtige Lohnabrechnung ausstellen!?!
Ich bat die Tochter (keine pix) vom ex Chef, sich da mal hinter zu klemmen. Die Tochter (keine pix) ist Filialleiterin bei einem bekannten Discounter, daher dachte ich, dass zumindest sie (keine pix) wüsste, wie sowas auszusehen hat. Doch falsch gedacht: Heute wieder selber geschriebene Blätter abgeholt, mit denen ich nach wie vor nichts anfangen kann.
Fakt ist mittlerweile, dass er mir in der gesamten Zeit zu wenig ausgezahlt hat. Die Summe beläuft sich auf ca. 5000€. Klar könnte ich gleich zum Anwalt rennen und es einklagen, doch möchte ich versuchen, dass alles einigermaßen friedvoll zu klären, da ich evtl. noch mal was von meinem ex Chef möchte.
Was könnt ihr mir empfehlen, was zu tun und zu lassen ist? Wie komme ich an vernünftige Lohnabrechnungen? Kann es wirklich sein, dass so ein Büro die Vordrucke nicht hat und ich die selber irgendwo besorgen kann/muss? Ich denke mittlerweile, dass er gar kein Büro beauftragt hat, damit sein Schwindel nicht auffällt. Seine Bücher müssten dann ja auch nicht stimmen, wenn er mir nur falsche Zahlen geben kann.
Walter Röhrl:
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Bei uns läuft das ueber DATEV.
Dein Chef ist echt seltsam, der kann doch nicht seinen ganzen Vollzeitbeschaeftigten keine Lohnabrechnung aushaendigen?
Oder kriegen die etwa ganz normal ihre Lohnabrechnungen ausgehaendigt jeden Monat?
Falls ja, dann waere die ganze Sache eigentlich noch viel viel suspekter als sie sowieso schon ist
Dein Chef ist echt seltsam, der kann doch nicht seinen ganzen Vollzeitbeschaeftigten keine Lohnabrechnung aushaendigen?
Oder kriegen die etwa ganz normal ihre Lohnabrechnungen ausgehaendigt jeden Monat?
Falls ja, dann waere die ganze Sache eigentlich noch viel viel suspekter als sie sowieso schon ist
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- Perfect
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Es gab in dem Betrieb nur einen Azubi (micht) und einen Gesellen. Dem Gesellen war es egal, dass er keine bekommt…
Und ja, die Geschichte ist sehr suspekt
Ab 2010 ist es doch verboten, die manuell zu erstellen, oder nich? Und wenn nicht: Wo bekomme ich die tollen Vordrucke her?Darkster hat geschrieben:Du könntest sie selbst erstellen und dann von ihm bestätigen lassen.
Und ja, die Geschichte ist sehr suspekt
Walter Röhrl:
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da sollte dir jemand helfen können
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Also zu einem Verbot habe ich nichts gefunden. Nur: "Seit dem 01.01.2010 müssen* alle Arbeitgeber* monatlich für alle Teilnehmer* im ELENA-Verfahren*, Entgeltnachweise* elektronisch als Datensätze* an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden."gmr hat geschrieben: Ab 2010 ist es doch verboten, die manuell zu erstellen, oder nich? Und wenn nicht: Wo bekomme ich die tollen Vordrucke her?
Zu den Vorlagen kannst mal googeln ( ), an sich sollte es den Angaben von GewO §108 entsprechen. Jedoch habe ich vorhin gelesen, dass etwa die Hälfte der Abrechnungen eh fehlerhaft ist. Also wayne
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Der Verdacht, dass da etwas mit den Sozialversicherungsabgaben des Arbeitgebers nicht stimmt, liegt nahe. Der nächste Schritt geht dann in Richtung Steuerhinterziehung oder vielleicht auch Betrug. Und da es nicht um Bagatellbeträge geht, kann ich dir nur dringend dazu raten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Ich würd sofort zum Anwalt gehen. Mit sowas ist nicht zu Spaßen. Ich hab selber Ärger im Moment in einem ähnlichem Fall mit meinem alten Arbeitgeber, und stand auch vor der Wahl ob ich nochmal drauf einreden soll oder zum Anwalt gehe. Bin dann damit zum Anwalt um mich nur mal beraten zu lassen und der meinte, das ich gerade nochmal rechtzeitig komme, weil 2 Tage vor Frist-Ablauf Nicht, das da bei dir auch noch irgend eine Frist abläuft.
