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GG, BauGB, StGB

Minecraft Clan-Forum
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xian
Bones
Bones
Beiträge: 3032
Registriert: Mär 2003

GG, BauGB, StGB

Beitrag von xian »

Ich hab da mal was vorbereitet :ugly:
wusste garnicht, dass man die kompletten gesetzestexte alle so komplett im netz findet. ein bisschen copypasta und schon fertig :D

eine kleine vorlage für den neuen server.. wer noch ideen hat, bitte ergänzen :>

GG - Grundgesetz
(1) Die Würde des Notch ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller User.

BauGB - Baugesetzbuch
§ 1 Grundstückgröße
(1) Im Stadtgebiet wird für private Grundstücke ein Gebiet von maximal 250 Quadratmetern abgesteckt. Öffentliche Grundstücke dürfen nach Bedarf vergrößert werden.
§ 2 Straßen
(1) Eine Hauptstraße misst vier Meter in der Breite. Nebenstraßen messen zwei Meter in der Breite.
(2) Gebäude müssen zu Haupt- und Nebenstraßen einen Meter Abstand halten.
§ 3 Gebäude
(1) Gebäude sind so zu errichten, dass sie sich optisch mit den wissenschaftlichen Errungenschaften Sir Isaac Newtons decken.

StGB - Strafgesetzbuch
§ 1 Verbrechen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Bann von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
§ 2 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Ban bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 3 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, darf vom Besitzer mit dem Tode oder durch unter- und oder einmauern bestraft werden.
§ 4 Mord
sobald möglich zu ergänzen
§ 5 Zerstörung von Bauwerken
(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Ban bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 6 Brandstiftung
(1) Wer fremde Gebäude, Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Ban von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
§ 7 Mord
sobald möglich zu ergänzen
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zweifarbig
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Registriert: Nov 2005

Beitrag von zweifarbig »

Ist doch schon einmal ein guter Anfang. Nur nach den "wissenschaftlichen Errungenschaften von Sir Isaac Newton" zu bauen wir sehr schwer und würde die Kreativität sehr eingrenzen.
Diese Regel sollte daher nur auf die Stadt begrenzt sein.
DeinKoks
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Beiträge: 1192
Registriert: Jul 2006

Beitrag von DeinKoks »

Sir Isaac Newton im Sinne von wenigstens ein Block Verbindung zum Boden?
Also frei schwebende Sachen k, aber alles andere geht i.O. find ich, kuckt euch doch mal an was die irren Architekten/Ingenieure wirklich bauen XD
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