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Sorry, schaue nur gelegentlich mal hier vorbei.
So, jetzt mal langsam:
Er (bzw. sein Steuerberater) muss Dir Verdienstabrechnungen ausstellen können, da sowohl Sozialversicherungsmeldungen (seit 2006) über die Krankenkassen als auch die monatlichen Lohnsteuermeldungen (seit 2005) ans Finanzamt nur noch elektronisch gemeldet werden dürfen. Wobei Du wg. der Ausbildung sicherlich noch keine Lohnsteuer usw. zahlen musstest, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).
Du musst zu Beginn Deiner Ausbildung eine Anmeldung zur Sozialversicherung bekommen haben (Meldegrund 10) Dann hätte für jedes Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung erstellt werden müssen (Meldegrund 50) und zum Ende Deiner Beschäftigung eine Abmeldung zur Sozialversicherung (Meldegrund 30). Im Übrigen ist die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises kein Indiz dafür, dass für Dich auch SV-Beiträge abgeführt wurden. Ich würde an Deiner Stelle zunächst mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Ich vermute auch ganz stark, dass Dein Ex-Chef die SV-Beiträge sparen wollte!
So, jetzt mal langsam:
Er (bzw. sein Steuerberater) muss Dir Verdienstabrechnungen ausstellen können, da sowohl Sozialversicherungsmeldungen (seit 2006) über die Krankenkassen als auch die monatlichen Lohnsteuermeldungen (seit 2005) ans Finanzamt nur noch elektronisch gemeldet werden dürfen. Wobei Du wg. der Ausbildung sicherlich noch keine Lohnsteuer usw. zahlen musstest, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).
Du musst zu Beginn Deiner Ausbildung eine Anmeldung zur Sozialversicherung bekommen haben (Meldegrund 10) Dann hätte für jedes Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung erstellt werden müssen (Meldegrund 50) und zum Ende Deiner Beschäftigung eine Abmeldung zur Sozialversicherung (Meldegrund 30). Im Übrigen ist die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises kein Indiz dafür, dass für Dich auch SV-Beiträge abgeführt wurden. Ich würde an Deiner Stelle zunächst mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Ich vermute auch ganz stark, dass Dein Ex-Chef die SV-Beiträge sparen wollte!
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Wenn Dein Arbeitgeber die SV-Beiträge nicht rechtzeitig zahlt, macht er sich gem. § 266a StGB strafbar.
Mal angenommen, er hat Dich tatsächlich nicht angemeldet, dann hat er nicht nur nicht die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgeführt sondern ggf. auch nicht die Arbeitnehmeranteile (sofern Deine Ausbildungsvergütung mehr als 325,00 Euro/Monat betragen hat, andernfalls trägt der Arbeitgeber die SV-Beträge komplett allein). Die Frage ist, ob Du die nicht abgeführten AN-Anteile nachträglich zahlen musst.
Mal abgesehen davon, dass Du in der Zeit nicht krankenversichert warst, fehlen Dir ja auch die Zeiten für Deine gesetzliche Rente.
Wie gesagt, würde ich mal mit Deiner Krankenkasse sprechen.
Mal angenommen, er hat Dich tatsächlich nicht angemeldet, dann hat er nicht nur nicht die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgeführt sondern ggf. auch nicht die Arbeitnehmeranteile (sofern Deine Ausbildungsvergütung mehr als 325,00 Euro/Monat betragen hat, andernfalls trägt der Arbeitgeber die SV-Beträge komplett allein). Die Frage ist, ob Du die nicht abgeführten AN-Anteile nachträglich zahlen musst.
Mal abgesehen davon, dass Du in der Zeit nicht krankenversichert warst, fehlen Dir ja auch die Zeiten für Deine gesetzliche Rente.
Wie gesagt, würde ich mal mit Deiner Krankenkasse sprechen.